Auf kantonaler Ebene läuft zurzeit die Überarbeitung der kantonalen Veloplanung. Diese soll voraussichtlich bis Ende 2024 fertiggestellt sein und das Radroutenkonzept von 1994 ablösen.
Die Planung basiert auf den Grundsätzen des Veloweggesetzes, welches in den Planungsgrundsätzen ein attraktives, sicheres, direktes, durchgehendes und zusammenhängendes Velowegnetz verlangt. Das Projekt umfasst den Alltagsveloverkehr sowie den Freizeitveloverkehr ohne Mountainbike. Das Thema Mountainbike wird in einem eigenständigen Projekt bearbeitet.
Die erheblich erklärte Motion M 208 fordert, dass Velowege unabhängig von den Kantonsstrassen geplant und realisiert werden können. Im Rahmen der Überarbeitung der kantonalen Veloplanung wird eine entsprechende Gesetzeanpassung ausgearbeitet, die es künftig ermöglichen soll, übergeordnete Velowege abseits der Kantonsstrassen unter Beteiligung des Kantons zu realisieren.
Zentrale Resultate des Projektes sind ein Zielbild (Strategie), das aufzeigt, wohin sich der Kanton Luzern im Bereich Velo entwickeln will sowie ein Masterplan, der die Umsetzungsmassnahmen zur Erreichung des Zielbilds beinhaltet. Ebenfalls ein zentrales Element sind neue kantonale Standards Fuss- und Veloverkehr. Das Bereitstellen der Inhalte für die Gesetzesanpassungen ist ebenfalls Bestandteil des Projekts.