eFormular Verkehrsanordnungen
Unser Ansprechpartner für alle Geschäfte ist der Gemeinderat. Bevor Gesuche und Anträge von Privaten zu unserer Dienststelle kommen, ersuchen wir die Gemeinden, objektiv aus ihrer Sicht zu beurteilen, ob die gewünschten Massnahmen notwendig und verhältnismässig sind und ob nicht Präzedenzfälle geschaffen werden.
Gemäss Strassenverkehrsverordnung (SRL 777) ist die Dienststelle vif auf Kantonsstrassen und Gemeindestrassen 1. Klasse sowie in deren Verknüpfungsbereich mit anderen Strassen für Verkehrsanordnungen zuständig. Die Gemeinden sind auf untergeordneten Strassen (Gemeindestrassen 2. und 3. Klasse sowie öffentliche Privatstrassen und Güterstrassen) für Verkehrsanordnungen zuständig und holen namentlich bei Fahrverboten, Mass- und Gewichtsbeschränkungen sowie Höchstgeschwindigkeiten die Stellungnahme der Dienststelle vif ein.
Mit dem eFormular können die Gemeinden nun sämtliche Anliegen bezüglich Verkehrsanordnungen online einreichen. Auf unseren Systemen wird automatisch ein neues Geschäft eröffnet und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Bei Fragen hilft Ihnen das Team Verkehrssicherheit (E-Mail) gerne weiter.
Informationen zu weiteren Verkehrsthemen finden Sie in unserem Fachordner.
Tempo 30
Die Ausgangslage und der Umgang mit Tempo 30 hat sich in den letzten Jahren – insbesondere aufgrund der Rechtsprechung – schweizweit verändert. Die Seite mobilitaet.lu.ch/Tempo30 bietet einen Überblick zur aktuellen Praxis und den politischen Prozess in Bezug auf Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts im Kanton Luzern.