Für Arbeiten auf einer Kantonsstrasse müssen Unternehmen oder Bauherren die Baustelle rechtzeitig anmelden, bevor sie die Arbeiten durchführen. Ist bei Kantonsstrassenprojekten eine Bauphasenplanung oder Umleitung nötig, so werden die entsprechenden Verkehrsführungen in Absprache mit den Projektverantwortlichen geplant, sowie die notwendigen Verkehrsanordnungen verfügt. Zusammen mit der Luzerner Polizei werden die Ausführung und die Instandhaltung der Baustellensignalisation periodisch überwacht.
- Für die temporären Verkehrsanordnungen von Veranstaltungen und Anlässen bis zu 8 Tagen ist gestützt auf § 19 der Strassenverkehrsverordnung die Polizei zuständig.
- Für Baustellenmeldungen auf Kantonsstrassen ist die Dienststelle vif zuständig resp. werden vom Team Verkehrssicherheit freigegeben.
- Für Baustellenmeldungen auf Gemeindestrassen ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
- In der Stadt Luzern ist die Verkehrstechnik der Stadt Luzern für sämtliche Baustellenmeldungen auf Kantons- und Gemeindestrassen und deren Kontrollen zuständig.