Die Vollsperrung löst grössere Verkehrsverlagerungen aus, insbesondere in der Stadt Luzern, die durch flankierende Massnahmen minimiert werden sollen. Für die Umsetzung des Dosierungs- und Wegweisungskonzepts werden folgende Massnahmen ergriffen:
- Bau einer rund 270 Meter langen provisorischen Busspur auf der Kantonsstrasse K 33a, Stadt Luzern (Littau), Abschnitt Grenzhof bis Rönnimoos
- Bau einer rund 110 Meter langen provisorischen Busspur auf der Ritterstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse), Stadt Luzern (Littau), Abschnitt Ruopigermoos
- Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage der Busspur auf der Kantonsstrasse K 10, Rothenstrasse (Reussbühl), Viscosisteg
- Zusätzliche Dosierungen auf den Einfallsachsen der Stadt Luzern von Westen her
Durch die flankierenden Massnahmen soll erreicht werden, dass der öffentliche Busverkehr durch die Verkehrsverlagerungen während der Sperrung nicht zusätzlich behindert wird. Der motorisierte Individualverkehr soll dort zurückgehalten werden, wo ein Stau keine negativen Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr oder auf die Siedlung hat. Der nicht ortsbezogene Verkehr soll prioritär über die Autobahn gelenkt werden.