Fachstelle Fuss- und Veloverkehr

Durch das nationale Veloweggesetz (Inkrafttretung 1. Januar 2023) werden den Kantonen neue Verantwortlichkeiten im Bereich Veloverkehr übertragen. Die Kantone werden dazu verpflichtet, ihre Veloplanungen im Alltags- sowie im Freizeitbereich inkl. Mountainbike in den nächsten Jahren zu überarbeiten und durch allfällige Anschlussgesetzgebungen die Themen rechtlich zu verankern. Des Weiteren fordert das Veloweggesetz die Schaffung von kantonalen Fachstellen, in denen das Wissen gebündelt und für andere Dienststellen, Fachorganisationen, Regionen und Gemeinden zugänglich gemacht wird.

Die Fachstelle des Kantons Luzern ist für die Themen Fuss- und Veloverkehr sowie Mountainbiken und Wandern zuständig. Nebst der Beratung stellt die Fachstelle Planungsgrundlagen bereit und stimmt ihre Planungen mit anderen laufenden kantonalen Projekten ab. Zu den Hauptaufgaben der Fachstelle zählt derzeit die Überarbeitung der kantonalen Veloplanung sowie die Erstellung einer Strategie zur Koordination des Freizeitverkehrs abseits des Siedlungsgebiets, insbesondere zur Lenkung der Mountainbikenden.