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Verkehr und Infrastruktur

Verkehrsmassnahmen

Verkehrssicherheit Kanton Luzern

Aus diesen Rechtsgrundlagen resultieren vielfältige Anfragen, Anträge und Gesuche betreffend Signalisation und Markierung. Dazu zählen etwa Fahrverbote, Mass- und Gewichtsbeschränkungen, Änderungen von Höchstgeschwindigkeiten, Ortstafeln, Wegweisungen, besondere Markierungen, Fussgängerstreifen sowie weitere nicht bauliche Massnahmen.
Der Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Geschäfte ist der Gemeinderat. Bevor Gesuche und Anträge von Privaten zur Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) gelangen, ersucht die vif die Gemeinden, objektiv zu beurteilen, ob die gewünschten Massnahmen nötig, zweck- und verhältnismässig sind und ob nicht Präzedenzfälle geschaffen werden.

In der Datenbank Publikationen erfahren Sie, welche Signale im Kanton Luzern zu welchem Zeitpunkt verfügt wurden.

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Mit dem eFormular können die Gemeinden sämtliche Anliegen bezüglich Verkehrsanordnungen online einreichen.

Kontakt

verkehrsmassnahmen@lu.ch

Telefon 041 318 12 12