Publikationen

Eine wichtige Aufgabe des Teams Verkehrssicherheit ist die Bewilligung von Verkehrsanordnungen (Signalisationen) und deren öffentliche Publikation. In der folgenden Datenbank erfahren Sie, welche Signale im Kanton Luzern zu welchem Zeitpunkt verfügt wurden. 

Die offizielle Publikation im Luzerner Kantonsblatt finden Sie auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Luzern. Luzerner Kantonsblatt: Archiv

Gemeinde Strasse Massnahmen Datum Kantonsblatt
Hildisrieden In der Gemeinde Hildisrieden wird in der Waldmatt die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit dem Zonensignal an folgenden Zoneneingängen, Waldmatt (Koordinaten 2.659.721/1.222.652, 2.659.870 /1.222.574 und 2.659.862 /1.222.748). 2.59.1 2023-11-25 47
Hildisrieden In der Gemeinde Hildisrieden wird im Wiesegrund/Matte die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit dem Zonensignal an folgenden Zoneneingängen, Wiesegrund (Koordinaten 2.659.649 /1.222.308), Sandmatte (Koordinaten 2.659.786 / 1.222.371) und Zufahrt Sempacherstrasse (Koordinaten 2.659.861/1.222.444). 2.59.1 2023-11-25 47
Kriens Die Verfügung der Stadt Kriens vom 20. April 2023 (im Luzerner Kantonsblatt Nr. 16 am 23. April 2022 auf S. 1475 veröffentlicht) betreffend Verkehrsanordnungen wird aufgehoben. 2023-11-25 47
Malters In der Gemeinde Malters wird das Parkverbot entlang der Stegmättlistrasse erlassen. Das Parkieren ist auf der Stegmättlistrasse (Grundstück Nr. 633) ab der Abzweigung Kantonsstrasse (Koordinaten nördlich 2.659.373/1.210.667, Koordinaten südlich 2.659.369/ 1.210.650) bis zum Anfang des Siedlungsgebietes Stegmättli (Koordinaten nördlich 2.658.948 /1.210.516, Koordinaten südlich 2.659.069 /1.210.551) verboten. Die Signalisation erfolgt als «Parkieren verboten». 2.50 2023-11-25 47
Beromünster In der Gemeinde Beromünster gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. Der Parkplatz Röteli auf Parzelle Nr. 613, Grundbuch Beromünster, Koordinaten 2.657.068/ 1.228.750, wird bewirtschaftet. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal «Parkieren gegen Gebühr» mit Zusatztext «Zentrale Parkuhr; Gebührenpflicht täglich 01.00 bis 19.00 Uhr». 2. Der Parkplatz Chilegass auf Parzelle Nr. 134, Grundbuch Beromünster, Koordinaten 2.657.162/ 1.228.739, wird bewirtschaftet. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal «Parkieren gegen Gebühr» mit Zusatztext «Gebührenpflicht täglich 01.00 bis 19.00 Uhr». Etc. Weitere Verkehrsanordnungen sind im Kantonsblatt Nr. 46 ersichtlich. 4.20 4.20 2023-11-18 46
Reiden In der Gemeinde Reiden sind die Brücke Brüelmatte sowie ein Fussweg neu erstellt worden. Ein Teil des Fussweges sowie die Brücke befinden sich auf den Gemeindeparzellen Nrn. 51, 1387, 1419. Die Gemeinde Reiden hat beschlossen, bezugnehmend auf die Maximallast der Brücke sowie das in den zuvor folgenden Parzellen geltende Fuss- und Radwegrecht das Signal (Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder) mit dem Zusatz «ausgenommen Unterhalt» auf dem Grundstück Nr. 1387, Grundbuch Reiden, und auf dem Grundstück Nr. 1419, Grundbuch Reiden, zu platzieren. Weiter wird bei der Brücke die Gewichtsbeschränkung auf 1 Tonne mit dem Signal (Höchstgewicht) signalisiert. 2.14 2.16 2023-11-18 46
Sursee 1. Revokation der Verkehrsanordnung Oberer Graben, Raggentörli bis südöstliche Zufahrt zum Märtplatz, Verbot für Motorwagen und Motorräder mit dem Zusatz «Gesellschaftswagen gestattet» vom 14.09.2011. 2. Auf der Strasse Oberer Graben zwischen Raggentörli bis südöstliche Zufahrt zum Märtplatz (Koordinaten 2.650.984/1.224.813 und 2.650.949 /1.224.853), Verbot für Motorwagen und Motorräder, mit dem Zusatz «Ausgenommen ÖV». 2.13 2.13 2023-11-18 46
Alberswil In der Gemeinde Alberswil wird auf der Hintergasse, der Hausmattstrasse, der Wiggermatte und der Hausmatte die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. 2023-11-11 45
Luzern Stadt Folgende Verkehrsanordnung wird aufgehoben: 4. Die im Kantonsblatt Nr. 14 vom 8. April 2023 publizierte Verkehrsanordnung, «Halten verboten» (Signal), Zusatz: «Ausgenommen Leichte Motorwagen und Lastwagen mit Anhänger» am Inseliquai, zwischen Gebäude Nr. 8 und Gebäude Nr. 10 2.49 2023-11-04 44
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. An der Industriestrasse, Höhe Gebäude Industriestrasse 5, östlicher Fahrbahnrand, «Parkieren verboten» (Signal), Zusatz: «Ausgenommen Taxis mit Bewilligungs-Nr. 101–499 zur Entgegennahme von Fahraufträgen zwischen 22.00 und 5.00 Uhr». 2. Am Inseliquai, zwischen Gebäude Nr. 8 und Gebäude Nr. 10, westlicher Fahrbahnrand, «Halten verboten» (Signal), Zusatz «Ausgenommen Leichte Motorwagen und Lastwagen für Güterumschlag». 3. An der Horwerstrasse, südlich Gebäude Horwerstrasse Nr. 93, beim Allmend Stadion auf der Parkierungsanlage Allmend P3, «Parkieren gegen Gebühr» (Signal), Zusatz: «Zentrale Parkuhr; Gebührenpflichtig täglich während 24 Stunden, Parkzeitbeschränkung täglich max. 12 Stunden». 2.49 2.50 4.20 2023-11-04 44
Knutwil Auf der Geuenseestrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der Verzweigung K13 und der Autobahnunterführung auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen und (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 2.59.1 2.59.2 2023-10-21 42
Knutwil In der Gemeinde Knutwil wird folgende Verkehrsanordnung erlassen: Auf der gesamten Privatstrasse «Mätteliweg» wird vom Einmünder Geuenseestrasse bis zum Strassenende die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. 2023-10-21 42
Zell In der Gemeinde Zell wird auf der Ausserdorfstrasse, dem Ausserdorfweg, dem Ausserdorfrain und dem Haseleggweg die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit dem Zonensignal an folgenden Zoneneingängen, Ausserdorfstrasse (Koordinaten 2.636.856 /1.220.674 und 2.636.801 / 1.220.444). 2.59.1 2023-10-21 42
Schötz In der Gemeinde Schötz wird die Zufahrt zum Schulhaus 3 ab der Luzernerstrasse mit einem Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder belegt. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal und dem Zusatz «ausgenommen Berechtigte». Die Berechtigten werden vom Gemeinderat Schötz bestimmt. 2.14 2023-10-14 41
Egolzwil In der Gemeinde Egolzwil wird folgende Verkehrsanordnung angepasst: Beim nordwestlichen Parkplatz des Schulhausareals (Parzelle Nr. 18) wird die bestehende Verkehrsanordnung auf Montag, 00.00 Uhr, bis Samstag, 12.00 Uhr, beschränkt. Von Samstag, 12.00 Uhr, bis Montag, 00.00 Uhr, wird das Parkieren unbeschränkt möglich sein. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» und den Zusätzen «Montag, 00.00, bis Samstag, 12.00 Uhr, mit Parkscheibe max. 4 Stunden und mit Parkkarte unbeschränkt» und «Samstag, 12.00 Uhr, bis Montag, 00.00 Uhr, Parkieren unbeschränkt». 4.18 2023-10-07 40
Zell In der Gemeinde Zell wird auf der Lehnstrasse bei den Verzweigungen Im Lehn (Koordinaten 2.636.442/1.220.843) und Lehnmatteweg (Koordinaten 2.636.467/1.220.885) das Signal «Kein Vortritt» signalisiert. Zusätzlich wird die Ausfahrt des Parkplatzes der Parzelle Nr. 100 mit dem Signal «Stop» signalisiert (Koordinaten 2.636.495/1.220.929). 3.01 3.02 2023-10-07 40
Ettiswil In der Gemeinde Ettiswil wird im Ortsteil Kottwil auf den Strassen Gishalde und Gütschhalde eine Begegnungszone mit der Höchstgeschwindigkeit 20 km/h erstellt. Die Signalisation erfolgt mit den Zonensignalen «Begegnungszone» und «Ende der Begegnungszone». 2.59.5 2.59.6 2023-09-30 39
Geuensee Auf der Krumbacher- und Oberdorfstrasse, zwischen der Kehrhaldestrasse und der Kantonsstrasse K 14 in der Gemeinde Geuensee, wird der Durchgangsverkehr in beide Richtungen für schwere Motorwagen zum Sachentransport verboten. Ausgenommen vom Verbot ist der Zubringerdienst. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal «Verbot für Lastwagen» mit dem Zusatz «ausgenommen Zubringerdienst». 2.07 2023-09-30 39
Rothenburg In der Gemeinde Rothenburg wird die Höchstgeschwindigkeit auf dem letzten Strassenabschnitt der Strasse Chüegass (Parzelle 945) auf 20 km/h beschränkt. Die bereits vorhandene Begegnungszone Chüegass wird somit um 120 m verlängert. Die Verkehrsbeschränkung wird als Begegnungszone signalisiert. 2.59.5 2023-09-30 39
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. Auf dem Schlossweg, ab der Verzweigung Schlossstrasse bis zur Einmündung in die Taubenhausstrasse, Fahrtrichtung Taubenhausstrasse, «Einfahrt verboten». 2. An der Lidostrasse, südlich der Einfahrt zum Parkplatz Verkehrshaus und Lido, «Parkieren gestattet» Zusatz: «Motorräder». 3. An der Obergrundstrasse, auf dem südöstlichen Teil der Parzelle Nr. 1974, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 4. Auf der Claridenstrasse, Höhe Claridenstrasse Nr. 8 bis zur Einmündung Bleicherstrasse, in beide Richtungen, «Verbot für Motorwagen und Motorräder», Zusatz: «ausgenommen Zubringerdienst». Weitere Verkehrsanordnungen sind im Kantonsblatt Nr. 38 ersichtlich. 2.02 2.13 4.17 4.17 2023-09-23 38
Sursee Infolge von Bauarbeiten im Bahnhofgebiet verfügt die Stadt Sursee auf den weiss markierten Kurzzeitparkplätzen an der Bahnhofstrasse 40/42 und 43–45 ein Halteverbot für Taxis. Ausgenommen davon sind die gelb markierten und spezifisch vermieteten Taxistandplätze. Die temporäre Verkehrsanordnung gilt ab Oktober 2023 bis Frühjahr 2026 beziehungsweise Ende der Bauzeit. 2023-09-23 38
Buttisholz Auf der Strasse Sebaldematt Buttisholz wird die Tempo-30-Zone eingeführt und auf der St. Ottilienstrasse Buttisholz wird die Tempo-30-Zone dorfauswärts bis zum Ende des Siedlungsgebietes verlängert. 2023-09-16 37
Roggliswil In der Gemeinde Roggliswil wird auf den Strassen Hübeli und Hübelirain bis in die Einmündung Niederwil die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal (Zonensignal) und (Ende-Zonensignal) in der Einfahrt ab Dorfstrasse. Die bestehenden Signale (Zonensignal) und (Ende-Zonensignal) werden bei der Verzweigung Hübeli/Niederwil entfernt und vor der Verzweigung wieder montiert. 2.59.1 2.59.1 2.59.2 2.59.2 2023-09-16 37
Wikon In der Gemeinde Wikon wird auf der Zentrumsstrasse, dem Lindenmattweg, der Wagnermatte, der Träyermatte, der Altikematte und dem Bahnhofplatz die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit dem Zonensignal. 2.59.1 2023-09-16 37
Buttisholz In der Gemeinde Buttisholz gilt folgende Verkehrsanordnung: Auf der Strasse Gewerbering Buttisholz gilt bei der Einmündung in die Hetzligestrasse «Kein Vortritt». Die Signalisation erfolgt mit dem Signal «Kein Vortritt». 2.01 2023-09-09 36
Root In der Gemeinde Root wird auf der Wiesstrasse die beschränkte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie das Parkieren beidseitig verboten bis nach der Einfahrt Wiesterrasse erweitert. Die bestehenden Signale (Zonensignal), (Ende-Zonensignal) und (Parkieren verboten, mit beidseitigen Pfeilen) werden beim Abzweiger Wiesbachweg entfernt und nach der Einfahrt Wiesterrasse wieder montiert. 2.50 2.59.1 2.59.2 2023-09-09 36
Alberswil 1. In der Gemeinde Alberswil/Ettiswil wird auf der Willisauerstrasse K11, im Abschnitt Kreisel Burgrain bis Höhe Wydenmühle, der Verkehr temporär in Fahrtrichtung Kreisel Wydenmatt gesperrt. Das allgemeine Fahrverbot wird mit dem Zusatz «ausgenommen Fahrräder, Motorfahrräder, Lastwagen, öV, Werkdienst, Benützer Schiessanlage, Anwohner im Bereich Schützenhaus und Personal/Kunden Wydenmühle» signalisiert. 2. In der Gemeinde Alberswil wird auf der öffentlichen Privatstrasse Wyssbrunnen, im Abschnitt Burgrain K18 – Gettnauerstrasse K11a, der Verkehr temporär in beide Richtungen gesperrt. Das allgemeine Fahrverbot wird mit dem Zusatz «ausgenommen Fahrräder, Motorfahrräder und Zubringerdienst gestattet» signalisiert. Weitere Anordnungen sind im Kantonsblatt Nr. 35 publiziert. 2.01 2.01 2023-09-02 35
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. Auf der Büttenenstrasse, ab Ausfahrt Wendeschlaufe in die Büttenenstrasse bis Einmündung Büttenenhalde, in Fahrtrichtung Büttenenhalde, «Einfahrt verboten». 2. Auf der Büttenenstrasse, ab Einfahrt Wendeschlaufe, in Fahrtrichtung Kreuzbuchstrasse, «Verbot für Motorwagen und Motorräder», Zusatz «ausgenommen Bus». 3. Auf der Büttenenstrasse, Ausfahrt Wendeschlaufe in die Büttenenstrasse, in Fahrtrichtung Kreuzbuchstrasse, «Kein Vortritt». 4. Auf der Büttenenhalde, Höhe Einmündung Büttenenstrasse, in Fahrtrichtung Kreuzbuchstrasse, «Dem Gegenverkehr Vortritt lassen». 5. Auf der Büttenenstrasse, Höhe Einmündung Büttenenhalde, in Fahrtrichtung Büttenenhalde, «Vortritt vor dem Gegenverkehr». 2.02 2.13 3.02 3.09 3.10 2023-08-26 34
Meggen In der Gemeinde Meggen wird auf der Privatstrasse Baumschulweg eine Begegnungszone mit der Höchstgeschwindigkeit 20 km/h erstellt. Die Signalisation erfolgt mit dem Zonensignal Begegnungszone und Ende der Begegnungszone am Zoneneingang. Als Zusatz wird das Signal Sackgasse signalisiert (Koordinaten: 2.671.822 /1.212.327). 2.59.5 2.59.6 3.09 2023-08-26 34
Entlebuch 1. Zone Zentrum: Signal «Parkieren mit Parkscheibe», mit Zusatztafel «Mo–Sa 08.00–19.00 Uhr, max. 3 Stunden», mit örtlicher Dauerparkkarte oder Tagesparkticket unbeschränkt: Grundstück Nr. 224, Gebiet Marktplatz; Grundstück Nr. 230, Marktplatz 4; Grundstück Nr. 311, Gebiet Marktplatz/Unter Bodenmatt/Oberstufenschulhaus; Grundstück Nr. 2030, Gebiet Marktplatz/Glaubenbergstrasse 4, 10. 2. Zone Zentrumsnah: Signal «Parkieren mit Parkscheibe», mit Zusatztafel «Mo–Sa 08.00–19.00 Uhr, max. 6 Stunden», mit örtlicher Dauerparkkarte unbeschränkt: Grundstück Nr. 200, Gebiet Bundesrat-Zemp-Strasse/Pfrundmatt; Grundstück Nr. 190, Gebiet Bundesrat-Zemp-Strasse/Pfrundmatt; Grundstücke Nrn. 295, 1690, Gebiet Schmittenrain; Grundstück Nr. 311, Gebiet Unter Bodenmatt/Aula/Kindergarten; Grundstücke Nrn. 154, 311, Gebiet Wilgut. etc. Weitere Anordnungen sind im Kantonsblatt Nr. 32 publiziert. 4.18 2023-08-12 32
Root In der Gemeinde Root wird auf der Strasse Klausbachweg inkl. Kreuzung Chlausfeld bis Strassenende die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die bestehenden Signale (Zonensignal) und (Ende-Zonensignal) werden in der Kreuzung Chlausfeld entfernt und somit die bestehende Tempo-30-Zone erweitert. 2.59.1 2.59.2 2023-08-12 32
Triengen In den Gemeinden Knutwil und Triengen wird auf der Badstrasse im Bereich des Jugenddorfes die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal (Koordinaten 2.648.020 /1.229.167 und 2.647.976 / 1.229.527). 2.30 2023-08-12 32
Sursee In der Stadt Sursee wird infolge Bauarbeiten der Bahnhofplatz im Abschnitt Verzweigung Centralstrasse bis zur Abzweigung Bahnhofstrasse gesperrt. Die Einfahrt ab Merkurstrasse, Centralstrasse, Schnydermatt und Bahnhofstrasse wird für jeglichen Verkehr gesperrt. Ausgenommen sind Fahrräder und direkte Anstösser innerhalb der Baustelle. Ab der Verzweigung Bahnhofstrasse bis zur Verzweigung Industriestrasse/Leopold wird der Verkehr auf dem Bahnhofplatz infolge der Bauarbeiten im Einbahnregime geführt. Die Einfahrt ab der Industriestrasse /Leopold wird für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Einbahnstrasse wird ab Höhe Restaurant Wyhof signalisiert. Ausgenommen sind Fahrräder und Busse im Linienverkehr. Die temporäre Verkehrsanordnung gilt zirka von November 2023 bis Januar 2025. 2.01 2.02 4.08 2023-07-29 30
Willisau Auf der Menznauerstrasse K11 wird die Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt von der bestehenden Ortschaftstafel Willisau zu Menznau (Koordinaten 2.643.276/1.218.339) bis nach der Kronenberg Maschinen und Fahrzeuge AG (Koordinaten 2.643.373 /1.218.250) auf 60 km/h beschränkt. Der Abschnitt mit der abweichenden Höchstgeschwindigkeit 60 km/h wird folglich zirka 130 Meter in Richtung Menznau erweitert. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal «Höchstgeschwindigkeit 60 km/h». 2.30 2023-07-22 29
Horw In der Gemeinde Horw werden folgende Verkehrsanordnungen erlassen: Auf der Stirnrütistrasse wird die Tempo-30-Zone um zirka 80 Meter erweitert. Die Signalisation und Markierung wird gemäss Plan Nr. 2014-447-2023-01 vom 15. Juni 2023 angepasst. Das (Zonensignal) wird um zirka 80 Meter als neuer Zoneneingang und -ausgang verschoben. 2.59.1 2.59.2 2023-07-15 28
Luzern Stadt Folgende Verkehrsanordnungen werden aufgehoben: 4. Die im Kantonsblatt Nr. 37 vom 13. September 1986 publizierte Verkehrsanordnung an der Bruchstrasse, Höhe Bruchstrasse Nr. 68, «Parkieren gestattet», Zusatz: « Fahrräder und Motorfahrräder». 5. Die im Kantonsblatt Nr. 20 vom 17. Mai 2014 publizierte Verkehrsanordnung, auf der Eichwaldstrasse, bei der Einmündung Murmattweg, Fahrtrichtung Allmend, «Einfahrt verboten», Zusatz: «ausgenommen Fahrräder». 6. Die im Kantonsblatt Nr. 16 vom 22. April 2023 publizierte Verkehrsanordnung, auf der Hertensteinstrasse, ab Falkenplatz bis Museumsplatz, Fahrtrichtung Museumsplatz, «Einfahrt verboten», Zusatz: «ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder zeitlich begrenzt von 20.00 bis 10.00 Uhr». 2.02 4.17 2023-07-15 28
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. Auf der Bruchstrasse, Höhe Gebäude Bruchstrasse Nr. 65, am nordöstlichen Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motorräder». 2. Auf der Eichwaldstrasse, bei der Einmündung Murmattweg, Fahrtrichtung Allmend, «Einfahrt verboten», Zusatz: «ausgenommen Fahrräder, Motorfahrräder und Fahrzeuge im öffentlichen Dienst». 3. Auf der Hertensteinstrasse, ab Museumsplatz bis Falkenplatz, Fahrtrichtung Falkenplatz, «Einfahrt verboten», Zusatz: «ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder zeitlich begrenzt von 20.00 bis 10.00 Uhr». 2.02 4.17 2023-07-15 28
Weggis Auf der Kantonsstrasse K2b wird die Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt Kreisel Brasilien (Koordinaten 2.674.916 /1.209.890) bis Gebäude mit der Hausnummer Kantonsstrasse Nr. 37 (Koordinaten 2.676.490 / 1.209.353) auf 60 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit «Höchstgeschwindigkeit 60 km/h». 2.30 2023-07-15 28
Luzern Stadt 1. Auf der Kreuzung Dreilindenstrasse–Abendweg wird der Rechtsvortritt aufgehoben und der Dreilindenstrasse wird der Vortritt gegenüber dem Abendweg eingeräumt. Die Signalisation auf dem Abendweg erfolgt aus beiden Richtungen mit dem Signal «Kein Vortritt». 2. Die Vortrittsregelung auf der Titlisstrasse gegenüber der Dreilindenstrasse erfolgt neu mit dem Signal «Stop». 3. Die im Kantonsblatt Nr. 21 vom 23. Mai 1975 publizierte Verkehrsanordnung auf der Titlisstrasse «Kein Vortritt» gegenüber der Dreilindenstrasse wird aufgehoben. 3.01 3.02 2023-07-08 27
Luzern Stadt Folgende Verkehrsanordnung wird aufgehoben: Die im Kantonsblatt Nr. 18 vom 7. Mai 1988 publizierte Verkehrsanordnung «Parkieren gegen Gebühr» am Abendweg, westlicher Fahrbahnrand ab Verzweigung, für drei Parkfelder. 4.20 2023-07-08 27
Rothenburg In der Gemeinde Rothenburg werden folgende Verkehrsanordnungen erlassen: 1. «Halten verboten» auf der Schulhausstrasse ab Einmündung Stationsstrasse bis zur Polleranlage (Koordinaten 2.662.957/1.216.535) auf den Grundstücken Nrn. 717 und 660, beide Grundbuch Rothenburg. Die Signalisation erfolgt mit dem Zonensignal. 2. «Parkieren verboten ausgenommen mit Parkkarte» auf den Parkplätzen zur Schulanlage auf dem Grundstück Nr. 763, Grundbuch Rothenburg. 3. «Parkieren mit Parkscheibe» auf den Besucherparkplätzen zur Schulanlage auf dem Grundstück Nr. 763, Grundbuch Rothenburg. 2.50 2.59.1 4.18 2023-07-08 27
Aesch In der Gemeinde Aesch wird ab Höhe Kirche bis zum See das Befahren der Kirchgasse mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ab 22.00 bis 05.00 Uhr allen Unberechtigten verboten. 2023-07-01 26
Malters In der Gemeinde Malters wird auf nachfolgenden Strassen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt: 1. auf der Bühlstrasse ab der Verzweigung Luzernstrasse bis Höhe Grundstück Nr. 228, 2. auf der Strasse Geissbühl ab der Verzweigung Bühlstrasse bis Höhe Grundstück Nr. 2113, 3. auf der Kropfgasse ab der Verzweigung Luzernstrasse bis Höhe Grundstück Nr. 1745, etc. Die Signalisation erfolgt jeweils mit dem Signal (Zonensignale «Tempo-30-Zone /Ende der Tempo-30-Zone»). Weitere Verkehrsanordnungen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Kantonsblatt. 2.59.1 2.59.2 2023-07-01 26
Malters Auf der Malters- und Hellbühlstrasse (Gemeindestrassen 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der bestehenden Tempo-30-Zone auf der Maltersstrasse und der Hofzufahrt Schwingruben auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 2.59.1 2.59.2 2023-07-01 26
Neuenkirch Auf der Malters- und Hellbühlstrasse (Gemeindestrassen 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der bestehenden Tempo-30-Zone auf der Maltersstrasse und der Hofzufahrt Schwingruben auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 2.59.1 2.59.2 2023-07-01 26
Weggis In der Gemeinde Weggis werden folgende Verkehrsanordnungen erlassen: 1. Auf dem öffentlichen Parkraum Lützelau (GS 1696) in Weggis ist das Parkieren von Wohnanhängern und Wohnwagen bzw. dergleichen Fahrzeugen und Anhängern zu Übernachtungszwecken in der Zeit zwischen 23.00 und 07.00 Uhr verboten. 2. Auf dem öffentlichen Parkraum Lützelau (GS 1696) in Weggis ist es nicht erlaubt, zu zelten bzw. zu campieren (Signal-Nr. 2.01Z1). 5.27 5.28 2023-07-01 26
Römerswil 1. Auf der Kantonsstrasse K56a wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der Verzweigung Kirchplatz und der Verzweigung Bodenmatt/ Sonnenhof auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo 30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). Die im Luzerner Kantonsblatt Nr. 41 vom 16. Oktober 2021 publizierte Tempo-30-Zone auf der Kantonsstrasse K56a wird wie vorgenannt erweitert. 2. Auf der Neudorfstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der Verzweigung K56a und der Neudorfstrasse 10 (Grundstück Nr. 712) auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 3. Auf der Hitzkirchstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der Verzweigung K56a und der Hitzkirchstrasse 11 (Grundstück Nr. 909) auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 2.59.1 2.59.2 2023-06-24 25
Rothenburg In der Gemeinde Rothenburg wird im Gebiet Felsenegg ab Einmündung in die Gemeindestrasse auf dem Grundstück Nr. 956, Grundbuch Rothenburg, sowie den anschliessenden Querstrassen die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit dem Zonensignal an der Einmündung in die Gemeindestrasse (Koordinaten 2.663.546 / 1.216.630). 2.59.1 2023-06-24 25
Wauwil Die Tempo-30-Zone im Bereich der Bahnstrasse, Wauwil, wird erweitert und auf die ganze Strassenlänge der Bahnstrasse ausgedehnt. Somit wird auf dem Teilstück der Bahnstrasse, ab Grundstück Nr. 520 (Bahnstrasse 21) bis zur Einmündung der Ettiswilerstrasse, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ebenfalls beschränkt. Der Zoneneingang der Tempo-30-Zone wird mit dem Signal «Zonensignal Tempo-30-Zone» und die Enden der Zonen mit «Ende Tempo-30-Zone» signalisiert. 2.59.1 2.59.2 2023-06-24 25
Emmen In der Gemeinde Emmen wird folgende Verkehrsanordnung revoziert und ersetzt: Die im Kantonsblatt Nr. 13 vom 2. April 1983 publizierten Verkehrsbeschränkungen für die Sonnenhof- und Celtastrasse werden teilweise revoziert (Signale 2.05 und 2.14). Neu gilt für beide Fahrtrichtungen nur noch das Verbot für Motorwagen und Motorräder mit der Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet» (Ausnahme Art. 17 Signalisationsverordnung). 2.13 2023-06-17 24
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