Tipps für ein sicheres Zuhause

Hochwasser, Murgänge, Rutschungen und Sturzprozesse verursachen in der Schweiz durchschnittlich Schäden von rund 300 Millionen Franken pro Jahr. 90 % sind auf Überschwemmungen und Murgänge zurückzuführen. Allein im Kanton Luzern sind sechs von zehn Gebäuden überschwemmungsgefährdet. Folglich ist es die Aufgabe der Eigentümer- und Bauherrschaft, die Gebäude möglichst sicher zu planen und zu bauen.

Gefahrensituation schnell erkennen

Um sich gegen Naturgefahren schützen zu können, muss man die Gefahrensituation vor Ort kennen. Dazu stehen frei zugängliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Beispielsweise zeigen die bekannten Gefahrenkarten, mit welcher Wahrscheinlichkeit und in welchem Ausmass Überschwemmungen, Erdrutsche und Steinschläge auf einem Grundstück zu erwarten sind.

Auf Oberflächenabflusskarten ist erkennbar, wo das Wasser bei Gewittern hinfliesst und welche Gebäude von Oberflächenabfluss betroffen sind. Vergleichbare Gefahrengrundlagen gibt es auch für Erdbeben, Hagel und Wind. Ist die Naturgefahrensituation bekannt, sind die zu erwartenden Schäden abzuklären. Diese hängen vom Gefahrenprozess sowie von der Bauweise und vom Zustand der betroffenen Gebäude ab.

Objektschutz: Gefahrensituation schnell erkennen
Objektschutz: Früher Einbezug der Naturgefahrensituation spart Geld

Früher Einbezug der Naturgefahrensituation spart Geld

Grundsätzlich sind die Eigentümer – beziehungsweise Bauherrschaften zusammen mit den beauftragten Planungsfachleuten für die sichere Planung und Erbauung ihrer Gebäude verantwortlich. Gemäss geltender Norm (SIA 261/1) ist bei Gebäuden ein Schutz vor einem sehr seltenen Ereignis anzustreben. Dabei gilt: Je früher Naturgefahren im Planungsprozess einbezogen werden, umso wirksamer und günstiger wird der Objektschutz. Mit gestalterischen Massnahmen wie der Schaffung von Speicherflächen und Abflusskorridoren wird das Wasser schadlos an Bauwerken und Anlagen vorbeigeleitet. Durch die optimale Platzierung und bauliche Ausgestaltung von Gebäuden und Tiefgaragen wird das Schadenspotenzial reduziert.

Objektschutzmassnahmen mit der Gebäudeversicherung Luzern

Passive Objektschutzmassnahmen gegen Naturgefahren sind durch den Eigentümer dann zu treffen, wenn in einem Gefahrenbereich kein Projekt zur flächigen Gefahrenminderung geplant oder im Bau ist.

Die Gebäudeversicherung Luzern unterstützt die Eigentümer bei der Planung und Realisierung von Objektschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden. Bauherren und Planern steht sie beratend zur Seite.

Elementarschadenprävention der Gebäudeversicherung Luzern 

Gefährdung an Ihrem Standort

Gefährdung an Ihrem Standort

Wie viel Schutz braucht es?

Wie viel Schutz braucht es

Mit einfachen Massnahmen viel bewirken

Objektschutzmassnahmen müssen nicht immer aufwendig sein. Oftmals reichen bereits einfache Lösungen wie erhöhte Lichtschächte, wasserdichte Fenster, Schwellen vor Einfahrten oder verstärkte bergseitige Mauern, um Gebäude und Tiefgaragen verlässlich zu schützen.

Permanente Massnahmen sind mobilen Systemen wie Toren und Dammbalken vorzuziehen. Letztere bedingen genügend Vorwarnzeit für die rechtzeitige Installation. Diese fällt bei Gewittern meistens zu kurz aus. Das Nachrüsten von dauerhaften Schutzmassnahmen ist nicht in jedem Fall möglich – sei es aufgrund von unverhältnismässigen Kosten oder einer zu starken Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten. Werden mobile Schutzsysteme eingesetzt, sind für deren Funktionieren eine Einsatzplanung und regelmässige Übungen unerlässlich.

Objektschutz: Mit einfachen Massnahmen viel bewirken
Objektschutz: Richtiges Verhalten im Ereignisfall schützt Menschenleben

Richtiges Verhalten im Ereignisfall schützt Menschenleben

Im Ereignisfall hat der Schutz von Menschenleben oberste Priorität. Alle leisten mit ihrem Verhalten einen direkten Beitrag dazu. Personen, die sich in Gebäuden aufhalten, sind grundsätzlich besser vor Naturgefahrenprozessen geschützt als solche ausserhalb von Gebäuden. Bei Überschwemmungen sollte man sich in die oberen Stockwerke begeben. Untergeschosse wie Keller oder Tiefgaragen muss man sofort verlassen. Sie können sich beim Eindringen von Wasser sehr schnell füllen und dadurch zur Falle werden.

Ausserhalb von Gebäuden gilt es, erdrutschgefährdete Hänge, Steinschlaggebiete und hochwasserführende Gewässer zu meiden. Erdrutsche, Steinschläge sowie Flutwellen und Erosionen an Ufern können überraschend und unvorhersehbar auftreten. Auf jeden Fall gilt es, die Anweisungen der Einsatzkräfte vor Ort zu befolgen und ab­gesperrte Gebiete nicht zu betreten.

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