Kantonsstrassen sind regionale Hauptverbindungen und dienen zudem als Netz für den überregionalen Verkehr. Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) plant und realisiert Projekte auf den Luzerner Kantonsstrassen. Des Weiteren ist sie für den Betrieb und Unterhalt sowie für die Verkehrssicherheit auf den Kantonsstrassen zuständig.
Mit der Einreihung der Kantonsstrassen wird das kantonale Strassennetz bezeichnet. Zuständig für die Einreihung der Kantonsstrassen ist der Kantonsrat. Die aktuelle Einreihung der Kantonsstrassen hat der Kantonsrat mit der Botschaft B 84 vom 23. Mai 2017 am 30. Oktober 2017 beschlossen. Die Gesamtlänge der Luzerner Kantonsstrassen beträgt 523,387 Kilometer.