Bis ein Projekt gebaut wird, müssen jeweils folgende Vorgaben und Aufgaben umgesetzt werden:
- Detailplanung
- Landerwerb
- Koordination und Detailabsprachen mit weiteren zuständigen Stellen und Fachspezialisten bei Kanton und Bund
- Projektspezifische Ausschreibung der Lieferungen
- Arbeiten nach Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsgesetzes
- Erarbeiten des Verkehrskonzepts in der Bauphase
Bei der Realisierung von öffentlichen Bauwerken sind hohe Ansprüche bezüglich Qualität, Kosten und Termine zu erfüllen. Zudem sind die Sicherheits- und Umweltvorschriften strikte einzuhalten. Nach der Abnahme des ausgeführten Bauwerks müssen Ausführungspläne erstellt, Abrechnungen zuhanden der Kontrollorgane vorbereitet, Archivakten bereitgestellt und bis zum Ablauf der fünfjährigen Garantiezeit die Kontrolle des Werks vorgenommen werden.