Fussverkehr

Fussverkehr als integraler Bestandteil des Strassenraums

Der Kanton Luzern fördert den Fussverkehr als integralen Bestandteil des Strassenraums. Wir alle legen kurze Distanzen in der Regel zu Fuss zurück, auch wenn wir mit dem öffentlichen Verkehr, dem Auto oder dem Velo unterwegs sind. Das Gehen stellt die niederschwelligste Fortbewegungsform dar und ist kostenfrei, platzsparend, gesund und klimafreundlich. Zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität stellt ein sicheres und attraktives Fusswegnetz mit direkten Verbindungen zu unseren Zielen im Alltag und in der Freizeit eine wichtige Voraussetzung dar.

Der Fussverkehr ist primär eine Aufgabe der Gemeinden. Sie legen das Fusswegnetz in ihrer Richt- oder Nutzungsplanung fest und erlassen die nötigen Pläne spätestens anlässlich der nächsten ordentlichen Revision ihrer Ortsplanung.

Die Fachstelle Fuss- und Veloverkehr berät die Gemeinden des Kantons Luzern und ist zuständig für den Fussverkehr auf Kantonsstrassen.

Förderung des Fussverkehrs – Strategische und planerische Grundlagen im Kanton Luzern

Die Förderung des Fussverkehrs im Kanton Luzern basiert auf verschiedenen strategischen und planerischen Grundlagen.

Fussverkehr Kanton Luzern
  • Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern (Zumolu)» und Programm Gesamtmobilität

    Der Luzerner Regierungsrat geht die Herausforderung der zukünftigen Mobilität im Kanton mit dem Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern (Zumolu)» an.

    Der Planungsbericht Zumolu legt die Ziele und grundlegenden langfristigen strategischen Stossrichtungen zur zukünftigen Mobilität innerhalb des Kantons Luzern fest. Das Strategiepapier basiert auf den vier Grundpfeilern Verkehr vermeiden, verlagern, vernetzen und verträglich abwickeln mit Fokus auf eine klimafreundliche Mobilität und dem Prinzip der freien Verkehrsmittelwahl. Die Strategischen Ziele sind gegliedert in die Themen Gesamtverkehr, Fussverkehr, Veloverkehr, öV, MIV, Verkehrssicherheit, Finanzierung und Güterverkehr.

    Die strategischen Ziele des Kantons Luzern im Bereich Fussverkehr beinhalten:

    • Die Gemeinden bei der Realisierung eines sicheren, lückenlosen und dichten Fusswegnetzes unterstützen.
    • Kompetenzen und Fachwissen im Fussverkehr innerhalb der kantonalen Verwaltung stärken.

    Der Kantonsrat hat den Planungsbericht Zumolu am 20. März 2023 zustimmend zur Kenntnis genommen und damit die erste umfassende und gesamtheitliche Mobilitätsstrategie des Kantons Luzern verabschiedet.

    Die zweite Phase umfasst die inhaltliche Erarbeitung des neuen «Programm Gesamtmobilität». Abgeleitet aus den Zielen und Stossrichtungen und unter Wahrung der Gesamtschau auf die Mobilität sollen für alle Verkehrsarten die konkreten Massnahmen bestimmt werden.

    Zumolu sieht die Etablierung eines neuen Planungsinstruments «Programm Gesamtmobilität» vor. Dabei wird eine Vereinfachung der bisherigen Struktur sowie eine Trennung zwischen strategischer Ebene und Umsetzungsebene angestrebt. 

  • Klimapolitik Kanton Luzern: Planungsbericht Klima und Energie 2021 sowie Massnahmen- und Umsetzungsplanung Klima und Energie 2022–2026

    Mit dem Planungsbericht über die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern zeigt der Regierungsrat auf, mit welchen Stossrichtungen und Massnahmen der Kanton die Ziele zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel in den nächsten Jahren koordiniert angehen will. Der Bericht erläutert insbesondere auch, wie das ebenfalls vom Kantonsrat festgelegte Ziel «Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050» erreicht werden kann. Der Planungsbericht Klima und Energie 2021 wurde am 21. März 2022 vom Luzerner Kantonsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

    Mit der Massnahmen- und Umsetzungsplanung Klima und Energie 2022–2026 wird konkret aufgezeigt, wie die im Planungsbericht Klima und Energie für die Periode bis 2026 festgelegten Massnahmen umgesetzt werden. Massnahmen zu Mobilität und Verkehr sind im Bereich der Massnahmen zum Klimaschutz und im Energiebereich angesiedelt. Der Fussverkehr soll unter anderem insbesondere mit der Massnahme «Schaffen einer Fachstelle Fuss- und Veloverkehr Kanton Luzern», deren Ziel es ist, die Voraussetzungen für den Fuss- und Veloverkehr (FVV) zu verbessern und dessen Anteil am Gesamtverkehr zu erhöhen, sowie mit der Massnahme «Ausbau Infrastruktur für emissionsarme Verkehrsmittel (Ausbau und Aufwertung öV und Fuss-/ Veloverkehr, durchgängiges und attraktives Fuss- und Velonetz)» gefördert werden. Letztere hat zum Ziel durch eine attraktive, sichere sowie gut gestaltete und klimaoptimierte Fuss- und Veloverkehrsinfrastruktur die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Gesamtmobilität zu steigern, die Gesundheit zu fördern sowie die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu verbessern.

    Als kantonale Planungsinstrumente zur Förderung des Fussverkehrs dienen:

    • Kantonaler Richtplan
    • Agglomerationsprogramm
    • Mobilitätsmanagement
    • Gesamtverkehrsmodell für den Kanton Luzern (GVM-LU)
  • Kantonaler Richtplan (2009, teilrevidiert 2015, angepasst 2019)

    Der Kanton Luzern hat sich im geltenden kantonalen Richtplan Kanton Luzern zum Ziel gesetzt, den öffentlichen Verkehr zu fördern und zu bevorzugen, den Velo- und den Fussverkehr auszubauen sowie das Zentrum vom motorisierten Individualverkehr zu entlasten.

    Als richtungsweisende Festlegung (M6) wird erwähnt: «Der Fuss- und der Radverkehr haben eine grosse Bedeutung. Das Wegnetz wird sicher, umwegfrei, durchgehend und räumlich attraktiv gestaltet.» Die daraus abgeleitete Koordinationsaufgabe bezüglich Fusswegenetz (M6-3) lautet: «Die Gemeinden planen das Fusswegnetz in den kommunalen Erschliessungsrichtplänen. Sie stimmen diese auf das Agglomerationsprogramm und ihre Ortsplanungen ab und stellen insbesondere sicher, dass verkehrsintensive Einrichtungen und die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs auf sicheren und attraktiven Fusswegen erreicht werden können. Sie koordinieren ihre Planungen mit den Nachbargemeinden.»

    Der Richtplan des Kantons Luzern (KRP) wurde zuletzt 2009 gesamtheitlich revidiert und 2015 im Rahmen einer Teilrevision an das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes angepasst. Anfangs Juli 2020 startete der Kanton Luzern mit der neuen Gesamtrevision. Um die Planbeständigkeit zu gewährleisten, werden Kapitel überprüft und soweit zweckmässig aktualisiert. Der Fussverkehr wird im Kapitel Z, Unterkapitel Z4 «Mobilität» erwähnt. Der wesentliche inhaltliche Ausbau dessen wird eng abgestimmt mit der laufenden Erarbeitung des Projekts «Zukunft Mobilität Luzern». Die wichtigsten Inhalte des Unterkapitels Z4 «Mobilität» sind neben dem Fuss- und Veloverkehr, der Gesamtverkehr, der öffentliche Verkehr, der MIV sowie der Güterverkehr.

  • Agglomerationsprogramm

    Umgesetzt werden diese Ziele über das Agglomerationsprogramm bzw. mit den darin enthaltenen konkreten Massnahmen. Dabei gibt es infrastrukturelle sowie nicht-infrastrukturelle Massnahmen. Zu Letzteren zählt beispielsweise das Mobilitätsmanagement.

    Mobilitätsprojekte sind in der ersten, zweiten und dritten Generation des dem Luzerner Agglomerationsprogramms zu finden.

  • Mobilitätsmanagement

    Aufgrund des Mobilitätswachstums werden sich die Probleme weiter verschärfen und Abstimmungsbedürfnisse zwischen unterschiedlichen Interessen nehmen zu. Das Kombinieren und Optimieren des individuellen und des öffentlichen sowie des Fuss- und Veloverkehrs bietet neue Chancen.

    Um zukünftige Mobilitätsbedürfnisse besser mitgestalten zu können, hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) unter Einbezug weiterer Akteure die Strategie Mobilitätsmanagement für den Kanton Luzern erarbeitet und dem Regierungsrat zum Beschluss vorgelegt. 

    Anhand von vier strategischen Grundsätzen, die mit verschiedenen Handlungsschwerpunkten konkretisiert wurden, zeigt die Strategie auf, wie das Mobilitätsmanagement innerhalb des Kantons, und gemeinsam mit verschiedenen Partnern, stärker etabliert und gelebt werden soll.

    Strategische Grundsätze:

    • Siedlung und Verkehr abstimmen
    • Innovation fördern
    • Vorbildfunktion des Kantons
    • Dachmarke luzernmobil etablieren
  • Gesamtverkehrsmodell für den Kanton Luzern (GVM-LU)

    Zur Beantwortung verkehrspolitischer Fragestellungen wird im Kanton Luzern seit Jahren das Gesamtverkehrsmodell für den Kanton Luzern (GVM-LU) verwendet und bei sämtlichen relevanten Planungsaufgaben eingesetzt. Die Aktualisierung des Verkehrsmodells geschieht periodisch mit neuen Daten zur Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung sowie zum Verkehrsverhalten.

    Neben dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem öffentlichen Verkehr (öV) bildet das Modell den Fuss- und Veloverkehr an einem durchschnittlichen Werktag (DWV) ab. Zusätzlich sind Modelldaten für den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) sowie für die Morgen- und die Abendspitzenstunde mit dem höchsten Verkehrsaufkommen vorhanden.

Planung, Bau und Unterhalt

Aktuell erarbeitet der Kanton Luzern neue Standards für den Fuss- und Veloverkehr. Die Standards bilden die Führungsarten von Fuss- und Veloinfrastrukturen auf der Strecke, wie auch an Knoten ab. Die Dimensionierung der verschiedenen Führungsarten wird in den Standards ebenfalls in Abhängigkeit der Netzhierarchie festgelegt.

Rechtsgrundlagen und Normen

Auf Bundesebene sowie Kantonsebene sind ausser dem Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG) und dem Weggesetz (WegG) eine Reihe von weiteren rechtlichen Grundlagen und Normen für den Fussverkehr massgebend. 
Fussverkehr Kanton Luzern

Fussverkehrsthemen bei weiteren Dienststellen des Kantons Luzern

Zusätzliche Fussverkehr-relevante Themen wie Gesundheit, behindertengerechtes Bauen, Sicherheit und Aufenthaltsqualität: Infrastruktur – Klimaanpassung – Biodiversitätsförderung  sind unter anderem bei weiteren Dienststellen des Kantons Luzern angesiedelt oder werden von spezifischen Institutionen bearbeitet.
Fussverkehr Kanton Luzern
  • Gesundheit

    Zu Fuss gehen ist die gesündeste Art, sich fortzubewegen. Wirkungsvolle Bewegungs- und Gesundheitsförderung in Gemeinden wird nicht nur durch Sensibilisierung, sondern insbesondere auch durch strukturelle Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr sowie die Aufwertung von öffentlichen Räumen und Grünflächen erreicht.

    Fussverkehr Schweiz führte im Auftrag von kantonalen Fachstellen, Städten und Gemeinden und in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung mehrere Projekte durch, welche die Bedingungen für den Fuss- und Veloverkehr sowie den Aufenthalt im öffentlichen Raum verbessern soll. So auch mit einer eigenen Website zum Thema «Aktive Mobilität und Gesundheit».

    Aktive Mobilität und Gesundheit

    Seit 2020 ist das Thema Wohlbefinden und Gesundheit zu Fuss ein Arbeitsschwerpunkt von Fussverkehr Schweiz. Unter der Trägerschaft der Schweizerischen Herzstiftung leitete Fussverkehr Schweiz von 2016 bis 2019 das Projekt «Aktive Mobilität & Gesundheit».

    Das Wissen über die Zusammenhänge zwischen gebauter Umwelt und Gesundheit ist noch wenig verbreitet. Entsprechend bleiben wichtige Potenziale ungenutzt. Mit dem Pilotprojekt sollten einerseits die Potenziale angegangen und anderseits die Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten der Raum- und Verkehrsplanung und der Gesundheitsförderung gestärkt werden. Der Schlussbericht «Aktive Mobilität und Gesundheit» gibt Einblick in die Projektergebnisse.

    Bewegungs- und begegnungsfreundliches Umfeld

    Unter der Thematik «Gesundes Luzern» geht die Dienststelle Gesundheit und Sport unter anderem auf des Thema bewegungsfreundliches Umfeld – eine bewegungs- und begegnungsfreundliche Gestaltung der Lebensräume im Kanton – ein. Strassen und Wege, Plätze, Gärten, Parkanlagen und Innenhöfe sollen so gestaltet sein, dass sie psychische und physische Aktivität für alle Altersgruppen und für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung zulassen und fördern. Ziel ist, die Rahmenbedingungen für körperliche Alltagsaktivität zu verbessern.

    Mit dem Leporello «Auf dem Weg zu einer bewegungsfreundlichen Gemeinde» werden Gemeinden für dieses Thema sensibilisiert und eingeladen, die Bevölkerung zu animieren, Freiräume mitzugestalten.

    Auf der Webseite der Fachstelle Gesundheitsförderung sind zusätzliche Informationen und Planungshilfen zum Thema «Bewegungs- und Begegnungsfreundlichkeit» zusammengestellt.

    Gemeinsam mit der Fachstelle Gesundheitsförderung sind weitere kantonale Akteure aus den Bereichen Raumplanung, Verkehr und Infrastruktur (insbesondere auch die Fachstelle Fuss- und Veloverkehr), Umwelt und Natur, Soziales, Sportförderung, usw. aktiv und unterstützen die Gemeinden bei der Umsetzung ihrer Projekte.

    Dorf- und Quartierrundgänge

    Die Dienststelle Gesundheit und Sport führt in Zusammenarbeit mit der Pro Senectute Kanton Luzern Dorf- und Quartierrundgänge in Gemeinden und Quartieren durch. Bei diesen Rundgängen bringt die Bevölkerung ihre Anliegen und Bedürfnisse ein. Als Endergebnis erhält die Gemeinde ein Dokument mit möglichen Massnahmen, welche im Bereich der strukturellen Bewegungsförderung umgesetzt werden können. Interessierte Gemeinden und Vereine können sich mit der Programmleitung Gesundheit im Alter in Verbindung setzen. 

  • Hindernisfrei Bauen

    Rechtliche Grundlagen

    Das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG (SR 151.3 - Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen) sowie das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 07.03.1989 (Stand 01.12.2019) bilden die rechtlichen Grundlagen des hindernisfreien Bauens. Ergänzend sind die Normen SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und VSS SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» zentral.

    Leitbild «Leben mit Behinderungen»

    Mit dem Leitbild «Leben mit Behinderungen» der Dienststelle Soziales und Gesellschaft soll aufgezeigt werden, wie das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen gefördert werden kann und dadurch für die Gesamtgesellschaft ein Mehrwert entsteht. Mit dem Handlungsfeld Mobilität & persönliche Veränderung wird der barrierefreie Zugang zu Verkehrsmitteln und -infrastruktur als Ziel definiert.

    Fachstelle Hindernisfrei Bauen Luzern HBLU

    Die Fachstelle Hindernisfrei Bauen Luzern HBLU setzt sich für ein lückenloses Netz an hindernisfrei zugänglichen Lebensräumen, Gebäuden und Anlagen ein.

    Aktionstage Behindertenrechte 2024

    2024 können zwei Jubiläen gefeiert werden: Das 20-jährige Bestehen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) sowie die 10-Jährige Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Die schweizweiten «Aktionstage Behindertenrechte 2024» werden vom 15. Mai 2024 bis 15. Juni 2024 stattfinden. Während dieser Zeit sollen zahlreiche Akteurinnen und Akteure im Kanton Luzern mit verschiedenste Aktionen, welche das Thema UNO-BRK aufgreifen, auf die beiden Jubiläen aufmerksam machen.

  • Sicherheit

    Der Fachverband Fussverkehr Schweiz beteiligt sich an verschiedenen Kampagnen sowie Sensibilisierungsmassnahmen zum Thema Verkehrssicherheit.

    Die BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung forscht als Kompetenzzentrum und setzt sich durch aktive Prävention für die Sicherheit insbesondere auch des Fussverkehrs ein.

    Ein Fussgängerstreifen regelt den Vortritt zwischen dem Fussverkehr und dem Fahrverkehr auf der Fahrbahn. Damit der Fussgängerstreifen eine sichere Querung gewährleistet, müssen grundlegende Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Dazu besteht ein Grundlagen-Dokument der BFU sowie ein Erklärvideo des Kantons Luzern.

    Zum Thema «Sichere Schulwege» bietet Fussverkehr Schweiz weiterführende Informationen in Form eines Webinars, eines Ratgebers, einem Faktenblatt und weiteren hilfreichen Tools und Links an. Auch die BFU bietet auf ihrer Website generelle Tipps sowie eine Fachdokumentation für Behörden an. Bezüglich sicherer Schulwege informiert auch die Dienststelle Volkschulbildung mit einem Merkblatt sowie mit den Rechten & Pflichten der Eltern.

    Auf der Website der Luzerner Polizei finden sich weitere Informationen zum Thema Verkehrsprävention.

    Zum Thema «Auf Rollen unterwegs. Sicher auf Trottinett, Skateboard und Co.» erstellte die bfu eine Publikation.

  • Aufenthaltsqualität: Infrastruktur, Klimaanpassung, Biodiversitätsförderung

    Zu Fuss gehende wechseln kontinuierlich zwischen Gehen und Verweilen. Die Aufenthaltsqualität öffentlicher Räume sowie der Strassenräume ist daher von grosser Bedeutung gerade auch hinsichtlich zunehmender Hitze. Die Aufenthaltsqualität ist dabei abhängig von der Gestaltung der Infrastruktur sowie weiteren Massnahmen wie der Klimaanpassung und Biodiversitätsförderung.

    Infrastruktur

    Fussverkehr Schweiz widmet sich dem Thema «Aufenthalt im öffentlichen Raum» mit Publikationen zu den Themen Restflächen aufwerten, öffentliche Sitzbänke, Mobilität im Alter – Bewegungs- und Begegnungsorte, Qualität von öffentlichen Räumen sowie Sitzen im öffentlichen Raum. Dazu bietet der Fachverband ein Angebot für Gemeinden: die Analyse des Sitzbank-Netzes die dann in Empfehlungen für Ergänzungen resultiert.

    Um die Qualität öffentlicher Räume einzuschätzen stellt ein Bericht von Fussverkehr Schweiz Methoden zur Erhebung von Verweilaktivitäten und zur Bewertung der Qualität öffentlicher Räume vor. Wissen und Daten aus Erhebungen sind für die Planung und die Politik wichtig, damit ein Thema in der Prioritätensetzung angemessen berücksichtigt werden kann

    Klimaanpassung und Biodiversitätsförderung

    Die Qualität öffentlicher (Strassen-)räume ist auch immer mehr beeinträchtigt von der zunehmenden Hitzebelastung. Durch den starken Versiegelungsgrad sowie den dunklen Strassenbelägen heizen sich die Oberflächen auf, es kommt zu verminderter Abkühlung in der Nacht sowie weniger abkühlenden Verdunstungsprozessen. Schnell ablaufendes Niederschlagswasser ist ein weiterer Effekt. Gesundheitliche Risiken und verminderte Aufenthaltsqualität sind das Ergebnis davon.

    Um der erhöhten Hitzebelastung zu begegnen, können verschiedene wirkungsvolle Massnahmen umgesetzt werden. Die Wegleitung Hitzeminderung bei Strassenprojekten des Kantons Zürich geht von drei Stossrichtungen aus: 1. Entsiegelung und Begrünung, 2. Beschattung und 3. Erhöhung des Rückstrahlvermögens von Oberflächen.

    Massnahmen zur Reduktion der Hitzebelastung und der Anpassung an den Klimawandel weisen zudem Synergien mit Massnahmen der Biodiversitätsförderung (Strategie Biodiversität Kanton Luzern), der akustischen Gestaltung von Strassenräumen sowie zum Ausbau blau-grüner Infrastruktur (z.B. Projekt Schwammstadt Luzern) auf, die wiederum die Aufenthaltsqualität von öffentlichen Räumen verbessern.

    Für den Fussverkehr und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum ist blau-grüne Infrastruktur zunehmend unabdingbar, als Schutz vor Hitzeinseln aber auch Starkniederschlagsereignissen. Der Begriff blau-grüne Infrastruktur umfasst einerseits blaue Infrastruktur, die Wasser als wertvolle Ressource behandelt. Regenwasser verdunstet oder versickert möglichst vor Ort. Bei Starkniederschlägen wird es zurückgehalten oder gezielt geleitet. Die Speicherung von Wasser trägt in Trockenperioden zur Versorgung der Vegetation bei. Grüne Infrastruktur umfasst Grünanlagen, begrünte Dächer oder Fassaden.

    Die HafenCity Universität in Hamburg führt zu blau-grüner Infrastruktur in der Strassenraumgestaltung das Forschungsprojekt BlueGreenStreets durch. Dazu liegen nun ein Praxisleitfaden (Toolbox A) und Steckbriefe der blaugrünen Elemente (Toolbox B) für eine multifunktionale Strassenraumgestaltung urbaner Quartiere vor. Die Inhalte wurden gemeinsam von Forschenden und Planenden verschiedener Fachrichtungen, u.a. aus den Disziplinen der Landschaftsarchitektur, der Stadt-und Verkehrsplanung, der Wasserwirtschaft, der Klimatologie und der Ökonomie, entwickelt.

    Mit der Publikation «Hitze in Städten. Grundlage für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung» (2018) gibt auch das Bundesamt für Umwelt BAFU Informationen und Empfehlungen weiter an alle Personen, die in Verwaltungen von Kantonen, Agglomerationen, Städten und Gemeinden mit Siedlungsentwicklung beschäftigt sind, sowie an Planende und Interessierte, die das Thema Klimaanpassung aktiv angehen wollen.

    Angesichts der Herausforderungen der Klimaproblematik hat Fussverkehr Schweiz ein Positionspapier verfasst mit dem Ziel, die Bedeutung des Fussverkehrs hervorzuheben und Wege für fussverkehrsfreundlichere und besser an die klimatischen Bedingungen angepasste Städte und Gemeinden vorzustellen.

Tools für Gemeinden

Für die Planung und Umsetzung eines Fusswegnetzes sowie zur Gestaltung von Begegnungszonen stehen verschiedene Handbücher und Merkblätter zur Verfügung. Zudem stellen Partner und Fachorganisationen weitere hilfreiche Materialien zur Verfügung.

Kontakt

fachstelle-fuss-velo@lu.ch

Telefon 041 318 12 12

Angebote Fussverkehrsförderung

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