Die Abteilung Naturgefahren realisiert Projekte zum Schutz vor Naturgefahren. Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren werden im Kanton Luzern prioritär nach dem Umfang des Risikos geplant. Das Risiko bemisst sich aus dem Ergebnis von Eintretenswahrscheinlichkeit mal Schadenerwartungswert. Die öffentlichen finanziellen Mittel in der Naturgefahrenabwehr werden dort eingesetzt, wo die grössten Risiken vermieden oder auf ein akzeptables Mass reduziert werden können.
Im Massnahmenprogramm 2025-2028 zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer wird festgelegt, welche Massnahmen in der Programmperiode ab 2025 geplant, ausgeführt oder fortgesetzt werden.