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Verkehr und Infrastruktur

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

BehiG Haltestelle Adligenswil Dorf

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist ein Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, welches am 1. Januar 2004 in Kraft trat. Darin enthalten ist auch ein Benachteiligungsverbot, welches öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs sowie der Fahrzeuge und öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen betrifft.

Die Strasseneigentümer sind für die gesetzeskonforme Umsetzung der Massnahmen im Sinne des BehiG verantwortlich. Betroffen von den Massnahmen sind somit der öffentliche Verkehr (Bus), Bushaltestellen, Bushubs und weitere Anlagen (z.B. Unterführungen).

Zur Umsetzung behindertengerecht gebauter Bushaltestellen im Kanton Luzern wurden die vif-Richtlinien 731.401 bis 731.417 geschaffen. Im Rahmen der Planung muss in erster Priorität vom Standardtyp (durchgehend 22 cm) ausgegangen werden. Kann aufgrund örtlicher Verhältnisse kein Standardtyp realisiert werden, dienen als Rückfallebenen – in dieser Reihenfolge – die Typen «Verkürzt» (22 cm bis zur 3. Türe), «Kissen» (22 cm bis zur 2. Türe) und «Minimal» (durchgehend 16 cm). Die Anwendung von Rückfallebenen ist zu begründen.

Sanierung öV-Haltekanten

Im Kanton Luzern gibt es auf Kantonsstrassen rund 500 Bushaltestellen mit jeweils zwei Bushaltekanten. Aktuell läuft ein langfristiges Projekt zur kompletten Sanierung der öV-Haltekanten, welches unabhängig vom Programm Gesamtmobilität (PGM) realisiert wird.

Die Anwendung Webkarte öV-Liniennetz unterstützt die zuständigen Fachstellen bei der Beurteilung des Handlungsbedarfs und hilft dabei, die Sanierung der Haltekanten hinsichtlich Dringlichkeit zu priorisieren und gebündelt umzusetzen.

Die Webkarte zeigt die Haltestellen und Haltekanten des öffentlichen Verkehrs im Kanton Luzern und dient als Grundlage und Arbeitsinstrument für Planung, Koordination und Monitoring der Umsetzung der BehiG-Anforderungen im öffentlichen Verkehr des Kantons Luzern.
Sämtliche Haltekanten sind mit Angaben zur Infrastruktur und zur Barrierefreiheit dargestellt. Dazu gehören unter anderem Informationen zur Kantenhöhe, zur Neigung, zur Haltekantenausstattung sowie zum stufenlosen Zugang. Neben den Haltekanten können auch weitere Informationen zu den Haltestellen angezeigt werden, wie beispielsweise:

  • Haltestellenname und Standort
  • zuständiges Transportunternehmen
  • bediente Buslinien
  • Linienverläufe im Busliniennetz
  • aktuelle Verbindungen und Abfahrten
  • öV-Angebotsstufen
  • öV-Einzugsgebiete

Webkarte öV-Liniennetz
Webkarte öV-Liniennetz (Geoportal)