Kantonsstrassen

Kantonsstrassen sind regionale Hauptverbindungen und dienen zudem als Netz für den überregionalen Verkehr. Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) plant und realisiert Projekte auf den Luzerner Kantonsstrassen. Des Weiteren ist sie für den Betrieb und Unterhalt sowie für die Verkehrssicherheit auf den Kantonsstrassen zuständig.

Mit der Einreihung der Kantonsstrassen wird das kantonale Strassennetz bezeichnet. Zuständig für die Einreihung der Kantonsstrassen ist der Kantonsrat. Die aktuelle Einreihung der Kantonsstrassen hat der Kantonsrat mit der Botschaft B 84 vom 23. Mai 2017 am 30. Oktober 2017 beschlossen. Die Gesamtlänge der Luzerner Kantonsstrassen beträgt 523,387 Kilometer.

Die Nationalstrassen gehören zum Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Strassen (ASTRA). Für den betrieblichen Unterhalt der Nationalstrassen in den Kantonen Luzern, Obwalden, Nidwalden und Zug hat die Organisationseinheit zentras einen Leistungsauftrag des Bundes erhalten.

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Planung von Strassenbauprojekten

Planung von Strassenprojekten im Kanton Luzern

Die Umsetzung komplexer Bauprojekte erfordert eine präzise Planung und strukturierte Vorgehensweise, die in mehreren Phasen erfolgt.

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Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB)

Zweckmässigkeitsbeurteilung ZMB

Eine Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) ist eine technische und umweltrechtliche Untersuchung von Lösungsvarianten eines Verkehrsproblems in drei Phasen.

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Lärmschutz an Kantonsstrassen

Lärmschutz im Kanton Luzern

Wird eine Kantonsstrasse neu erstellt oder erneuert, verpflichtet das Gesetz den Kanton als Strasseninhaber, die Lärmsituation zu überprüfen und Massnahmen gegen zu hohe Immissionen zu treffen. Ebenso müssen Strassen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwert beitragen, lärmsaniert werden.

Je nach Situation sieht der Verfahrensablauf anders aus. Die folgenden Erläuterungen geben einen Überblick.

Verkehr und Infrastruktur (vif)

Arsenalstrasse 43

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6010 Kriens 2 Sternmatt

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Telefon 041 318 12 12