Fragen und Antworten

  • Wieso braucht es eine neue Strasse?
    Die Kantonsstrasse entspricht im Projektperimeter im Wesentlichen immer noch dem Stand der Jahre 1955 und 1957. Die Strasse wurde damals als Gemeindestrasse mit einer Breite von sechs Metern ausgebaut. Seither erfolgten nur geringe Ausbauten auf der Krienser Seite. Die Kantonsstrasse K 4 genügt den Nutzungsanforderungen in diesem Abschnitt nicht mehr. Die Strasse ist zu schmal und hat keine Radverkehrsanlagen. Der bauliche Zustand der Fahrbahn und der Kunstbauten ist schlecht.
    Der Abschnitt Ränggloch bis Horüti befindet sich gemäss Gefahrenkarte der Stadt Luzern, Ortsteil Littau, in der Zone mit erheblicher Gefährdung. Es muss verbreitet mit häufigen Spontanrutschungen und Hangmuren gerechnet werden. Weiter ist örtlich Stein- und Blockschlag zu erwarten. Vorab talseits der Strasse ist überdies mit Felsstürzen mit einem Volumen von einigen 100 m3 zu rechnen. Insgesamt resultiert für die Kantonsstrasse K 4 auf dem Abschnitt Ränggloch bis Horüti eine mittlere bis erhebliche Gefährdung durch Rutschungs- und Sturzprozesse.
  • Hätte eine Sanierung der alten Kantonsstrasse nicht ausgereicht?
    Die Strasse ist zu schmal, die Kurven zu eng und die Kunstbauten sind in einem schlechten Zustand. Sondierborungen haben ergeben, dass der Untergrund instabil ist, zudem drohen Rutschungs- und Sturzprozesse. Um die Verkehrssicherheit zukünftig zu verbessern, muss die Strasse auf Basis der geotechnischen Untersuchungen und topografischen Randbedingungen verschoben werden. Die bestehende Strasse nur zu sanieren, würde nicht zur gewünschten Verbesserung der Verkehrssicherheit führen.
  • Wieso hat man sich nicht für einen Tunnel entschieden?
    Die Vorstudie zur optimalen Linienführung der Kantonsstrasse K 4 im Projektperimeter Kriens, Luzern und Malters wurde 2011 bis 2014 erarbeitet. Untersucht und bewertet wurde ein breiter Variantenfächer inklusive Tunnellösungen durch den Sonnenberg. Die Tunnelvarianten sind sehr kostspielig (Kosten zu Nutzen 4:1; Langsamverkehr separat zu lösen) und wurden daher verworfen.
  • Wieso muss die Strasse während der Bauarbeiten komplett gesperrt werden?
    Insbesondere die Realisierung der rund 160 Meter langen Brücke und auch vieler Stützmauern ist nur während einer Vollsperrung der Kantonsstrasse für den Verkehr möglich. Nur so kann die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und auch die Baustellensicherheit gewährleistet werden. Bauen unter Verkehr ist mit den erforderlichen leistungsfähigen Grossgeräten (zum Beispiel Bohrgeräte der 100-Tonnen-Klasse) nicht möglich. Die ganze Strassenbreite wird für das Aufstellen des Geräts sowie als Arbeitsbereich und für die notwendigen Materialtransporte benötigt. Mit dem Bau des ersten Brückenpfeilers ist die alte Strasse unterbrochen und wird laufend mit dem Baufortschritt zurückgebaut.
  • Sind Velofahrer/-innen oder Fussgänger/-innen von der Totalsperrung ebenfalls betroffen?
    Die Vollsperrung betrifft auch die Radfahrenden, die bisher den besagten Abschnitt als direkte Verbindung zwischen Kriens und Malters respektive Littau genutzt haben. Sie sollen auf die für den Pendlerverkehr attraktivste Route durch die Stadt Luzern geführt werden. Andere Alternativrouten bestehen nicht oder weisen eine sehr grosse Höhendifferenz auf (zum Beispiel die Route über Schwarzenberg). Die durch das Gebiet führenden Wanderwege bleiben offen, werden aber provisorisch verlegt.
  • Wird die Sperrung während der Bauarbeiten zu einem Verkehrschaos in der Stadt Luzern führen?
    Die Vollsperrung löst grössere Verkehrsverlagerungen aus, insbesondere in der Stadt Luzern, die durch flankierende Massnahmen abgefangen werden sollen. Durch die flankierenden Massnahmen soll erreicht werden, dass der öffentliche Busverkehr durch die Verkehrsverlagerungen während der Sperrung nicht zusätzlich behindert wird. Der motorisierte Individualverkehr soll dort zurückgehalten werden, wo ein Stau keine negativen Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr oder auf die Siedlung hat. Der nicht ortsbezogene Verkehr soll prioritär über die Autobahn gelenkt werden.
  • Wieso braucht es eine kantonale Abstimmung?
    Für Projekte mit Kosten von über 25 Millionen Franken ist eine kantonale Abstimmung nötig. Für den Neubau der Strasse beim Ränggloch (Hergiswaldstrasse exkl. – Horüti) wurde ein Kredit von 53 Mio. Franken beantragt.
  • Wieso kostet das Projekt so viel?
    Aufgrund des schwierigen Geländes sind die Kosten deutlich höher als bei einem Strassenprojekt in der Ebene. So sind zum Beispiel eine neue Brücke von 160 Meter Länge und Stützmauern mit einer Gesamtlänge von über 1000 Meter erforderlich. Die Strasse mit allen Bestandteilen wie Strassenentwässerung, Fundation usw. wird komplett neu erstellt. Auch die aufgrund der Sperrung notwendigen flankierenden Massnahmen in der Stadt Luzern verursachen zusätzliche Kosten.
  • Wird die Strasse zukünftig sicher sein vor Naturgefahren?
    Eine 100-prozentige Sicherheit vor Naturgefahren wie Rutschungs- oder Sturzprozesse wird es nie geben. Aber mit dem geplanten neuen Brückenbauwerk und den weiteren Kunstbauten wird ein nachhaltiger Schutz der Strasse und somit aller Verkehrsteilnehmenden vor Naturgefahren erreicht. Unterstützt wird dies auch durch die Massnahmen zum langfristigen Unterhalt des Schutzwaldes, die im Rahmen des Projekts realisiert werden.
  • Wird es durch die erneuerte Strasse zu Mehrverkehr in Kriens kommen?
    Durch den Ausbau und die Sanierung der Rengglochstrasse können die Verfügbarkeit und die Verkehrssicherheit deutlich verbessert werden. Erhöht und verbessert wird die Leistungsfähigkeit insbesondere für den Langsamverkehr, der neu auf einer separaten Anlage geführt wird.
    Für die Entwicklung der Anzahl Fahrzeuge auf der Rengglochstrasse (durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV) relevant ist das gemäss Agglomerationsprogramm Luzern der 3. Generation erwartete weitere Wachstum bezüglich Bevölkerung, Arbeitsplätzen, Bildung, Kultur, Freizeit usw. und damit auch bezüglich Verkehr. Die Kantonsstrasse K 4 ist die Hauptverkehrsachse durch Kriens. Sie weist auch tagsüber eine hohe Belastung auf. Die Kapazität in der Spitzenstunde ist aber bereits heute durch die Leistungsfähigkeit der angrenzenden Abschnitte limitiert (beispielsweise Busschleife in Kriens). Diese werden nicht ausgebaut. Mit den im Kantonsstrassenprojekt K 4 Kriens, Zentrum (exkl.) – Einmündung Hergiswaldstrasse vorgesehenen Massnahmen kann der Verkehrsfluss, insbesondere für den öffentlichen Verkehr (RBus-Linie 1), auch in den Spitzenstunden aufrechterhalten werden (siehe Anfrage A 563).
     
  • Wann wird die Veloverbindung Richtung Malters erstellt?
    Im Bauprogramm 2019–2022 für die Kantonsstrassen ist ein Anschlussprojekt mit einer Radverkehrsanlage Richtung Malters im Topf B vorgesehen. Der Topf B beinhaltet die Vorhaben, deren Projektierung im Topf A begonnen oder fortgesetzt wird.

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Ränggloch Ausbau und Sanierung
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