Verkehr und Infrastruktur

Wolhusen – Ruswil: Ausbau und Sanierung Strasse und Erstellung Rad-/Gehweg

Die Kantonsstrasse K 34 zwischen Wolhusen und Ruswil ist sanierungsbedürftig und eine durchgehende Anlage für den Langsamverkehr fehlt. An einigen Stellen ist die Strasse zudem zu schmal für den öffentlichen Verkehr und den Schwerverkehr und die Sichtweiten sind eingeschränkt.

Die Strasse wird daher auf einer Länge von 4.6 km gemäss den aktuellen Normen und Richtlinien verbreitert, saniert und die Linienführung teilweise optimiert sowie mit einem Rad-/Gehweg versehen werden. Einmündungen und Zufahren werden angepasst, um die erforderlichen Sichtweiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit einzuhalten und sechs Bushaltestellen neu- oder umgestaltet. Die Strassenentwässerung und öffentliche Strassenbeleuchtung werden angepasst sowie ein lärmoptimierter Belag eingebaut. Fünf neue Blockstein- und vier Betonstützmauern werden erstellt. Die Bauarbeiten umfassen auch den Neubau von zwei Brücken über den Bielbach, zwei Bachdurchlässe und die Sanierung weiterer Bachdurchlässe. Einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Arbeiten auf den betroffenen Abschnitten finden Sie hier.

Es wird gleichzeitig auf mehreren Streckenabschnitten gearbeitet. Damit die wichtige Verbindungsstrasse während den Bauarbeiten trotzdem offenbleiben kann, sind abschnittsweise Einbahnregime und Umleitungen notwendig sowie Lichtsignalanlagen. Die Bauarbeiten bringen temporäre Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmenden mit sich, auch der öffentliche Verkehr ist von den Arbeiten betroffen.

Parallel zu den Bauarbeiten an der Strasseninfrastruktur verlegt die Gemeinde Ruswil neue Abwasserleitungen von der ARA Ruswil bis zur ARA Blindei in Wolhusen. Die neue Abwasserleitung verläuft bis zur Geistlich-Kurve unterhalb des Rad-/Gehwegs und der Kantonsstrasse. Die ARA Ruswil wird nach Abschluss der Bauarbeiten aufgelöst.

Ziele

  • Entflechtung des motorisierten Individualverkehrs vom Langsamverkehr und somit Verbesserung der Situation für den Gesamtverkehr
  • Instandstellung oder Erneuerung der Kunstbauten
  • Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen

Massnahmen

  • Erstellen einer durchgehenden Radverkehrsanlage (Rad-/Gehweg) entlang der Kantonsstrasse
  • Verbreiterung der Strasse gemäss den aktuellen Normen und Richtlinien und Optimierung der Linienführung
  • Anpassung von Knoten, Einmündungen, Zufahrten und Zugängen zur Einhaltung der erforderlichen Sichtweiten und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
  • Anpassung und Neugestaltung der Bushaltestellen gemäss den aktuellen Normen und Richtlinien unter Berücksichtigung des eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetzes
  • Sanierung und Anpassung sämtlicher relevanter Kunstbauten (Stützmauern, Bachdurchlässe, Brücken)
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