Fussverkehr
Gemäss dem Bundesgesetz über Fuss und Wanderwege (FWG) stellen Fusswegnetze Verkehrsverbindungen für Fussgänger dar. Trottoirs und Fussgängerstreifen können dabei als Verbindungsstücke dienen und sind ein integraler Bestandteil des Strassenraums. Die Planung und Realisierung der Anlagen basiert auf den Normen der VSS und dem Strassenverkehrsgesetz.
Radverkehr
Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur ist für die Planung, Erstellung und den Unterhalt von Radverkehrsanlagen entlang von Kantonsstrassen zuständig. Im Jahr 1994 wurde ein kantonales Radroutenkonzept erarbeitet, welches die wichtigsten Verbindungen bzw. Bedürfnisse des Bedarfsverkehrs (Unterscheidung Bedarfs- und Freizeitverkehr) abdecken soll. Das kantonale Radroutenkonzept von 1994 wurde 2009 ergänzt:
Aufgrund von Ergänzungen des Radroutenkonzepts 1994 verändert sich der Realisierungsgrad laufend. Die Tabelle zeigt den Realisierungsgrad per Ende 2019. Die nächste Aktualisierung erfolgt Anfang 2021.
|
2008 mit Ergänzungen |
2019 mit Ergänzungen |
|
km |
% |
km |
% |
Bestehende Radverkehrsanlagen |
227 |
54.7 |
276.7 |
66.7 |
Bestehende Anlagen mit Verbesserungen |
14 |
3.4 |
12.6 |
3.0 |
Noch nicht realisierte Radverkehrsanlagen |
174 |
41.9 |
125.7 |
30.3 |
Total Radroutenkonzept |
415 |
100 |
415 |
100 |
Weiter werden zusammen mit der Stiftung SchweizMobil – der auch der Kanton Luzern angehört – die festgelegten und signalisierten Freizeitrouten für Wanderer, Velofahrerinnen, Biker und Skaterinnen gefördert, realisiert und betrieben.