Die Produktionsmethoden der Industrie und die Wirtschaftlichkeit fordern häufig das Transportieren von Gütern, welche aus Volumen- und/oder Gewichtsgründen nur als Ausnahmetransporte durchgeführt werden können.
Definition
Gemäss Art. 78 Abs. 1 der Verordnung über die Strassenverkehrsregeln (VRV) dürfen Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen sowie Ausnahmefahrzeuge, auf öffentlichen Strassen nur auf Grund einer schriftlichen Bewilligung verkehren. Gemäss Art. 25 Abs. 1 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sind «Ausnahmefahrzeuge» Fahrzeuge, die wegen ihres besonderen Verwendungszwecks den Vorschriften über Abmessungen, Gewichte und Kreisfahrtbedingungen nicht entsprechen können.
Das Netz für Ausnahmetransporte
Die im Kanton Luzern als Ausnahmetransportrouten bezeichneten Strassen entsprechen den Versorgungsrouten Typ IlA, IIB und Typ III. Der Regierungsrat hat das Netz der Ausnahmetransporte im Kanton Luzern am 26. Januar 2005 genehmigt.
Webkarte Geoportal
Die zusammen mit der Abteilung Geoinformation des Kantons Luzern erarbeitete Kartenapplikation erlaubt, die wichtigsten Daten wie Kantonale Ausnahmetransportrouten, Beschränkungen für Brücken, Unterführungen, Bahnübergänge, geometrische Hindernisse sowie Unterwerke und Kraftwerke online im Geoportal abzurufen.
Sonderbewilligung
Ausnahmetransporte dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer schriftlichen Bewilligung verkehren. Für die Erteilung einer Sonderbewilligung ist das Strassenverkehrsamt Luzern zuständig.