Publikationen

Eine wichtige Aufgabe des Teams Verkehrssicherheit ist die Bewilligung von Verkehrsanordnungen (Signalisationen) und deren öffentliche Publikation. In der folgenden Datenbank erfahren Sie, welche Signale im Kanton Luzern zu welchem Zeitpunkt verfügt wurden. 

Die offizielle Publikation im Luzerner Kantonsblatt finden Sie auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Luzern. Luzerner Kantonsblatt: Archiv

Gemeinde Strasse Massnahmen Datum Kantonsblatt
Pfaffnau In der Gemeinde Pfaffnau wird auf der Weidstrasse (Güterstrasse 2. Klasse) ab der Sagenstrasse bis zur Verzweigung Weidstrasse / Schulerslehnstrasse in beide Fahrtrichtungen ein «Verbot für Motorwagen und Motorräder» mit Zusatz «Zubringerdienst und landwirtschaftliche Fahrten gestattet» signalisiert. 2.13 2023-06-17 24
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. An der Landenbergstrasse, auf dem Carparkplatz, westliche Seite, auf vier Parkfeldern «Halten verboten», Zusatz: «Ausgenommen Gesellschaftswagen zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen». 2. An der Landenbergstrasse, auf dem Carparkplatz, und auf dem Alpenquai am nördlichen Fahrbahnrand «Parkieren gegen Gebühr», Zusatz: «Gesellschaftswagen; Zentrale Parkuhr; Gebührenpflichtig täglich von 7 bis 19 Uhr, Parkzeitbeschränkung täglich 24 Stunden max. 120 Minuten». 2.49 4.20 2023-05-27 21
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. Auf dem Verbindungsweg zwischen der Sagenmattstrasse und dem Unterwilrain und dem Abschnitt Sagenmatt-strasse westlich ab Bernerweg, Höhe Gebäude Nr. 11, «Gemeinsamer Rad- und Fussweg». 2. Am Bernerweg, an der Einmündung zur Sagenmattstrasse, «Stop». 3. An der Bernstrasse, Höhe Gebäude Nr. 63b, an der Einmündung zur Sagenmattstrasse, «Stop». Weitere Verkehrsanordnungen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Kantonsblatt. 2.63.1 3.01 2023-05-06 18
Luzern Stadt In der Stadt Luzern wird auf der Fruttstrasse, ab Einmündung Tribschenstrasse bis Höhe Gebäude Nr. 17, Fahrtrichtung Süden die Einfahrt verboten. Die Signalisation erfolgt mit «Einfahrt verboten» mit Zusatz «ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder». 2.02 2023-05-06 18
Rain Auf der Römerswil- und Buchenstrasse, zwischen der K55 in der Gemeinde Rain bis zur K56 /K56a in der Gemeinde Römerswil, wird der Durchgangsverkehr für schwere Motorwagen zum Sachentransport verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Zubringerdienst. Die Signalisation erfolgt mit «Verbot für Lastwagen» und beigefügter Zusatztafel «ausgenommen Zubringerdienst». Weitere Verkehrsanordnungen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Kantonsblatt. 2.07 2023-05-06 18
Römerswil Auf der Römerswil- und Buchenstrasse, zwischen der K55 in der Gemeinde Rain bis zur K56 /K56a in der Gemeinde Römerswil, wird der Durchgangsverkehr für schwere Motorwagen zum Sachentransport verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Zubringerdienst. Die Signalisation erfolgt mit «Verbot für Lastwagen» und beigefügter Zusatztafel «ausgenommen Zubringerdienst». Weitere Verkehrsanordnungen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Kantonsblatt. 2.07 2023-05-06 18
Wikon In der Gemeinde Wikon werden folgende Verkehrsanordnungen erlassen: 1. Bei der südseitigen Ausfahrt ab der Parzelle Nr. 206 in die Industriestrasse wird das Linksabbiegen für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen verboten. Die Signalisation erfolgt mit «Abbiegen nach Links verboten» und dem Zusatz «ausgenommen Personenwagen». 2. Bei der nordseitigen Zufahrt auf die Parzelle Nr. 206 wird die Ausfahrt in die Industriestrasse verboten. Die Signalisation erfolgt mit «Einbahnstrasse» und Signal «Einfahrt verboten». 2.02 2.43 4.08 2023-04-29 17
Luzern Stadt 1. An der Brünigstrasse, Höhe Gebäude Brünigstrasse Nr. 19, südlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 2. An der Morgartenstrasse, Höhe Gebäude Morgartenstrasse Nr. 5, östlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 3. Auf der Hertensteinstrasse, ab Falkenplatz bis Museumsplatz, Fahrtrichtung Museumsplatz, «Einfahrt verboten», Zusatz: «ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder zeitlich begrenzt von 20.00 bis 10.00 Uhr». 4. An der Museggstrasse, auf Höhe Gebäude Nr. 24, auf dem nördlichen Trottoir, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Velos und Motorfahrräder». 5. Auf dem Verbindungsweg zwischen dem Rönnemoosrain und der Udelbodenstrasse, «Fussweg», Zusatz: «Fahrräder gestattet, bitte langsam». 2.02 2.61 4.17 2023-04-22 16
Ebikon Auf der Riedholzstrasse wird das Höchstgewicht auf 28 Tonnen beschränkt. Die Massnahmen gelten zwischen der Einmündung der Haltenstrasse und der Einmündung der Güterstrasse Nr. 4404. 2.16 2023-04-08 14
Ermensee In der Gemeinde Ermensee wird bei der Einmündung der Strasse Kirchfeld (Gemeindestrasse 2. Klasse) der Vortritt gegenüber der Hitzkircherstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) aufgehoben. 3.02 2023-04-08 14
Luzern Stadt Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2023 die Verordnung über den Ethikbeirat Smartes Luzern erlassen. Die Verordnung tritt am 1. April 2023 in Kraft. Sie kann bei der Stadtkanzlei, Stadthaus, 3. Stock, während der Bürozeiten, von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr, eingesehen werden. Die Verordnung ist in der systematischen Rechtssammlung veröffentlicht; die Rechtssammlung kann auf der Website der Stadt Luzern abgerufen werden. 2023-04-08 14
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. An der Steinhofstrasse, Höhe Gebäude Steinhofstrasse Nr. 50, nördlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 2. An der Kreuzbuchstrasse, öffentlicher Parkplatz, gegenüber Kreuzbuchstrasse 2, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 3. Am Alpenquai, südöstlich des Schotterrasenplatzes (Koordinaten 2.666.862/ 1.210.979) «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motorräder». weitere Verkehrsanordnungen - sehen Sie im Kantonsblatt 4.17 2023-04-08 14
Sursee Die im Kantonsblatt Nr. 41 vom 16. Oktober 1999 publizierte Verkehrsanordnung für das «Verbot für Lastwagen auf der Merkurstrasse, ab Schellenrainstrasse bis Schellenrainbrücke (SBB-Überquerung) in Fahrtrichtung stadtauswärts» wird aufgehoben und revoziert. 2023-04-08 14
Ballwil 1. In der Gemeinde Ballwil wird auf den Strassen Neuheim, Neuheimweg und Bahnhofstrasse ab der Einmündung Dorfstrasse bis in den Wilhofweg, Höhe Parzelle 655, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. 2. In der Gemeinde Ballwil wird auf der Strasse Ambar ab der Einmündung Dorfstrasse die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. 3. In der Gemeinde Ballwil wird auf den Strassen Luzernstrasse und Schönfeldstrasse ab der Kantonsstrasse K16 bis nach dem Hof Schönfeld (Parz. 64) die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. weitere Verkehrsanordnungen - sehen Sie im Kantonsblatt 2.59.1 3.01 3.02 2023-04-01 13
Malters In der Gemeinde Malters wird folgende Verkehrsanordnung erlassen: Auf der Strasse Münzgasse (Grundstücke Nrn. 276, 342, 502, 1253, 1266 und 273) wird ein Einbahnsystem eingerichtet. Die Signalisation «Einfahrt verboten» im nordöstlichen Bereich der Münzgasse (Grundstück Nr. 273). 2.02 2023-03-25 12
Nottwil Auf der Kantonsstrasse 47, Länggasstrasse, wird die Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt des Weilers Büel in beide Richtungen auf 60 km/h beschränkt. Die Signalisation «Höchstgeschwindigkeit» nordwestlich des Weilers im Bereich der Verzweigung mit der Güterstrasse Nr. 4415 und südlich bei Punkt 2.651.645/ 1.220.485. 2.30 2023-03-25 12
Luzern Stadt In der Stadt Luzern wird auf der Obergrundstrasse Höhe Liegenschaft Nr. 65 am östlichen Fahrbahnrand das «Parken gestattet» mit Zusatz «Motorrad». 4.17 2023-03-18 11
Willisau 1. Auf der Stockistrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird folgende Verkehrsanordnung verfügt: – Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in beide Richtungen ab Kantonsstrasse K40 bis Höhe Grundstück 664. 2. Auf der Strasse I der Sänti (Gemeindestrasse 1. Klasse) werden folgende Verkehrsanordnungen verfügt: – Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in beide Richtungen ab Höhe Grundstück 447 bis zum Zeughaus/Werkhof im Bereich des ostseitigen Beginns der Strassenparzelle 811. – Kein Vortritt bei der Einmündung der Gemeindestrasse 3. Klasse 3728 «I de Sänti» gegenüber der Gemeindestrasse 1. Klasse 3103. 2.59.1 2.59.2 3.02 2023-03-11 10
Willisau In der Stadt Willisau wird auf nachfolgenden Strassen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt: 1. Im Rybeli, 2. Bächliweg, 3. I der Sänti. 2.59.1 2023-03-11 10
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. Am Alpenquai, nordöstlich von Gebäude Alpenquai Nr. 30, nördlich des Zugangs zum Freibad «Ufschötti», nordöstlicher Fahrbahnrand, «Parkieren verboten», Zusatz: «ausgenommen Polizei». 2. An der Dornacherstrasse, östlich von Gebäude Habsburgerstrasse Nr. 42, am westlichen Fahrbahnrand «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motorräder». 3. An der Habsburgerstrasse, nördlich von Gebäude Habsburgerstrasse 3, am nordwestlichen Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motorräder». 2.50 4.17 2023-02-18 07
Schötz In der Gemeinde Schötz wird im Gebiet Hostris (Koordinaten 2.643.128/1.223.506 bis 2.643.297 /1.223.447) die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. 2.30 2023-02-11 06
Wikon In der Gemeinde Wikon wird auf dem Wendeplatz der Haldenstrasse (Koordinaten 2.639.386/ 1.235.913 bis 2.639.415 /1.235.930) das Parkieren verboten. 2.50 2.59.1 2023-02-11 06
Ruswil Im Bereich «Biel» wird bei der Einmündung der Güterstrasse 2. Klasse der Vortritt gegenüber der Gemeindestrasse 1. Klasse aufgehoben. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal «kein Vortritt» und mit der entsprechenden Markierung. 3.02 2023-01-14 02
Emmen Auf dem Flurweg (Privatstrasse) gilt ab Einmündung der Neuenkirchstrasse nach Artikel 2a SSV das Zonensignal «Parkieren verboten» nach Artikel 30 mit dem Zusatz «ausgenommen markierte Parkfelder» 2.50 2023-01-07 01
Luzern Stadt Auf der Kantonsstrasse K13 (Hirschengraben), in Richtung Pilatusplatz, wird das Rechtsabbiegen in die Klosterstrasse verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Motorfahrräder und Fahrräder. Zusatztafel «ausgenommen Motorfahrräder und Fahrräder». Von der Kantonsstrasse K13 (Hirschengraben) wird die Einfahrt in die Klosterstrasse verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Motorfahrräder und Fahrräder. Zusatztafel «ausgenommen Motorfahrräder und Fahrräder» 2.02 2.42 2023-01-07 01
Flühli Auf der Kantonsstrasse K36 (Rothornstrasse) wird die Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Parkplatzausfahrt von der Rothornbahn (Koordinaten 2.647.454 /1.184.446 bis 2.647.242/ 1.184.390) auf 60 km/h beschränkt. 2.30 2022-12-31 52
Hochdorf Auf der Seefeld- und Nunwilstrasse (Gemeindestrassen 1. Klasse) wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ausserortsbereich zwischen der Verzweigung Industriestrasse (Koordinaten 2.663.648 /1.225.585) und der Ortschafts-tafel von Nunwil (Koordinaten 2.662.998 /1.225.426) auf 60 km/h beschränkt. 2.30 2022-12-31 52
Luzern Stadt Auf dem Inseliquai, zwischen Einfahrt Inseli und Werftestrasse, östlich der Fahrbahn, «Halten verboten», Zusatz: «Ausgenommen Gesellschaftswagen ohne Linien- und Fernbusse zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen». 2.49 2022-12-31 52
Römerswil Auf der Seefeld- und Nunwilstrasse (Gemeindestrassen 1. Klasse) wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ausserortsbereich zwischen der Verzweigung Industriestrasse (Koordinaten 2.663.648 /1.225.585) und der Ortschaftstafel von Nunwil (Koordinaten 2.662.998 /1.225.426) auf 60 km/h beschränkt. 2.30 2022-12-31 52
Wikon Auf der Schlattstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ausserortsbereich zwischen der Verzweigung Mittler Buechwald und der Ortschaftstafel Hintermoos (Koordinaten 2.642.876 /1.234.631 bis 2.643.057 /1.234.777) temporär auf 40 km/h beschränkt. Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist ausgehend von Sichtdefiziten einer Baustellenausfahrt. 2.30 2022-12-31 52
Entlebuch 1. Auf der Kantonsstrasse K10 wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen Althus (Koordinate 2.648.273 /1.206.563) und Russacher (Signal Ortsbeginn bzw. Ortsende auf Hauptstrassen) in beide Richtungen auf 60 km/h beschränkt. 2. Die neue Rad-/Gehweganlage entlang der Kantonsstrasse K10 zwischen Althus und dem Grundstück 1512 (Schützenmatt 2) wird für Fahrräder und Motorfahrräder in beide Richtungen freigegeben. 3. Die Vortrittsregelung bei der Einmündung der Güterstrasse Nr. 4416 (Feldheim) in die Kantonsstrasse K10 erfolgt mit dem Signal 3.01 «Stop» und der entsprechenden Markierung. 2.30 2.63.1 3.01 2022-12-24 51
Menznau In der Gemeinde Menznau wird auf der Güterstrasse Kirche bis Hof Krautloch ein allgemeines Fahrverbot signalisiert. Zubringer sind gestattet. Von der Güterstrasse ARA Menzberg bis Hof Krautloch wird eine Gewichts-beschränkung 18 t angebracht. 2.01 2.16 2022-12-17 50
Sempach In der Stadt Sempach wird auf der Stadtstrasse im Bereich des Ochsentores eine Höchsthöhe von 3,40 m signalisiert. Zudem wird das Fahrverbot für Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge generell und ohne den bisherigen Zusatz «Zubringerdienst gestattet» eingeführt. 2.13 2.19 2022-12-10 49
Weggis In der Gemeinde Weggis wird folgende Verkehrsanordnung erlassen: Auf der Hertensteinstrasse ab bestehender Einengung Höhe Grundstücke Nrn. 50/51,Weggis, bis zur Abzweigung in die Zinnenstrasse auf Höhe Grundstück Nr. 305, Weggis, ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken und mit den dafür vorgesehenen Signalisationen zu beschildern. 2022-11-26 47
Luzern Stadt In der Stadt Luzern wird auf der Winkelriedstrasse aus Fahrtrichtung Hirschengraben, bei der Einmündung in die Pilatusstrasse, das vorhandene Rechtsabbiegeverbot neu mit Ausnahme «ausgenommen Polizei» verfügt. Die im Kantonsblatt Nr. 22 vom 5. Juni 2021 publizierte Verkehrsanordnung auf der Winkelriedstrasse aus Fahrtrichtung Hirschengraben, bei der Einmündung in die Pilatusstrasse, wird beim vorhandenen Rechtsabbiegeverbot die Ausnahme «ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder» aufgehoben und revoziert. 2022-11-19 46
Root In der Gemeinde Root wird auf der Luzernerstrasse (Kantonsstrasse K17), zwischen dem Ortsteil Oberfeld – Längenbold und dem Ortsbeginn Root, die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt. 2.30 2022-11-19 46
Rothenburg In der Gemeinde Rothenburg werden auf der Felseneggstrasse auf dem Grund­stück Nr. 956, Grundbuch Rothenburg, Parkfelder markiert. 2022-11-19 46
Willisau 1. Im Bereich Grundmatt wird ab Ende Stichstrasse (Koordinaten 2.642.499/1.219.502) bis nach der Änziwiggerebrücke (2.642.628/1.219.495), in beide Fahrtrichtungen «Verbot für Motorwagen und Motorräder» mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» signalisiert. 2. Auf der Strasse Wydenmatt (Grundstück Nr. 1780) wird in beide Fahrtrichtungen «Parkieren verboten» mit Zusatz «beidseitig» signalisiert. 3. Auf nachstehenden Strassen und Plätzen wird «Parkieren gegen Gebühr» mit Zusatz «Zentrale Parkuhr» signalisiert: siehe Kantonsblatt 2.13 2.50 4.20 2022-11-19 46
Horw 1. Auf der Altsagenstrasse, den Strassen Altsagenring, dem Seerosenweg und dem Brünigweg wird die Höchst-geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. 2. Auf der Altsagenstrasse, den Strassen Altsagenring und dem Seerosenweg wird ein Parkverbot errichtet. Signal mit dem Zusatz «Ausgenommen markierte Parkfelder» beim Zoneneingang Altsagenstrasse. 3. Der Zoneneingang auf der Altsagenstrasse Seite Süd wird mit der Signalisation «Ende des Radweges» beziehungsweise mit der Signalisation «Gemeinsamer Rad- und Fussweg» gekennzeichnet. 4. Der Zoneneingang auf dem Brünigweg wird mit der Signalisation «Ende des Radweges» beziehungsweise mit der Signalisation «Gemeinsamer Rad- und Fussweg» gekennzeichnet. 5. Die Zufahrten in den Brünigweg werden mit der Signalisation «Verbot für Motorwagen und Motorräder» signalisiert. 2.13 2.50 2.59.1 2.60.1 2.63.1 2022-11-05 44
Grosswangen In der Gemeinde Grosswangen wird folgende Verkehrsanordnung erlassen: Der obere Pausenplatz auf dem Schulareal Kalofen (Grundstück Nr. 740) wird zwischen 7.00 und 18.00 Uhr mit einem «Allgemeinen Fahrverbot», Zusatz: «Velos gestattet», signalisiert. 2.01 2022-10-22 42
Luzern Stadt 1. An der Bruchstrasse, Höhe Gebäude Bruchstrasse Nr. 12, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motos». 2. An der Vonmattstrasse, Höhe Gebäude Vonmattstrasse Nr. 26, am südwestlichen Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motos». 3. An der Hofstrasse, Höhe Gebäude Löwenstrasse Nr. 16a, am nordwestlichen Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motos». 4. An der Murbacherstrasse, Höhe Gebäude Zentralstrasse Nr. 12, südöstlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motos». 5. An der Stadthofstrasse, Höhe Gebäude Stadthofstrasse Nr. 4, südöstlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motos». 6. Auf dem Franziskanerplatz, am östlichen Fahrbahnrand (Koordinaten 2.665.450/1.211.356), «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motos». 4.17 2022-10-22 42
Kriens Auf dem Grundstück Nr. 46, Grundbuch Kriens (Rösslimatt), Ausfahrt Carparkplatz, «Einfahrt verboten». 2.02 2022-10-08 40
Luzern Stadt Die im Kantonsblatt Nr. 1 vom 4. Januar 1969 publizierte Verkehrsanordnung auf der Leumattstrasse, bei der Ein-mündung nördlich in die Schlösslihalde, «Stop» wird aufgehoben und revoziert. Die im Kantonsblatt Nr. 4 vom 22. Januar 1972 publizierte Verkehrsanordnung auf der Leumattstrasse, bei der Ein-mündung südlich in die Schlösslihalde, «kein Vortritt» wird aufgehoben und revoziert. Die im Kantonsblatt Nr. 4 vom 22. Januar 1972 publizierte Verkehrsanordnung auf der Bellerivestrasse, bei der Ein-mündung in die Schlösslihalde, «kein Vortritt» wird aufgehoben und revoziert. 3.01 3.02 2022-10-08 40
Rickenbach Auf der Strasse von Rickenbach nach Bohler (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ausserortsbereich zwischen Mullwil (Koordinaten 2.653.019/1.232.497) und Bohler (Koordinaten 2.652.873/1.232.800) auf 60 km/h beschränkt. 2.30 2022-10-08 40
Inwil Der Weg entlang der Ballwilerstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) zwischen der Verzweigung Utigenstrasse und der Gemeindegrenze zu Ballwil wird als Gemeinsamer Rad- und Fussweg angeordnet: von der Verzweigung Utigenstrasse (Koordinaten 2.668.975/ 1.219.968) bis zur Radquerungsstelle (Koordinaten 2.668.863 / 1.220.217) für den Radverkehr in eine Richtung und von der Radquerungsstelle bis zur Gemeindegrenze zu Ballwil (Koordinaten 2.668.861/1.220.578) für den Radverkehr in beide Richtungen. 2.63.1 2022-10-01 39
Hitzkirch Auf der Seestrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ausserortsbereich zwischen Wolfetschwil und Stäfligen (Koordinaten 2.661.524/ 1.227.678 bis 2.660.950/1.228.830) auf 60 km/h beschränkt. Die Rütimattstrasse und der Zieglerweg werden vortrittsbelastend in die Seestrasse geführt. 2.30 3.02 2022-09-10 36
Büron In der Gemeinde Büron werden die Parkplätze Gemeindeverwaltung und Mehrzweck-gebäude Träff-Ponkt auf Parzelle Nr. 38, Grundbuch Büron, bewirtschaftet. Mit Zusatztafel «Zentrale Parkuhr; 24 h gebührenpflichtig, max. Parkzeit 1 Tag». Weitere Anordnungen im Kantonsblatt ersichtlich. 4.20 2022-09-03 35
Kriens In der Stadt Kriens auf dem Wegnetz im Gebiet Dattenmattring, begrenzt durch den Anschluss an den Dattenmattring und Fussgängerbrücke über den Schlimbach bei den Parz. Nrn. 4395 und 5766, wird das Befahren mit Fahrzeugen verboten. 2.01 2022-09-03 35
Emmen In der bestehenden Tempo-30-Zone, umfassend die Rathausenstrasse, Allmendli, Grünmattstrasse und Buholzstrasse, wird ergänzend an den vier Zonenübergängen das Zonensignal nach Artikel 2a SSV mit «Parkieren verboten» nach Artikel 30 und dem Zusatz «ausgenommen markierte Parkfelder» angebracht. 2.50 2022-08-27 34
Hochdorf In der Gemeinde Hochdorf wird folgende Verkehrsanordnung erlassen: Auf den weiss markierten Parkfeldern des Parkplatzes Südiareal in der Sempachstrasse wird das Parkieren gestattet. Die Parkzeit wird mit den ausgeschilderten Zeiten geregelt und die Bewirtschaftung erfolgt mit Parkscheibe oder Parkkarte. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» und dem Zusatz für die Parkzeitbeschränkung oder Parkkarte. 4.18 2022-08-27 34
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