Am Samstag, 17. Oktober 2026, lädt der Kanton Luzern gemeinsam mit seinen Projektpartnern die Bevölkerung zur Baustellenbesichtigung am Altdorfbach in Vitznau ein. Auf geführten Rundgängen erhalten Besucherinnen und Besucher einen Einblick in den Baufortschritt des neuen Geschiebesammlers. Zwischen 10.00 und 14.00 Uhr informieren Fachpersonen über das Hochwasserschutzprojekt und beantworten Fragen direkt vor Ort.
Die Bauarbeiten oberhalb der Talstation der Luftseilbahn Hinterbergen laufen seit mehreren Monaten auf Hochtouren. Am Tag der offenen Baustelle erhalten Interessierte einen direkten Einblick in den Bau des neuen Geschiebesammlers und erfahren mehr über dieses Hochwasserschutzprojekt in Vitznau.
An sieben Stationen erhalten Besucherinnen und Besucher Einblicke in verschiedene Aspekte des Projekts. Themen sind unter anderem die Wasserbauprojekte in Vitznau, der Bau des neuen Geschiebesammlers sowie die Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle. Fachpersonen erläutern die einzelnen Themen, berichten von den Herausforderungen während der Bauarbeiten und beantworten Fragen.
Informationen zur Besichtigung
Die geführten Rundgänge starten zwischen 10.00 und 14.00 Uhr jeweils im Halbstundentakt. Aus Sicherheitsgründen ist eine Besichtigung der Baustelle nur im Rahmen dieser Führungen möglich. Festes Schuhwerk und dem Wetter angepasste Kleidung werden empfohlen. Vor und nach den Führungen steht für die Besucherinnen und Besucher ein kostenloses Verpflegungsangebot bereit. Die Gemeinde Vitznau offeriert Grilliertes, Kaffee sowie alkoholfreie Getränke.
Es wird empfohlen mit dem öffentlichen Verkehr und zu Fuss anzureisen. Eine beschränkte Anzahl Parkplätze steht beim Schulhaus Vitznau sowie bei der Talstation der Luftseilbahn Hinterbergen zur Verfügung.
Da sich der neue Geschiebesammler in einem grossen Wildbach befindet und die Sicherheit jederzeit oberste Priorität hat, findet der Tag der offenen Baustelle nur bei geeigneter Witterung statt. Bei ungünstigen Wetterverhältnissen oder erhöhtem Naturgefahrenrisiko kann der Anlass kurzfristig verschoben werden. Über eine allfällige Verschiebung informieren der Kanton Luzern und die Gemeinde Vitznau rechtzeitig.