Einladung zur Informationsveranstaltung
Der Kanton Luzern präsentiert am 3. Dezember die detaillierten Ergebnisse der Phase 2. Interessierte sind zur Veranstaltung eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Datum: 3. Dezember 2024, 19.00 Uhr
Ort: Gasthof St. Mauritz, Luzernerstrasse 1, 6247 Schötz
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Zweite Phase der ZMB abgeschlossen
In der abgeschlossenen Phase 2 der Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) wurden insgesamt sechs Varianten beurteilt. Das Projektteam hat die fünf in der ZMB-Phase 1 ausgewählten Verkehrslösungen geprüft, wobei eine Umfahrungsvariante leicht angepasst wurde, um die Kulturlandschaft Kastelen nicht zu stark zu beeinträchtigen. Ausserdem hat das Projektteam die ursprünglich verworfene Umfahrungsvariante West Alberswil und Schötz bis Gettnau (ASWG) auf Antrag der Gemeinden Alberswil, Ettiswil und Schötz wieder in die Beurteilung der ZMB-Phase 2 miteinbezogen, um alle fachlichen Abklärungen ergebnisoffen darzulegen und beurteilen zu können.
Hier finden Sie alle Beurteilungen der 6 untersuchten Varianten: Flyer Phase 2 ZMB Alberswil Schötz
Die grösste Herausforderung: Der Landschaftsschutz
Alle Umfahrungsvarianten tangieren in unterschiedlichem Ausmass zwei nationale Schutzobjekte. Das Gebiet Wauwilermoos – Hagimoos – Mauensee ist Teil des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN). Die Kulturlandschaft Kastelen ist Teil des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Das Gutachten der Eidgenösssischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) spielt daher eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die Machbarkeit der Umfahrungsvarianten zu beurteilen.
Drei Varianten kommen in die Phase 3, drei sind nicht nicht machbar
Drei Umfahrungsvarianten beeinträchtigen die Schutzgebiete gemäss ENHK-Gutachten stark. Daher beurteilt das Projektteam diese Varianten als nicht bewilligungsfähig und darum auch nicht als machbar. Details finden Sie im Flyer.
So bleiben am Schluss der ZMB-Phase 2 drei Varianten, die aus baulicher, verkehrstechnischer und umweltrechtlicher Sicht machbar sind: Die Umfahrungsvariante Alberswil und Schötz bis Gettnau (ASWG), die Umfahrungsvariante Schötz West optimiert (SWM Opt) und die Verkehrslösung auf den bestehenden Strassen (Null+).
Alberswil und Schötz bis Gettnau
Die Variante ASWG tangiert zwar das Schutzgebiet Kastelen. Da der entsprechende Bereich jedoch bereits mit Einfamilienhäusern bebaut ist, werden die Schutzziele gemäss Einschätzung der ENHK nur leicht verletzt. Diese Variante benötigt ca. 2.4 ha und ist mit Baukosten von ca. 78 Mio. Franken die günstigste Umfahrung.
Schötz West Mitte optimiert
Die Variante SWM Opt liegt komplett ausserhalb des Schutzgebiets. Diese Variante fordert ca. 2.3 ha Landwirtschaftsland, tangiert den Mülikanal und ein Waldstück. Sie ist mit ca 124 Mio. Franken Baukosten die teuerste Variante.
Null+: Verkehrslösung auf den bestehenden Strassen
Die Variante Null+ beinhaltet keine Umfahrung. Sie setzt auf Anpassungen und eine verbesserte Nutzung der bestehenden Strassen für alle Verkehrsteilnehmenden, so insbesondere Tempo 30 im Ortskern von Schötz und Alberswil. Das tiefere Tempo sorgt für einen konstanten Verkehrsfluss und erlaubt es grundsätzlich, die Kantonsstrasse K 11 mit einem durchgehenden Rad- und Gehweg neu zugestalten. Diese Variante benötigt kein zusätzliches Kulturland und nur geringe Investitionen.
Phase 3 schliesst ZMB voraussichtlich im Frühjahr 2025 ab
Mit Abschluss der Phase 2 der Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) Umfahrung Alberswil / Schötz verbleiben zwei Umfahrungsvarianten und die Variante Null+ für die Schlussbewertung. In der dritten Phase der ZMB wird das Planungsteam diese Varianten bezüglich ihrer Wirkung und Kosten bewerten und miteinander vergleichen.
Die Phase 3 dauert bis Frühjahr 2025. Die Ergebnisse werden an einer weiteren Informationsveranstaltung vorgestellt.
Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)
Begehung in Schötz mit der ENHK-Delegation
Östlich von Alberswil und Schötz liegen die Schutzgebiete Wauwilermoos, Hagimoos und Mauensee samt verschiedenen Wasserschutzzonen. Sie sind Teil des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Südlich von Schötz liegt die Kulturlandschaft Kastelen. Sie ist Teil des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS). Je nach Umfahrungsvariante wird das eine oder das andere Schutzgebiet tangiert oder sogar beide.
Nach der Begehung vor Ort hat die ENHK ein Gutachten erstellt, dass die Auswirkungen eines baulichen Eingriffs in die Schutzgebiete prüfte. Das Gutachten dient den kantonalen Behörden als Grundlage für die Einschätzung der Machbarkeit der einzelnen Varianten. Jene, welche die Schutzziele stark beeinträchtigen, werden als nicht machbar beurteilt, weil sie als nicht bewilligungsfähig eingeschätzt werden