Wenn Gemeinden Tempo 30 auf einer verkehrsorientierten Strasse einführen möchten, so ist ein Gutachten erforderlich. Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur bearbeitet ein Gesuch in der Regel innert 10 Monaten.
Der Entscheid, ob Tempo 30 notwendig, zweckmässig und verhältnismässig ist oder ob andere Massnahmen vorzuziehen sind, erfolgt als Einzelfallbeurteilung – individuell und situativ für den jeweiligen Streckenabschnitt.
Im Leitfaden sind alle Voraussetzungen für ein Gesuch, der Prozess und die Beurteilungskriterien dargelegt:
Leitfaden Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts