Stahlbauten für BSA Anlagen sind grundsätzlich nach der ATS-13 «Stahlkonstruktionen» auszuführen. Dazugehörige Fundamente sind bautechnisch entsprechend zu berechnen und zu planen.
Zur Hilfestellung können die umfangreichen Normalien des Tiefbauamtes Kanton Zürich berücksichtigt werden. Um Widersprüche mit den technischen Spezifikationen des Kantons Luzern zu umgehen, müssen Details mit der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur abgeglichen werden.