Verkehr und Infrastruktur

Einreihung Kantonsstrassen

Mit der Einreihung der Kantonsstrassen wird das kantonale Strassennetz bezeichnet. Zuständig für die Einreihung der Kantonsstrassen ist der Kantonsrat.

Die aktuelle Einreihung der Kantonsstrassen hat der Kantonsrat mit der Botschaft B 84 vom 23. Mai 2017 am 30. Oktober 2017 beschlossen. Die Gesamtlänge der Luzerner Kantonsstrassen beträgt 523.387 Kilometer.

Verkehr und Infrastruktur (vif)

Arsenalstrasse 43

Postfach

6010 Kriens 2 Sternmatt

Standort

Telefon 041 318 12 12

Geoportal

Geoportal
Alle Karten zu National-, Kantons-, Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen im Kanton Luzern
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen