Abschnitt Menznau

Ausgangslage

Die Seewag in Menznau wurde in den vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten erheblich verbaut. Heute zeigt sie sich als begradigtes und monotones Gewässer ohne Lebensraumvielfalt im Gewässerraum. Die Böschungen sind steil, die Durchlässe optimierungsbedürftig und gewisse Schutzbauten sogar unnötig.

Vorgehen und Zeitplan (provisorisch)

bis Frühling 2025 Vorprojekt und Vernehmlassung
Frühling 2025 Info Grundeigentümerschaft
2025–2026 Ausarbeitung Bauprojekt
2026 Baubewilligung und Submission
frühestens ab 2027 Umsetzung Revitalisierung

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Auflistung der am häufigsten gestellten Fragen zum Projekt. Sollten Sie Fragen haben, welche wir hier nicht beantworten oder sonstige Inputs, so können Sie Ihre Fragen und Hinweise in unserem Formular erfassen.
  • Die Umgebung senkt sich ständig – betrifft dies auch das Bachbett?
    Ja, die setzungsempfindlichen Böden in Menznau (z. B. Torf, Seekreide) können auch das Bachbett der Seewag betreffen – insbesondere bei Eingriffen wie Sohlabsenkungen oder Uferaufweitungen, wie es bei der geplanten Revitalisierung der Fall sein wird. Deshalb müssen vorgängig geotechnische Abklärungen getroffen werden. Eine angepasste, möglichst leichte Bauweise ist wichtig, um Setzungen oder Instabilitäten zu vermeiden. Das Projekt soll zudem in einer nächsten Phase bodenkundlich begleitet werden.
  • Das Rückhaltebecken Hackbrett schützt das Dorf Menznau vor Hochwasser. Warum wird bei der Revitalisierung der Seewag ein Schutz für ein 100-jährliches Hochwasser angestrebt und nicht ein tieferes?
    Gemäss den kantonalen Schutzzielen Luzern sollen Siedlungsgebiete vor einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) geschützt werden. Das Rückhaltebecken Hackbrett trägt dazu bei, reicht aber allein nicht aus – insbesondere bei einem Überlastfall, wenn das Hochwasser grösser als geplant ausfällt oder die Rückhaltekapazität überschritten wird.

    Die Revitalisierung nutzt die Chance, das Gewässer so zu gestalten, dass es ein HQ100 sicher und schadlos abführen kann. Das erhöht die Sicherheit für Menschen, Gebäude und Infrastrukturen im Siedlungsgebiet und schützt Sie als Eigentümer langfristig vor Schäden – ganz im Sinne eines vorausschauenden, modernen Hochwasserschutzes.
  • Kann man auch mit einer Steinmauer entlang des Birkenwegs die Böschung gestalten, damit der Fussweg an seiner jetzigen Lage bestehen bleiben kann?
    Nein, eine lange glatte Steinmauer (Quadersteine oder Granitsteine) entlang des Birkenwegs ist nicht sinnvoll, da sie die natürliche Quervernetzung des Gewässers mit dem Umland stark behindern würde. Solche harten und vertikalen Strukturen stellen für Kleintiere, Amphibien und Reptilien ein unüberwindbares Hindernis dar und widersprechen den Zielen der Revitalisierung.

    Ziel ist es, einen durchlässigen, naturnahen Uferbereich zu schaffen, der Tieren den Zugang zum und vom Gewässer ermöglicht.
  • Kommt der Biber auch in der Seewag vor?
    Aktuell sind der kantonalen Wildhut keine Hinweise auf ein Bibervorkommen an der Seewag bekannt. In der Region ist der Biber jedoch nachweislich im Ostergau und am Tuetensee aktiv. Eine Besiedlung der Seewag ist daher grundsätzlich jederzeit möglich – auch unabhängig von einem Revitalisierungsprojekt. Eingedolte Abschnitte stellen dabei kein Hindernis dar, da Biber über Land oder durch ausreichend grosse Röhren wandern können. Bei der Planung werden sensible Infrastrukturen wie Bahnlinien oder Hauptstrassen berücksichtigt, um nötigenfalls vorbeugende Massnahmen zu integrieren.
  • Wird entlang des Birkenwegs auch die Privatsphäre der angrenzenden Grundstücke berücksichtigt?
    Ja. Durch eine standortgerechte Bepflanzung mit einheimischen Sträuchern und Hecken im Bereich des Gewässerraums kann auch dafür gesorgt werden, dass die notwendige Privatsphäre der angrenzenden Grundstücke gewahrt bleibt. Während der Anwachsphase kann der Sichtschutz jedoch noch nicht vollständig gewährleistet werden, entwickelt sich aber mit der Zeit. Auf individuelle Bedürfnisse kann dabei nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eingegangen werden.
  • Ist der Birkenweg nötig?
    Der Birkenweg ist aus mehreren Gründen notwendig: Er gewährleistet die Zugänglichkeit für den baulichen und betrieblichen Unterhalt der Seewag, dient der Naherholung und fungiert als sicherer Schulweg. Zudem stellt er die Feuerwehrzufahrt für die Mehrfamilienhäuser Birkenweg 1, 3 und 5 sicher. Ein Verzicht ist daher nicht möglich – die Ausgestaltung erfolgt jedoch möglichst zurückhaltend und landschaftsverträglich.

Pläne und Präsentationen

Situation vor dem Bau

Mit einem Klick auf das Bild öffnet sich die Bildergalerie