Fragen und Antworten

Hier finden Sie die an der Infoveranstaltung vom Mai 2025 gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten.

Allgemeine Fragen

Altdorfbach / Gassrübi

Chalibach

  • Wird der Pneudamm ersetzt?

    Dieses Anliegen wurde geprüft. Der Pneudamm erfüllt nach wie vor seine Aufgabe, ein Ersatzneubau wäre unverhältnismässig.
  • Ist es umweltverträglich resp. nachhaltig, den Pneudamm so zu belassen?

    Ja. Es muss grundsätzlich verhindert werden, dass die Pneus in Brand geraten können. Ansonsten sind die Umweltbelastungen vernachlässigbar. Als Vergleich: Der Pneuabrieb von motorisierten Fahrzeugen auf Kantonsstrassen ist um ein vielfaches höher. Der Pneudamm erfüllt nach wie vor seine Aufgabe, ein Ersatzneubau ist unverhältnismässig.
  • Werden die alten Pneus teilweise entsorgt?

    Um die Galerie in die "Dammlücke" einpassen zu können, wird es am Pneudamm Anpassungen brauchen. Die Pneus, die für diese Anpassungsarbeiten rückgebaut werden, werden vorschriftsgemäss entsorgt.
  • Wie steht es um die Quellfassung des Chalibachs?

    Die Quelle im Einzugsgebiet des Chalibachs ist den Projektverantwortlichen bekannt und in der Planung der Unterhaltsarbeiten entsprechend berücksichtigt.
  • Wer trägt die Kosten beim Chalibach?

    Grundsätzlich werden die Hochwasserschutzmassnahmen durch Kanton und Bund finanziert. Die Galerie zur Schliessung der Dammlücke dient neben dem Schutz vor Hochwasser und Murgänge auch dem Schutz des Siedlungsgebiets gegen Stein- und Blockschlag. Letzteres ist Aufgabe der Gemeinde. Die Gemeinde wird sich anteilsmässig an den Kosten beteiligen.
  • Ist der Durchlass unter Kantonsstrasse nicht zu eng?

    Der enge Durchlass ist tatsächlich auch ein Element, der beim Entscheid, den Bach künftig über das Galeriedach zu führen, eine Rolle gespielt hat.

Erschliessung

Finanzierung

  • Wie sieht der Kostenteiler aus?

    Grundsätzlich werden die Kosten von Hochwasserschutzprojekten durch Kanton und Bund finanziert. Im Speziellen leisten Gemeinden und Dritte einen angemessenen Beitrag an Massnahmen des Wasserbaus, wenn sich dadurch Massnahmen erübrigen oder kostengünstiger ausführen lassen zu welchen sie verpflichtet sind.
  • Welche Auswirkungen auf Finanzen und den Steuerfuss von Vitznau?

    Der Bau der Hochwasserschutzmassnahmen wird vollständig vom Kanton Luzern und dem Bund getragen – das ist im Wasserbaugesetz so vorgesehen. Der Gemeinde verbleiben allein der Betrieb und der Unterhalt der Anlagen. Diese laufenden Kosten werden im Finanzplan berücksichtigt. Der Gemeinderat setzt alles daran, den Steuerfuss stabil zu halten. Klar ist: Ohne Schutzmassnahmen wären die Kosten bei einem Schadenereignis deutlich höher – finanziell und gesellschaftlich.

Gefahrenbeurteilung / Alarm

Steinschlag

  • Wird die Brändli-Fluh überwacht?

    Die Brändli-Fluh wird regelmässig überwacht, gehört jedoch nicht zum Alarmsystem des Altdorfbachs. Eine automatische Alarmierung besteht dort aktuell nicht. Der zuständige Geologe wird dazu eine fachliche Einschätzung liefern. Die Gemeinde und der Kanton prüfen laufend, ob zusätzliche Schutz- oder Monitoringmassnahmen sinnvoll und notwendig sind.
  • Das Thema Altes Strandbad ist nicht gelöst. Wird diesbezüglich etwas unternommen?

    Die Gefahr durch Steinschlag ist im Alten Strandbad weiterhin akut. Fachleute kommen zum Schluss, dass sich die Risiken nicht durch Schutzmassnahmen ausreichend verringern lassen. Der Aufenthalt in diesem Bereich erfolgt daher auf eigene Gefahr. Die Gemeinde weist ausdrücklich auf die Gefährdung hin und schliesst jede Haftung aus. Bitte informieren Sie auch Ihre Kinder oder Gäste über diese Situation.
  • Über die Helikopterflüge zwecks Felssicherung Gaffel wurde unzureichend informiert. Was wird diesbezüglich unternommen?

    Die Arbeiten wurden vom Kanton im Auftrag gegeben und dienen der Sicherung eines Felsbereichs oberhalb der Kantonsstrasse. Für künftige Arbeiten – auch wenn klein oder kurzfristig – soll eine frühzeitige Information über Webseite oder Aushang erfolgen.

Unterhalt