Der Auftrag der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) wird jeweils durch das Bauprogramm für Kantonsstrassen definiert, welches alle vier Jahre vom Kantonsrat beschlossen wird. Die Umfahrungsstrasse war in dieser Form erstmals im Bauprogramm 2003-2006 enthalten. Seit diesem Zeitpunkt ist die vif involviert.
Mittels eines Variantenstudiums und eines Strassenplanverfahrens wurde der Korridor für die West- und die Ostumfahrung bestimmt. In diesem Verfahren wurde die grobe Linienführung festgelegt und die Baulinien rechtlich gesichert. Im Anschluss daran wurden die Vorprojekte für die West- und Ostumfahrung erarbeitet.
Aktuell wird für das Gesamtprojekt der Umfahrung Beromünster die nächste Planungsphase; das Bau- und Auflageprojekt erarbeitet, welches öffentlich aufgelegt werden wird. Nach Abschluss der Einspracheverhandlungen wir das bereinigte Gesamtprojekt dem Regierungsrat zur Bewilligung vorgelegt. Anschliessend wird der Kantonsrat den Baukredit dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Gegen die Projektbewilligung des Regierungsrates ist der Rechtsweg möglich.