Ausstattungen

Stahlbauten für BSA Anlagen sind grundsätzlich nach der ATS-13 «Stahlkonstruktionen» auszuführen. Dazugehörige Fundamente sind bautechnisch entsprechend zu berechnen und zu planen.

Zur Hilfestellung können die umfangreichen Normalien des Tiefbauamtes Kanton Zürich berücksichtigt werden. Um Widersprüche mit den technischen Spezifikationen des Kantons Luzern zu umgehen, müssen Details mit der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur abgeglichen werden.

TBA ZH Ausstattungen
Lichtsignalanlagen/Signalportale/Winkelmasten
816 Anschluss-Rohr für Detektor
01.08.2021
821 Schacht rund Typ A
01.03.2017
833 Fundament für Signalmast
01.05.2005
735 200 Diverses
201 Wehrsteinfundamente 01.11.2006
202 Leitpfosten 04.07.2016
203 Merkblatt Schachtleitern 20.04.2020
Kandelaberfundamente Normalien CKW 18.08.2014