Aufgaben und Ziele
- Laufende Prüfung und Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
- Strassenverkehr so lenken, dass zukünftige Unfälle vermieden werden können
- Verhalten der Verkehrsteilnehmer an die besonderen Bedürfnisse der Gemeindegebiete (Wohnzonen) mit Verkehrsmassnahmen anpassen
- Belästigungen durch Lärm und Abgase verringern
- Anordnung von notwendigen und zweckmässigen Signalen und Markierungen sowie die Überwachung des Vollzugs
- Kompetente Beratung in Signalisationsfragen
Einreichen eines Gesuchs für Verkehrsmassnahmen
- Unser Ansprechpartner für alle Geschäfte ist der Gemeinderat. Bevor Gesuche und Anträge von Privaten zu unserer Dienststelle kommen, ersuchen wir die Gemeinden, objektiv aus ihrer Sicht zu beurteilen, ob die gewünschten Massnahmen notwendig und verhältnismässig sind und ob nicht Präzedenzfälle geschaffen werden.
- Reichen Sie Ihre Gesuchsunterlagen bitte vollständig bei der Gemeinde ein (Checkliste).
- Bei Fragen hilft Ihnen das Team der Verkehrsmassnahmen (E-Mail) gerne weiter.
Tempo 30
Die Ausgangslage und der Umgang mit Tempo 30 hat sich in den letzten Jahren – insbesondere aufgrund der Rechtsprechung – schweizweit verändert. Die Seite mobilitaet.lu.ch/Tempo30 bietet einen Überblick zur aktuellen Praxis und den politischen Prozess in Bezug auf Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts im Kanton Luzern.