Der Planungsprozess eines Projekts läuft jeweils wie folgt ab:
Strategische Planung und Vorstudie (Phase 1 und 2)
In einem ersten Schritt werden die Bedürfnisse und Randbedingungen analysiert und Lösungsstrategien sowie Ziele definiert. Je nach Komplexität des Vorhabens sind anschliessend eine strategische Planung und Studien (Phase 1) oder ein Betriebs- und Gestaltungskonzept beziehungsweise eine Vorstudie (Phase 2) notwendig.
Projektierung (Phase 3)
In der weiteren Planungsphase wird das Studium von den Lösungsmöglichkeiten geprüft, analysiert und bewertet. Nach dem Vorprojekt wird das Bauprojekt in Angriff genommen. Sämtliche Veränderungen und Auswirkungen des Vorhabens werden in der Projektbearbeitung aufgezeigt. Diese wichtigen Planungsphasen dienen weiter der Vernehmlassung und sind die Grundlage für das Bewilligungsverfahren. Weiter können diese Teilphasen zusätzlich ein Lärmsanierungsprojekt und einen Bericht zur Umweltverträglichkeit beinhalten.
Bewilligungsverfahren
Im Bewilligungsverfahren wird das Bauvorhaben öffentlich aufgelegt. Nach der Bereinigung von allfälligen Einsprachen wird das Projekt dem Regierungsrat zur Bewilligung unterbreitet. Betragen die voraussichtlichen Baukosten mehr als 3 Millionen Franken beschliesst der Kantonsrat den Baukredit. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Vorhaben mit Baukosten von mehr als 25 Millionen Franken erfordern die Zustimmung der Stimmberechtigten des Kantons Luzern.
Ausschreibung / Realisierung (Phase 4 und 5)
Nach der Bewilligung erfolgt die öffentliche Ausschreibung des Projekts. Potentielle Anbieter werden aufgefordert, ihre Angebote für die weitere Projektplanung einzureichen. Sobald die Planerleistungen vergeben und das Ausführungsprojekt erstellt wurde, erfolgt im nächsten Schritt die Baumeisterausschreibung. Mit Vergabe der Baumeisterarbeiten, kann mit der Realisierung gestartet werden. Zeitgleich zum Ausführungsprojekt startet zudem das Landerwerbsverfahren.