Die Umsetzung komplexer Bauprojekte erfordert eine präzise Planung und strukturierte Vorgehensweise, die in mehreren Phasen erfolgt.
Mehr erfahren
Wird eine Kantonsstrasse neu erstellt oder erneuert, verpflichtet das Gesetz den Kanton als Strasseninhaber, die Lärmsituation zu überprüfen und Massnahmen gegen zu hohe Immissionen zu treffen. Ebenso müssen Strassen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwert beitragen, lärmsaniert werden.
Je nach Situation sieht der Verfahrensablauf anders aus. Die folgenden Erläuterungen geben einen Überblick.
Arsenalstrasse 43
Postfach
6010 Kriens 2 Sternmatt
Telefon 041 318 12 12