Mit der Einreihung der Kantonsstrassen wird das kantonale Strassennetz bezeichnet. Zuständig für die Einreihung der Kantonsstrassen ist der Kantonsrat.
Die aktuelle Einreihung der Kantonsstrassen hat der Kantonsrat mit der Botschaft B 84 vom 23. Mai 2017 am 30. Oktober 2017 beschlossen. Die Gesamtlänge der Luzerner Kantonsstrassen beträgt 523.387 Kilometer.