Verkehrsanordnungen

Eine wichtige Aufgabe des Teams Verkehrsmassnahmen ist die Bewilligung von Verkehrsanordnungen (Signalisationen) und deren öffentliche Publikation. In der folgenden Datenbank erfahren Sie, welche Signale im Kanton Luzern zu welchem Zeitpunkt verfügt wurden. 

Die offizielle Publikation im Luzerner Kantonsblatt finden Sie auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Luzern. Luzerner Kantonsblatt: Archiv


Gemeinde Strasse Massnahmen Datum Kantonsblatt
Ettiswil In der Gemeinde Ettiswil wird im Ortsteil Kottwil auf den Strassen Gishalde und Gütschhalde eine Begegnungszone mit der Höchstgeschwindigkeit 20 km/h erstellt. Die Signalisation erfolgt mit den Zonensignalen «Begegnungszone» und «Ende der Begegnungszone». 2.59.5 2.59.6 30.09.2023 39
Geuensee Auf der Krumbacher- und Oberdorfstrasse, zwischen der Kehrhaldestrasse und der Kantonsstrasse K 14 in der Gemeinde Geuensee, wird der Durchgangsverkehr in beide Richtungen für schwere Motorwagen zum Sachentransport verboten. Ausgenommen vom Verbot ist der Zubringerdienst. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal «Verbot für Lastwagen» mit dem Zusatz «ausgenommen Zubringerdienst». 2.07 30.09.2023 39
Rothenburg In der Gemeinde Rothenburg wird die Höchstgeschwindigkeit auf dem letzten Strassenabschnitt der Strasse Chüegass (Parzelle 945) auf 20 km/h beschränkt. Die bereits vorhandene Begegnungszone Chüegass wird somit um 120 m verlängert. Die Verkehrsbeschränkung wird als Begegnungszone signalisiert. 2.59.5 30.09.2023 39
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. Auf dem Schlossweg, ab der Verzweigung Schlossstrasse bis zur Einmündung in die Taubenhausstrasse, Fahrtrichtung Taubenhausstrasse, «Einfahrt verboten». 2. An der Lidostrasse, südlich der Einfahrt zum Parkplatz Verkehrshaus und Lido, «Parkieren gestattet» Zusatz: «Motorräder». 3. An der Obergrundstrasse, auf dem südöstlichen Teil der Parzelle Nr. 1974, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 4. Auf der Claridenstrasse, Höhe Claridenstrasse Nr. 8 bis zur Einmündung Bleicherstrasse, in beide Richtungen, «Verbot für Motorwagen und Motorräder», Zusatz: «ausgenommen Zubringerdienst». Weitere Verkehrsanordnungen sind im Kantonsblatt Nr. 38 ersichtlich. 2.02 2.13 4.17 4.17 23.09.2023 38
Sursee Infolge von Bauarbeiten im Bahnhofgebiet verfügt die Stadt Sursee auf den weiss markierten Kurzzeitparkplätzen an der Bahnhofstrasse 40/42 und 43–45 ein Halteverbot für Taxis. Ausgenommen davon sind die gelb markierten und spezifisch vermieteten Taxistandplätze. Die temporäre Verkehrsanordnung gilt ab Oktober 2023 bis Frühjahr 2026 beziehungsweise Ende der Bauzeit. 23.09.2023 38
Buttisholz Auf der Strasse Sebaldematt Buttisholz wird die Tempo-30-Zone eingeführt und auf der St. Ottilienstrasse Buttisholz wird die Tempo-30-Zone dorfauswärts bis zum Ende des Siedlungsgebietes verlängert. 16.09.2023 37
Roggliswil In der Gemeinde Roggliswil wird auf den Strassen Hübeli und Hübelirain bis in die Einmündung Niederwil die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal (Zonensignal) und (Ende-Zonensignal) in der Einfahrt ab Dorfstrasse. Die bestehenden Signale (Zonensignal) und (Ende-Zonensignal) werden bei der Verzweigung Hübeli/Niederwil entfernt und vor der Verzweigung wieder montiert. 2.59.1 2.59.1 2.59.2 2.59.2 16.09.2023 37
Wikon In der Gemeinde Wikon wird auf der Zentrumsstrasse, dem Lindenmattweg, der Wagnermatte, der Träyermatte, der Altikematte und dem Bahnhofplatz die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit dem Zonensignal. 2.59.1 16.09.2023 37
Buttisholz In der Gemeinde Buttisholz gilt folgende Verkehrsanordnung: Auf der Strasse Gewerbering Buttisholz gilt bei der Einmündung in die Hetzligestrasse «Kein Vortritt». Die Signalisation erfolgt mit dem Signal «Kein Vortritt». 2.01 09.09.2023 36
Root In der Gemeinde Root wird auf der Wiesstrasse die beschränkte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie das Parkieren beidseitig verboten bis nach der Einfahrt Wiesterrasse erweitert. Die bestehenden Signale (Zonensignal), (Ende-Zonensignal) und (Parkieren verboten, mit beidseitigen Pfeilen) werden beim Abzweiger Wiesbachweg entfernt und nach der Einfahrt Wiesterrasse wieder montiert. 2.50 2.59.1 2.59.2 09.09.2023 36
Alberswil 1. In der Gemeinde Alberswil/Ettiswil wird auf der Willisauerstrasse K11, im Abschnitt Kreisel Burgrain bis Höhe Wydenmühle, der Verkehr temporär in Fahrtrichtung Kreisel Wydenmatt gesperrt. Das allgemeine Fahrverbot wird mit dem Zusatz «ausgenommen Fahrräder, Motorfahrräder, Lastwagen, öV, Werkdienst, Benützer Schiessanlage, Anwohner im Bereich Schützenhaus und Personal/Kunden Wydenmühle» signalisiert. 2. In der Gemeinde Alberswil wird auf der öffentlichen Privatstrasse Wyssbrunnen, im Abschnitt Burgrain K18 – Gettnauerstrasse K11a, der Verkehr temporär in beide Richtungen gesperrt. Das allgemeine Fahrverbot wird mit dem Zusatz «ausgenommen Fahrräder, Motorfahrräder und Zubringerdienst gestattet» signalisiert. Weitere Anordnungen sind im Kantonsblatt Nr. 35 publiziert. 2.01 2.01 02.09.2023 35
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. Auf der Büttenenstrasse, ab Ausfahrt Wendeschlaufe in die Büttenenstrasse bis Einmündung Büttenenhalde, in Fahrtrichtung Büttenenhalde, «Einfahrt verboten». 2. Auf der Büttenenstrasse, ab Einfahrt Wendeschlaufe, in Fahrtrichtung Kreuzbuchstrasse, «Verbot für Motorwagen und Motorräder», Zusatz «ausgenommen Bus». 3. Auf der Büttenenstrasse, Ausfahrt Wendeschlaufe in die Büttenenstrasse, in Fahrtrichtung Kreuzbuchstrasse, «Kein Vortritt». 4. Auf der Büttenenhalde, Höhe Einmündung Büttenenstrasse, in Fahrtrichtung Kreuzbuchstrasse, «Dem Gegenverkehr Vortritt lassen». 5. Auf der Büttenenstrasse, Höhe Einmündung Büttenenhalde, in Fahrtrichtung Büttenenhalde, «Vortritt vor dem Gegenverkehr». 2.02 2.13 3.02 3.09 3.10 26.08.2023 34
Meggen In der Gemeinde Meggen wird auf der Privatstrasse Baumschulweg eine Begegnungszone mit der Höchstgeschwindigkeit 20 km/h erstellt. Die Signalisation erfolgt mit dem Zonensignal Begegnungszone und Ende der Begegnungszone am Zoneneingang. Als Zusatz wird das Signal Sackgasse signalisiert (Koordinaten: 2.671.822 /1.212.327). 2.59.5 2.59.6 3.09 26.08.2023 34
Entlebuch 1. Zone Zentrum: Signal «Parkieren mit Parkscheibe», mit Zusatztafel «Mo–Sa 08.00–19.00 Uhr, max. 3 Stunden», mit örtlicher Dauerparkkarte oder Tagesparkticket unbeschränkt: Grundstück Nr. 224, Gebiet Marktplatz; Grundstück Nr. 230, Marktplatz 4; Grundstück Nr. 311, Gebiet Marktplatz/Unter Bodenmatt/Oberstufenschulhaus; Grundstück Nr. 2030, Gebiet Marktplatz/Glaubenbergstrasse 4, 10. 2. Zone Zentrumsnah: Signal «Parkieren mit Parkscheibe», mit Zusatztafel «Mo–Sa 08.00–19.00 Uhr, max. 6 Stunden», mit örtlicher Dauerparkkarte unbeschränkt: Grundstück Nr. 200, Gebiet Bundesrat-Zemp-Strasse/Pfrundmatt; Grundstück Nr. 190, Gebiet Bundesrat-Zemp-Strasse/Pfrundmatt; Grundstücke Nrn. 295, 1690, Gebiet Schmittenrain; Grundstück Nr. 311, Gebiet Unter Bodenmatt/Aula/Kindergarten; Grundstücke Nrn. 154, 311, Gebiet Wilgut. etc. Weitere Anordnungen sind im Kantonsblatt Nr. 32 publiziert. 4.18 12.08.2023 32
Root In der Gemeinde Root wird auf der Strasse Klausbachweg inkl. Kreuzung Chlausfeld bis Strassenende die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die bestehenden Signale (Zonensignal) und (Ende-Zonensignal) werden in der Kreuzung Chlausfeld entfernt und somit die bestehende Tempo-30-Zone erweitert. 2.59.1 2.59.2 12.08.2023 32
Triengen In den Gemeinden Knutwil und Triengen wird auf der Badstrasse im Bereich des Jugenddorfes die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal (Koordinaten 2.648.020 /1.229.167 und 2.647.976 / 1.229.527). 2.30 12.08.2023 32
Sursee In der Stadt Sursee wird infolge Bauarbeiten der Bahnhofplatz im Abschnitt Verzweigung Centralstrasse bis zur Abzweigung Bahnhofstrasse gesperrt. Die Einfahrt ab Merkurstrasse, Centralstrasse, Schnydermatt und Bahnhofstrasse wird für jeglichen Verkehr gesperrt. Ausgenommen sind Fahrräder und direkte Anstösser innerhalb der Baustelle. Ab der Verzweigung Bahnhofstrasse bis zur Verzweigung Industriestrasse/Leopold wird der Verkehr auf dem Bahnhofplatz infolge der Bauarbeiten im Einbahnregime geführt. Die Einfahrt ab der Industriestrasse /Leopold wird für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Einbahnstrasse wird ab Höhe Restaurant Wyhof signalisiert. Ausgenommen sind Fahrräder und Busse im Linienverkehr. Die temporäre Verkehrsanordnung gilt zirka von November 2023 bis Januar 2025. 2.01 2.02 4.08 29.07.2023 30
Willisau Auf der Menznauerstrasse K11 wird die Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt von der bestehenden Ortschaftstafel Willisau zu Menznau (Koordinaten 2.643.276/1.218.339) bis nach der Kronenberg Maschinen und Fahrzeuge AG (Koordinaten 2.643.373 /1.218.250) auf 60 km/h beschränkt. Der Abschnitt mit der abweichenden Höchstgeschwindigkeit 60 km/h wird folglich zirka 130 Meter in Richtung Menznau erweitert. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal «Höchstgeschwindigkeit 60 km/h». 2.30 22.07.2023 29
Horw In der Gemeinde Horw werden folgende Verkehrsanordnungen erlassen: Auf der Stirnrütistrasse wird die Tempo-30-Zone um zirka 80 Meter erweitert. Die Signalisation und Markierung wird gemäss Plan Nr. 2014-447-2023-01 vom 15. Juni 2023 angepasst. Das (Zonensignal) wird um zirka 80 Meter als neuer Zoneneingang und -ausgang verschoben. 2.59.1 2.59.2 15.07.2023 28
Luzern Stadt Folgende Verkehrsanordnungen werden aufgehoben: 4. Die im Kantonsblatt Nr. 37 vom 13. September 1986 publizierte Verkehrsanordnung an der Bruchstrasse, Höhe Bruchstrasse Nr. 68, «Parkieren gestattet», Zusatz: « Fahrräder und Motorfahrräder». 5. Die im Kantonsblatt Nr. 20 vom 17. Mai 2014 publizierte Verkehrsanordnung, auf der Eichwaldstrasse, bei der Einmündung Murmattweg, Fahrtrichtung Allmend, «Einfahrt verboten», Zusatz: «ausgenommen Fahrräder». 6. Die im Kantonsblatt Nr. 16 vom 22. April 2023 publizierte Verkehrsanordnung, auf der Hertensteinstrasse, ab Falkenplatz bis Museumsplatz, Fahrtrichtung Museumsplatz, «Einfahrt verboten», Zusatz: «ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder zeitlich begrenzt von 20.00 bis 10.00 Uhr». 2.02 4.17 15.07.2023 28
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. Auf der Bruchstrasse, Höhe Gebäude Bruchstrasse Nr. 65, am nordöstlichen Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motorräder». 2. Auf der Eichwaldstrasse, bei der Einmündung Murmattweg, Fahrtrichtung Allmend, «Einfahrt verboten», Zusatz: «ausgenommen Fahrräder, Motorfahrräder und Fahrzeuge im öffentlichen Dienst». 3. Auf der Hertensteinstrasse, ab Museumsplatz bis Falkenplatz, Fahrtrichtung Falkenplatz, «Einfahrt verboten», Zusatz: «ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder zeitlich begrenzt von 20.00 bis 10.00 Uhr». 2.02 4.17 15.07.2023 28
Weggis Auf der Kantonsstrasse K2b wird die Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt Kreisel Brasilien (Koordinaten 2.674.916 /1.209.890) bis Gebäude mit der Hausnummer Kantonsstrasse Nr. 37 (Koordinaten 2.676.490 / 1.209.353) auf 60 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit «Höchstgeschwindigkeit 60 km/h». 2.30 15.07.2023 28
Luzern Stadt 1. Auf der Kreuzung Dreilindenstrasse–Abendweg wird der Rechtsvortritt aufgehoben und der Dreilindenstrasse wird der Vortritt gegenüber dem Abendweg eingeräumt. Die Signalisation auf dem Abendweg erfolgt aus beiden Richtungen mit dem Signal «Kein Vortritt». 2. Die Vortrittsregelung auf der Titlisstrasse gegenüber der Dreilindenstrasse erfolgt neu mit dem Signal «Stop». 3. Die im Kantonsblatt Nr. 21 vom 23. Mai 1975 publizierte Verkehrsanordnung auf der Titlisstrasse «Kein Vortritt» gegenüber der Dreilindenstrasse wird aufgehoben. 3.01 3.02 08.07.2023 27
Luzern Stadt Folgende Verkehrsanordnung wird aufgehoben: Die im Kantonsblatt Nr. 18 vom 7. Mai 1988 publizierte Verkehrsanordnung «Parkieren gegen Gebühr» am Abendweg, westlicher Fahrbahnrand ab Verzweigung, für drei Parkfelder. 4.20 08.07.2023 27
Rothenburg In der Gemeinde Rothenburg werden folgende Verkehrsanordnungen erlassen: 1. «Halten verboten» auf der Schulhausstrasse ab Einmündung Stationsstrasse bis zur Polleranlage (Koordinaten 2.662.957/1.216.535) auf den Grundstücken Nrn. 717 und 660, beide Grundbuch Rothenburg. Die Signalisation erfolgt mit dem Zonensignal. 2. «Parkieren verboten ausgenommen mit Parkkarte» auf den Parkplätzen zur Schulanlage auf dem Grundstück Nr. 763, Grundbuch Rothenburg. 3. «Parkieren mit Parkscheibe» auf den Besucherparkplätzen zur Schulanlage auf dem Grundstück Nr. 763, Grundbuch Rothenburg. 2.50 2.59.1 4.18 08.07.2023 27
Aesch In der Gemeinde Aesch wird ab Höhe Kirche bis zum See das Befahren der Kirchgasse mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ab 22.00 bis 05.00 Uhr allen Unberechtigten verboten. 01.07.2023 26
Malters In der Gemeinde Malters wird auf nachfolgenden Strassen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt: 1. auf der Bühlstrasse ab der Verzweigung Luzernstrasse bis Höhe Grundstück Nr. 228, 2. auf der Strasse Geissbühl ab der Verzweigung Bühlstrasse bis Höhe Grundstück Nr. 2113, 3. auf der Kropfgasse ab der Verzweigung Luzernstrasse bis Höhe Grundstück Nr. 1745, etc. Die Signalisation erfolgt jeweils mit dem Signal (Zonensignale «Tempo-30-Zone /Ende der Tempo-30-Zone»). Weitere Verkehrsanordnungen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Kantonsblatt. 2.59.1 2.59.2 01.07.2023 26
Malters Auf der Malters- und Hellbühlstrasse (Gemeindestrassen 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der bestehenden Tempo-30-Zone auf der Maltersstrasse und der Hofzufahrt Schwingruben auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 2.59.1 2.59.2 01.07.2023 26
Neuenkirch Auf der Malters- und Hellbühlstrasse (Gemeindestrassen 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der bestehenden Tempo-30-Zone auf der Maltersstrasse und der Hofzufahrt Schwingruben auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 2.59.1 2.59.2 01.07.2023 26
Weggis In der Gemeinde Weggis werden folgende Verkehrsanordnungen erlassen: 1. Auf dem öffentlichen Parkraum Lützelau (GS 1696) in Weggis ist das Parkieren von Wohnanhängern und Wohnwagen bzw. dergleichen Fahrzeugen und Anhängern zu Übernachtungszwecken in der Zeit zwischen 23.00 und 07.00 Uhr verboten. 2. Auf dem öffentlichen Parkraum Lützelau (GS 1696) in Weggis ist es nicht erlaubt, zu zelten bzw. zu campieren (Signal-Nr. 2.01Z1). 5.27 5.28 01.07.2023 26
Römerswil 1. Auf der Kantonsstrasse K56a wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der Verzweigung Kirchplatz und der Verzweigung Bodenmatt/ Sonnenhof auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo 30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). Die im Luzerner Kantonsblatt Nr. 41 vom 16. Oktober 2021 publizierte Tempo-30-Zone auf der Kantonsstrasse K56a wird wie vorgenannt erweitert. 2. Auf der Neudorfstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der Verzweigung K56a und der Neudorfstrasse 10 (Grundstück Nr. 712) auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 3. Auf der Hitzkirchstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der Verzweigung K56a und der Hitzkirchstrasse 11 (Grundstück Nr. 909) auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 2.59.1 2.59.2 24.06.2023 25
Rothenburg In der Gemeinde Rothenburg wird im Gebiet Felsenegg ab Einmündung in die Gemeindestrasse auf dem Grundstück Nr. 956, Grundbuch Rothenburg, sowie den anschliessenden Querstrassen die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit dem Zonensignal an der Einmündung in die Gemeindestrasse (Koordinaten 2.663.546 / 1.216.630). 2.59.1 24.06.2023 25
Wauwil Die Tempo-30-Zone im Bereich der Bahnstrasse, Wauwil, wird erweitert und auf die ganze Strassenlänge der Bahnstrasse ausgedehnt. Somit wird auf dem Teilstück der Bahnstrasse, ab Grundstück Nr. 520 (Bahnstrasse 21) bis zur Einmündung der Ettiswilerstrasse, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ebenfalls beschränkt. Der Zoneneingang der Tempo-30-Zone wird mit dem Signal «Zonensignal Tempo-30-Zone» und die Enden der Zonen mit «Ende Tempo-30-Zone» signalisiert. 2.59.1 2.59.2 24.06.2023 25
Emmen In der Gemeinde Emmen wird folgende Verkehrsanordnung revoziert und ersetzt: Die im Kantonsblatt Nr. 13 vom 2. April 1983 publizierten Verkehrsbeschränkungen für die Sonnenhof- und Celtastrasse werden teilweise revoziert (Signale 2.05 und 2.14). Neu gilt für beide Fahrtrichtungen nur noch das Verbot für Motorwagen und Motorräder mit der Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet» (Ausnahme Art. 17 Signalisationsverordnung). 2.13 17.06.2023 24
Pfaffnau In der Gemeinde Pfaffnau wird auf der Weidstrasse (Güterstrasse 2. Klasse) ab der Sagenstrasse bis zur Verzweigung Weidstrasse / Schulerslehnstrasse in beide Fahrtrichtungen ein «Verbot für Motorwagen und Motorräder» mit Zusatz «Zubringerdienst und landwirtschaftliche Fahrten gestattet» signalisiert. 2.13 17.06.2023 24
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. An der Landenbergstrasse, auf dem Carparkplatz, westliche Seite, auf vier Parkfeldern «Halten verboten», Zusatz: «Ausgenommen Gesellschaftswagen zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen». 2. An der Landenbergstrasse, auf dem Carparkplatz, und auf dem Alpenquai am nördlichen Fahrbahnrand «Parkieren gegen Gebühr», Zusatz: «Gesellschaftswagen; Zentrale Parkuhr; Gebührenpflichtig täglich von 7 bis 19 Uhr, Parkzeitbeschränkung täglich 24 Stunden max. 120 Minuten». 2.49 4.20 27.05.2023 21
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. Auf dem Verbindungsweg zwischen der Sagenmattstrasse und dem Unterwilrain und dem Abschnitt Sagenmatt-strasse westlich ab Bernerweg, Höhe Gebäude Nr. 11, «Gemeinsamer Rad- und Fussweg». 2. Am Bernerweg, an der Einmündung zur Sagenmattstrasse, «Stop». 3. An der Bernstrasse, Höhe Gebäude Nr. 63b, an der Einmündung zur Sagenmattstrasse, «Stop». Weitere Verkehrsanordnungen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Kantonsblatt. 2.63.1 3.01 06.05.2023 18
Luzern Stadt In der Stadt Luzern wird auf der Fruttstrasse, ab Einmündung Tribschenstrasse bis Höhe Gebäude Nr. 17, Fahrtrichtung Süden die Einfahrt verboten. Die Signalisation erfolgt mit «Einfahrt verboten» mit Zusatz «ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder». 2.02 06.05.2023 18
Rain Auf der Römerswil- und Buchenstrasse, zwischen der K55 in der Gemeinde Rain bis zur K56 /K56a in der Gemeinde Römerswil, wird der Durchgangsverkehr für schwere Motorwagen zum Sachentransport verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Zubringerdienst. Die Signalisation erfolgt mit «Verbot für Lastwagen» und beigefügter Zusatztafel «ausgenommen Zubringerdienst». Weitere Verkehrsanordnungen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Kantonsblatt. 2.07 06.05.2023 18
Römerswil Auf der Römerswil- und Buchenstrasse, zwischen der K55 in der Gemeinde Rain bis zur K56 /K56a in der Gemeinde Römerswil, wird der Durchgangsverkehr für schwere Motorwagen zum Sachentransport verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Zubringerdienst. Die Signalisation erfolgt mit «Verbot für Lastwagen» und beigefügter Zusatztafel «ausgenommen Zubringerdienst». Weitere Verkehrsanordnungen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Kantonsblatt. 2.07 06.05.2023 18
Wikon In der Gemeinde Wikon werden folgende Verkehrsanordnungen erlassen: 1. Bei der südseitigen Ausfahrt ab der Parzelle Nr. 206 in die Industriestrasse wird das Linksabbiegen für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen verboten. Die Signalisation erfolgt mit «Abbiegen nach Links verboten» und dem Zusatz «ausgenommen Personenwagen». 2. Bei der nordseitigen Zufahrt auf die Parzelle Nr. 206 wird die Ausfahrt in die Industriestrasse verboten. Die Signalisation erfolgt mit «Einbahnstrasse» und Signal «Einfahrt verboten». 2.02 2.43 4.08 29.04.2023 17
Luzern Stadt 1. An der Brünigstrasse, Höhe Gebäude Brünigstrasse Nr. 19, südlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 2. An der Morgartenstrasse, Höhe Gebäude Morgartenstrasse Nr. 5, östlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 3. Auf der Hertensteinstrasse, ab Falkenplatz bis Museumsplatz, Fahrtrichtung Museumsplatz, «Einfahrt verboten», Zusatz: «ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder zeitlich begrenzt von 20.00 bis 10.00 Uhr». 4. An der Museggstrasse, auf Höhe Gebäude Nr. 24, auf dem nördlichen Trottoir, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Velos und Motorfahrräder». 5. Auf dem Verbindungsweg zwischen dem Rönnemoosrain und der Udelbodenstrasse, «Fussweg», Zusatz: «Fahrräder gestattet, bitte langsam». 2.02 2.61 4.17 22.04.2023 16
Ebikon Auf der Riedholzstrasse wird das Höchstgewicht auf 28 Tonnen beschränkt. Die Massnahmen gelten zwischen der Einmündung der Haltenstrasse und der Einmündung der Güterstrasse Nr. 4404. 2.16 08.04.2023 14
Ermensee In der Gemeinde Ermensee wird bei der Einmündung der Strasse Kirchfeld (Gemeindestrasse 2. Klasse) der Vortritt gegenüber der Hitzkircherstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) aufgehoben. 3.02 08.04.2023 14
Luzern Stadt Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2023 die Verordnung über den Ethikbeirat Smartes Luzern erlassen. Die Verordnung tritt am 1. April 2023 in Kraft. Sie kann bei der Stadtkanzlei, Stadthaus, 3. Stock, während der Bürozeiten, von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr, eingesehen werden. Die Verordnung ist in der systematischen Rechtssammlung veröffentlicht; die Rechtssammlung kann auf der Website der Stadt Luzern abgerufen werden. 08.04.2023 14
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. An der Steinhofstrasse, Höhe Gebäude Steinhofstrasse Nr. 50, nördlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 2. An der Kreuzbuchstrasse, öffentlicher Parkplatz, gegenüber Kreuzbuchstrasse 2, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 3. Am Alpenquai, südöstlich des Schotterrasenplatzes (Koordinaten 2.666.862/ 1.210.979) «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motorräder». weitere Verkehrsanordnungen - sehen Sie im Kantonsblatt 4.17 08.04.2023 14
Sursee Die im Kantonsblatt Nr. 41 vom 16. Oktober 1999 publizierte Verkehrsanordnung für das «Verbot für Lastwagen auf der Merkurstrasse, ab Schellenrainstrasse bis Schellenrainbrücke (SBB-Überquerung) in Fahrtrichtung stadtauswärts» wird aufgehoben und revoziert. 08.04.2023 14
Ballwil 1. In der Gemeinde Ballwil wird auf den Strassen Neuheim, Neuheimweg und Bahnhofstrasse ab der Einmündung Dorfstrasse bis in den Wilhofweg, Höhe Parzelle 655, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. 2. In der Gemeinde Ballwil wird auf der Strasse Ambar ab der Einmündung Dorfstrasse die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. 3. In der Gemeinde Ballwil wird auf den Strassen Luzernstrasse und Schönfeldstrasse ab der Kantonsstrasse K16 bis nach dem Hof Schönfeld (Parz. 64) die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. weitere Verkehrsanordnungen - sehen Sie im Kantonsblatt 2.59.1 3.01 3.02 01.04.2023 13
Malters In der Gemeinde Malters wird folgende Verkehrsanordnung erlassen: Auf der Strasse Münzgasse (Grundstücke Nrn. 276, 342, 502, 1253, 1266 und 273) wird ein Einbahnsystem eingerichtet. Die Signalisation «Einfahrt verboten» im nordöstlichen Bereich der Münzgasse (Grundstück Nr. 273). 2.02 25.03.2023 12
Nottwil Auf der Kantonsstrasse 47, Länggasstrasse, wird die Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt des Weilers Büel in beide Richtungen auf 60 km/h beschränkt. Die Signalisation «Höchstgeschwindigkeit» nordwestlich des Weilers im Bereich der Verzweigung mit der Güterstrasse Nr. 4415 und südlich bei Punkt 2.651.645/ 1.220.485. 2.30 25.03.2023 12
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