Wie schützen wir uns vor Hochwasser?

Durch die Kombination verschiedener Massnahmen wird ein wirkungsvoller Hochwasserschutz erreicht. Dabei stehen der Unterhalt der Gewässer und der bestehenden Schutzbauten sowie raumplanerische Vorkehrungen an erster Stelle. Wenn dies nicht ausreicht, braucht es zusätzlich organisatorische sowie bauliche Massnahmen an den Gewässern. Da es keine absolute Sicherheit gibt, ist die Vorbereitung auf Hochwasserereignisse unerlässlich.

Unterhalt der Schutzbauwerke

Die in den Gewässern vorhandenen Schutzbauten wie Schwellen, Rampen, Sperren, Ufersicherungen und Geschiebesammler tragen entscheidend zur Hochwassersicherheit bei. Ohne diese wären grosse Teile unserer Siedlungsgebiete viel stärker von Überschwemmung und Übersarung betroffen.

Durch den regelmässigen Unterhalt haben die Gewässer genügend Abflusskapazität, um das Wasser bei Gewittern durchzuleiten. Das heisst, Ablagerungen werden aus dem Abflussprofil entfernt und die Vegetation wie Sträucher und Bäume werden zurückgeschnitten. Im Kanton Luzern gibt es aktuell über 40‘000 Schutzbauten. Damit diese ihre Schutzfunktion wahrnehmen können, müssen sie unterhalten und im Schadenfall ersetzt werden.

Weitere Infos zum Gewässerunterhalt

Hochwasserschutz im Kanton Luzern
Hochwasserschutz: Gefahrengebiete meiden und Gebäude vorausschauend bauen

Gefahrengebiete meiden und Gebäude vorausschauend bauen

Die Art und Weise der Raumnutzung hat einen entscheidenden Einfluss auf das Ausmass der zukünftigen Hochwasserschäden.

Neueinzonungen sollen – wenn immer möglich – ausserhalb von Überschwemmungsflächen erfolgen. Das Meiden gefährdeter Gebiete ist die wirksamste und wirtschaftlichste Massnahme, um zukünftige Schäden zu verhindern. Innerhalb von Gefahrengebieten ist die Nutzung auf die lokale Naturgefahrensituation abzustimmen. Gebäude müssen so gebaut sein, dass sie bei einer Überschwemmung keinen Schaden nehmen und Personen einen sicheren Rückzugsort bieten.

Wichtige Objekte wie Schulen, Altersheime, Spitäler und Feuerwehrlokale sind möglichst ausserhalb von Gefahrengebieten zu planen und zu erstellen.

Bauliche Massnahmen für Hochwassersicherheit

Genügen die raumplanerischen Massnahmen und der Unterhalt für eine ausreichende Hochwassersicherheit nicht, braucht es bauliche Massnahmen an den Gewässern.

Im Vordergrund stehen die Verbreiterung des Abflussprofils und eine möglichst naturnahe Gestaltung. Somit kann genügend Platz für den Hochwasserfall geschaffen werden. Allerdings steht im dicht bebauten Siedlungsgebiet oder entlang von Strassen häufig nicht der erforderliche Platz zur Verfügung, um das Wasser durchleiten zu können.

Für diesen Fall gibt es neben dem Durchleiten zwei weitere Strategien. Hochwasserspitzen können über Entlastungskorridore und Hochwasserstollen umgeleitet oder mit Hilfe von Rückhaltebecken teilweise zurückgehalten und dosiert abgegeben werden. Die drei Massnahmen werden häufig in Kombination eingesetzt.

Hochwasserschutz: Bauliche Massnahmen für Hochwassersicherheit
Hochwasserschutz: Ereignisbewältigung muss vorbereitet sein

Ereignisbewältigung muss vorbereitet sein

Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche und Felsstürze können nie vollständig verhindert werden. Es wird zwar viel in Schutzmassnahmen investiert, aber einen absoluten Schutz wird es nie geben. Deshalb ist es wichtig, sich mit Hilfe von organisatorischen Massnahmen auf Ereignisse vorzubereiten.

Im Kanton Luzern verfügen alle Feuerwehren über Einsatzplanungen bei Naturgefahren. Verlässliche Prognosen sind entscheidend für rechtzeitige Interventionsmassnahmen. Gerade bei Gewittern ist dies immer noch eine grosse Herausforderung. Die nötige Zeit, um Massnahmen zu treffen, steht meist nicht zur Verfügung.

Die Schaffung von Strukturen für einen schnellen und effizienten Wiederaufbau nach einem Ereignis ist ein weiterer Vorbereitungsschritt. Bei dessen Finanzierung spielt das in der Schweiz etablierte Versicherungssystem eine wichtige Rolle.