öV und BehiG

Bushub Emmenbruecke Bahnhof Süd

Öffentlicher Verkehr
Die Aufgaben im Bereich des öffentlichen Verkehrs im Kanton Luzern sind zwischen der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) und dem Verkehrsverbund Luzern (VVL) aufgeteilt.
Entlang der Kantonsstrassen plant und realisiert die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) die notwendige Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr. Der VVL ist als öffentlich-rechtliche Institution für den öffentlichen Personenverkehr zuständig. Hauptaufgaben sind die Planung des Angebots, die Abwicklung der Fahrplanverfahren, die Ausschreibung von Verkehrsleistungen und die Angebotsvereinbarungen mit den Transportunternehmungen.

Fernbus
Fernbusse sind in Luzern etabliert. Bereits heute verbinden rund 81 Linien die Region Luzern mit 10 Städten europäischen Hauptstädten. Fernbuslinien sind grenzüberschreitende Linien mit einer Konzession, die vom Carverkehr – Gelegenheitsverkehr ohne regelmässigen Fahrplan – zu unterscheiden sind.

80 % der Fernbuslinien halten zurzeit auf der Autobahnraststätte Luzern-Neuenkirch und 20 % in der Stadt Luzern. Für beide Standorte wird eine Alternative gesucht, da sie mittelfristig nicht mehr oder nur noch begrenzt zur Verfügung stehen. Grund dafür ist, dass die bisherigen Standorte in Zukunft anderweitig genutzt werden oder die gesetzlichen Anforderungen des Bundesamtes für Verkehr – einer guten öV-Erschliessung – nicht erfüllen.

Um die Anbindung durch Fernbusse in Luzern zu gewährleisten und zu verbessern, wurden in einer Studie 50 mögliche Standorte für einen Fernbusterminal analysiert und bewertet und daraus eine Top-10-Liste erstellt. Auf Stufe Vorprojekt werden einzelne Standorte vertieft analysieren. Ziel ist es einen Standort für Fernbusse mit vier Haltekanten zu finden. Dieser soll eine gute Anbindung an das öV-Netz und an die Nationalstrassen gewährleistet und möglichst zentral liegt.

Bis diese Lösung realisiert ist, stehen die beiden Fernbus-Haltestellen auf der Raststätte Luzern-Neuenkirch und Luzern-Landenberg zur Verfügung. Für die beiden Fernbushaltestellen gelten ab 01.06.23 folgende Nutzungsbestimmungen:

Parallel dazu ist die Stadt Luzern auf der Suche nach ca. 100 Parkplätzen für Reisecars (Gelegenheitsverkehr). 

BehiG Haltestelle Adligenswil Dorf

Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist ein Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, welches am 1. Januar 2004 in Kraft trat. Darin enthalten ist auch ein Benachteiligungsverbot, welches öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs sowie der Fahrzeuge und öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen betrifft.
Die Strasseneigentümer sind für die gesetzeskonforme Umsetzung der Massnahmen im Sinne des BehiG verantwortlich. Betroffen von den Massnahmen sind somit der öffentliche Verkehr (Bus), Bushaltestellen, Bushubs und weitere Anlagen (z.B. Unterführungen).
Zur Umsetzung behindertengerecht gebauter Bushaltestellen im Kanton Luzern wurden die vif-Richtlinien 731.401 bis 731.417 geschaffen. Im Rahmen der Planung muss in erster Priorität vom Standardtyp (durchgehend 22 cm) ausgegangen werden. Kann aufgrund örtlicher Verhältnisse kein Standardtyp realisiert werden, dienen als Rückfallebenen – in dieser Reihenfolge – die Typen «Verkürzt» (22 cm bis zur 3. Türe), «Kissen» (22 cm bis zur 2. Türe) und «Minimal» (durchgehend 16 cm). Die Anwendung von Rückfallebenen ist zu begründen.

Verkehr und Infrastruktur (vif)

Arsenalstrasse 43

Postfach

6010 Kriens 2 Sternmatt

Standort

Telefon 041 318 12 12

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