Durch das nationale Veloweggesetz (Inkrafttretung 1. Januar 2023) werden den Kantonen neue Verantwortlichkeiten im Bereich Veloverkehr übertragen. Die Kantone werden dazu verpflichtet, ihre Veloplanungen im Alltags- sowie im Freizeitbereich inkl. Mountainbike in den nächsten Jahren zu überarbeiten und durch allfällige Anschlussgesetzgebungen die Themen rechtlich zu verankern. Des Weiteren fordert das Veloweggesetz die Schaffung von kantonalen Fachstellen, in denen das Wissen gebündelt und für andere Dienststellen, Fachorganisationen, Regionen und Gemeinden zugänglich gemacht wird.
Die Fachstelle des Kantons Luzern ist für die Themen Fuss- und Veloverkehr sowie Mountainbiken und Wandern zuständig. Nebst der Beratung stellt die Fachstelle Planungsgrundlagen bereit und stimmt ihre Planungen mit anderen laufenden kantonalen Projekten ab. Zu den Hauptaufgaben der Fachstelle zählt derzeit die Überarbeitung der kantonalen Veloplanung sowie die Erstellung einer Strategie zur Koordination des Freizeitverkehrs abseits des Siedlungsgebiets, insbesondere zur Lenkung der Mountainbikenden.
Jane's Walk
Fussverkehr Schweiz lädt Sie am 2., 3. und 4. Mai 2025 zur fünften Ausgabe der Jane’s Walks ein!
Jane's Walks sind Gespräche in Bewegung, die von der Aktivistin Jane Jacobs inspiriert sind. Haben Sie Lust, die Anekdoten und Geheimnisse Ihres Quartiers zu teilen? Sie müssen keine Expertin und kein Fachmann sein, denn jede und jeder kann einen Jane's Walk organisieren.
Das bedeutet folgendes Vorgehen:
- Erstellen Sie einen Flyer anhand einer Vorlage, die wir für Sie vorbereitet haben.
- Planen Sie einen Spaziergang von ca. 1,5 Stunden am 2., 3. oder 4. Mai zu den Eigenarten Ihres Quartiers oder zu einem Thema, das Ihnen am Herzen liegt (Geschichte, Architektur, Kultur, Biodiversität, Street Art usw.).
- Bewerben Sie den Spaziergang in Ihrem Bekanntenkreis.
- Beleben Sie den Spaziergang am Ausführungstag, indem Sie die TeilnehmerInnen einbeziehen.
Fussverkehr Schweiz unterstützt Sie bei der Organisation und Kommunikation Ihres Spazierganges.
Möchten Sie einen Spaziergang organisieren, so melden Sie sich hier an. Dort finden Sie auch Informationen und Tipps für die Planung und Durchführung. Die Anmeldefrist läuft bis 7. März 2025. Das Programm und der Ort, wo die Teilnehmer:innen sich anmelden können, werden Anfang April bekannt gegeben.