Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) plant und realisiert Projekte auf den Luzerner Kantonsstrassen. Hier finden Sie Informationen zu grösseren Projekten, die in Planung oder im Bau sind.
Die Planung und Realisierung eines Projekts läuft standardisiert ab:
Planung
- Studie/Vorprojekt
In einer ersten Phase werden die Bedürfnisse und Randbedingungen analysiert und die Ziele definiert. Je nach Komplexität des Vorhabens
sind anschliessend eine strategische Planung und Studien oder Vorprojekte nötig.
- Bauprojekt
Das Bauprojekt zeigt sämtliche Veränderungen und Auswirkungen des Vorhabens auf. Es dient weiter der Vernehmlassung und ist die Grundlage für das Bewilligungsverfahren. Das Bauprojekt kann zusätzlich ein Lärmsanierungsprojekt und einen Bericht zur Umweltverträglichkeit beinhalten.
- Bewilligungsverfahren
Im Bewilligungsverfahren wird das Bauvorhaben öffentlich aufgelegt. Nach der Bereinigung von allfälligen Eingaben wird das Projekt dem Regierungsrat zur Bewilligung unterbreitet. Betragen die voraussichtlichen Baukosten mehr als 3 Millionen Franken beschliesst der Kantonsrat den Baukredit. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Vorhaben mit Baukosten von mehr als 25 Millionen Franken erfordern die Zustimmung der Stimmberechtigten des Kantons Luzern.
Realisierung
- Detailplanung
- Landerwerb
- Koordination und Detailabsprachen mit weiteren zuständigen Stellen und Fachspezialisten bei Kanton und Bund
- Projektspezifische Ausschreibung der Lieferungen
- Arbeiten nach Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsgesetzes
- Erarbeiten des Verkehrskonzepts in der Bauphase
Bei der Realisierung von öffentlichen Bauwerken sind hohe Ansprüche bezüglich Qualität, Kosten und Termine zu erfüllen. Zudem sind die Sicherheits- und Umweltvorschriften strikte einzuhalten. Nach der Abnahme des ausgeführten Bauwerks müssen Ausführungspläne erstellt, Abrechnungen zuhanden der Kontrollorgane vorbereitet, Archivakten bereitgestellt und bis zum Ablauf der fünfjährigen Garantiezeit die Kontrolle des Werks vorgenommen werden.