Ein sicherer Lebens- und Wirtschaftsraum ist Voraussetzung für eine prosperierende Gesellschaft. Die Abteilung Naturgefahren ist der erste Ansprechpartner für Fragen im Umgang mit Naturgefahren im Kanton Luzern. Sie fördert und realisiert Massnahmen, mit denen Risiken wie Hochwasser, Murgänge, Rutschungen, Steinschlag, Lawinen sowie Erdbeben auf ein angemessenes Mass reduziert werden.
Umgang mit Risiken aus Naturgefahren – Strategie 2018
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz – Aktionsplan des Bundesrats 2016
Der Schutz vor Naturgefahren soll in erster Linie durch raumplanerische Massnahmen (Zonenplanung und Bauordnung) und den Unterhalt der bestehenden Schutzinfrastruktur gewährleistet werden. Nur dort, wo diese zum Schutz von Personen, Tieren und hohen Sachwerten nicht ausreichen, werden bauliche Massnahmen geprüft.
Während die Umsetzung der raumplanerischen Massnahmen in der Zuständigkeit der Gemeinden liegt, ist die Abteilung Naturgefahren für den baulichen Hochwasserschutz an den 3‘890 km Fliessgewässer im Kanton Luzern zuständig. Für den betrieblichen Gewässerunterhalt an den kleinen und mittleren Gewässern sorgen die Gemeinden, an den grossen Gewässern der Kanton.
Hilfestellung zur Umsetzung des Wasserbaugesetzes 2019
Die Sicherstellung eines angemessen Schutzes vor Rutschungen, Steinschlag und Lawinen obliegt den Gemeinden und den Infrastrukturbetreibern.