Publikationen

Eine wichtige Aufgabe des Teams Verkehrssicherheit ist die Bewilligung von Verkehrsanordnungen (Signalisationen) und deren öffentliche Publikation. In der folgenden Datenbank erfahren Sie, welche Signale im Kanton Luzern zu welchem Zeitpunkt verfügt wurden. 

Die offizielle Publikation im Luzerner Kantonsblatt finden Sie auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Luzern. Luzerner Kantonsblatt: Archiv


Gemeinde Strasse Massnahmen Datum Kantonsblatt
Aesch In der Gemeinde Aesch wird ab Höhe Kirche bis zum See das Befahren der Kirchgasse mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ab 22.00 bis 05.00 Uhr allen Unberechtigten verboten. 01.07.2023 26
Malters Auf der Malters- und Hellbühlstrasse (Gemeindestrassen 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der bestehenden Tempo-30-Zone auf der Maltersstrasse und der Hofzufahrt Schwingruben auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 2.59.1 2.59.2 01.07.2023 26
Malters In der Gemeinde Malters wird auf nachfolgenden Strassen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt: 1. auf der Bühlstrasse ab der Verzweigung Luzernstrasse bis Höhe Grundstück Nr. 228, 2. auf der Strasse Geissbühl ab der Verzweigung Bühlstrasse bis Höhe Grundstück Nr. 2113, 3. auf der Kropfgasse ab der Verzweigung Luzernstrasse bis Höhe Grundstück Nr. 1745, etc. Die Signalisation erfolgt jeweils mit dem Signal (Zonensignale «Tempo-30-Zone /Ende der Tempo-30-Zone»). Weitere Verkehrsanordnungen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Kantonsblatt. 2.59.1 2.59.2 01.07.2023 26
Neuenkirch Auf der Malters- und Hellbühlstrasse (Gemeindestrassen 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der bestehenden Tempo-30-Zone auf der Maltersstrasse und der Hofzufahrt Schwingruben auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 2.59.1 2.59.2 01.07.2023 26
Weggis In der Gemeinde Weggis werden folgende Verkehrsanordnungen erlassen: 1. Auf dem öffentlichen Parkraum Lützelau (GS 1696) in Weggis ist das Parkieren von Wohnanhängern und Wohnwagen bzw. dergleichen Fahrzeugen und Anhängern zu Übernachtungszwecken in der Zeit zwischen 23.00 und 07.00 Uhr verboten. 2. Auf dem öffentlichen Parkraum Lützelau (GS 1696) in Weggis ist es nicht erlaubt, zu zelten bzw. zu campieren (Signal-Nr. 2.01Z1). 5.27 5.28 01.07.2023 26
Römerswil 1. Auf der Kantonsstrasse K56a wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der Verzweigung Kirchplatz und der Verzweigung Bodenmatt/ Sonnenhof auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo 30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). Die im Luzerner Kantonsblatt Nr. 41 vom 16. Oktober 2021 publizierte Tempo-30-Zone auf der Kantonsstrasse K56a wird wie vorgenannt erweitert. 2. Auf der Neudorfstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der Verzweigung K56a und der Neudorfstrasse 10 (Grundstück Nr. 712) auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 3. Auf der Hitzkirchstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen der Verzweigung K56a und der Hitzkirchstrasse 11 (Grundstück Nr. 909) auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone). 2.59.1 2.59.2 24.06.2023 25
Rothenburg In der Gemeinde Rothenburg wird im Gebiet Felsenegg ab Einmündung in die Gemeindestrasse auf dem Grundstück Nr. 956, Grundbuch Rothenburg, sowie den anschliessenden Querstrassen die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit dem Zonensignal an der Einmündung in die Gemeindestrasse (Koordinaten 2.663.546 / 1.216.630). 2.59.1 24.06.2023 25
Wauwil Die Tempo-30-Zone im Bereich der Bahnstrasse, Wauwil, wird erweitert und auf die ganze Strassenlänge der Bahnstrasse ausgedehnt. Somit wird auf dem Teilstück der Bahnstrasse, ab Grundstück Nr. 520 (Bahnstrasse 21) bis zur Einmündung der Ettiswilerstrasse, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ebenfalls beschränkt. Der Zoneneingang der Tempo-30-Zone wird mit dem Signal «Zonensignal Tempo-30-Zone» und die Enden der Zonen mit «Ende Tempo-30-Zone» signalisiert. 2.59.1 2.59.2 24.06.2023 25
Emmen In der Gemeinde Emmen wird folgende Verkehrsanordnung revoziert und ersetzt: Die im Kantonsblatt Nr. 13 vom 2. April 1983 publizierten Verkehrsbeschränkungen für die Sonnenhof- und Celtastrasse werden teilweise revoziert (Signale 2.05 und 2.14). Neu gilt für beide Fahrtrichtungen nur noch das Verbot für Motorwagen und Motorräder mit der Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet» (Ausnahme Art. 17 Signalisationsverordnung). 2.13 17.06.2023 24
Pfaffnau In der Gemeinde Pfaffnau wird auf der Weidstrasse (Güterstrasse 2. Klasse) ab der Sagenstrasse bis zur Verzweigung Weidstrasse / Schulerslehnstrasse in beide Fahrtrichtungen ein «Verbot für Motorwagen und Motorräder» mit Zusatz «Zubringerdienst und landwirtschaftliche Fahrten gestattet» signalisiert. 2.13 17.06.2023 24
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. An der Landenbergstrasse, auf dem Carparkplatz, westliche Seite, auf vier Parkfeldern «Halten verboten», Zusatz: «Ausgenommen Gesellschaftswagen zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen». 2. An der Landenbergstrasse, auf dem Carparkplatz, und auf dem Alpenquai am nördlichen Fahrbahnrand «Parkieren gegen Gebühr», Zusatz: «Gesellschaftswagen; Zentrale Parkuhr; Gebührenpflichtig täglich von 7 bis 19 Uhr, Parkzeitbeschränkung täglich 24 Stunden max. 120 Minuten». 2.49 4.20 27.05.2023 21
Luzern Stadt In der Stadt Luzern wird auf der Fruttstrasse, ab Einmündung Tribschenstrasse bis Höhe Gebäude Nr. 17, Fahrtrichtung Süden die Einfahrt verboten. Die Signalisation erfolgt mit «Einfahrt verboten» mit Zusatz «ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder». 2.02 06.05.2023 18
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. Auf dem Verbindungsweg zwischen der Sagenmattstrasse und dem Unterwilrain und dem Abschnitt Sagenmatt-strasse westlich ab Bernerweg, Höhe Gebäude Nr. 11, «Gemeinsamer Rad- und Fussweg». 2. Am Bernerweg, an der Einmündung zur Sagenmattstrasse, «Stop». 3. An der Bernstrasse, Höhe Gebäude Nr. 63b, an der Einmündung zur Sagenmattstrasse, «Stop». Weitere Verkehrsanordnungen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Kantonsblatt. 2.63.1 3.01 06.05.2023 18
Rain Auf der Römerswil- und Buchenstrasse, zwischen der K55 in der Gemeinde Rain bis zur K56 /K56a in der Gemeinde Römerswil, wird der Durchgangsverkehr für schwere Motorwagen zum Sachentransport verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Zubringerdienst. Die Signalisation erfolgt mit «Verbot für Lastwagen» und beigefügter Zusatztafel «ausgenommen Zubringerdienst». Weitere Verkehrsanordnungen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Kantonsblatt. 2.07 06.05.2023 18
Römerswil Auf der Römerswil- und Buchenstrasse, zwischen der K55 in der Gemeinde Rain bis zur K56 /K56a in der Gemeinde Römerswil, wird der Durchgangsverkehr für schwere Motorwagen zum Sachentransport verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Zubringerdienst. Die Signalisation erfolgt mit «Verbot für Lastwagen» und beigefügter Zusatztafel «ausgenommen Zubringerdienst». Weitere Verkehrsanordnungen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Kantonsblatt. 2.07 06.05.2023 18
Wikon In der Gemeinde Wikon werden folgende Verkehrsanordnungen erlassen: 1. Bei der südseitigen Ausfahrt ab der Parzelle Nr. 206 in die Industriestrasse wird das Linksabbiegen für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen verboten. Die Signalisation erfolgt mit «Abbiegen nach Links verboten» und dem Zusatz «ausgenommen Personenwagen». 2. Bei der nordseitigen Zufahrt auf die Parzelle Nr. 206 wird die Ausfahrt in die Industriestrasse verboten. Die Signalisation erfolgt mit «Einbahnstrasse» und Signal «Einfahrt verboten». 2.02 2.43 4.08 29.04.2023 17
Luzern Stadt 1. An der Brünigstrasse, Höhe Gebäude Brünigstrasse Nr. 19, südlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 2. An der Morgartenstrasse, Höhe Gebäude Morgartenstrasse Nr. 5, östlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 3. Auf der Hertensteinstrasse, ab Falkenplatz bis Museumsplatz, Fahrtrichtung Museumsplatz, «Einfahrt verboten», Zusatz: «ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder zeitlich begrenzt von 20.00 bis 10.00 Uhr». 4. An der Museggstrasse, auf Höhe Gebäude Nr. 24, auf dem nördlichen Trottoir, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Velos und Motorfahrräder». 5. Auf dem Verbindungsweg zwischen dem Rönnemoosrain und der Udelbodenstrasse, «Fussweg», Zusatz: «Fahrräder gestattet, bitte langsam». 2.02 2.61 4.17 22.04.2023 16
Ebikon Auf der Riedholzstrasse wird das Höchstgewicht auf 28 Tonnen beschränkt. Die Massnahmen gelten zwischen der Einmündung der Haltenstrasse und der Einmündung der Güterstrasse Nr. 4404. 2.16 08.04.2023 14
Ermensee In der Gemeinde Ermensee wird bei der Einmündung der Strasse Kirchfeld (Gemeindestrasse 2. Klasse) der Vortritt gegenüber der Hitzkircherstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) aufgehoben. 3.02 08.04.2023 14
Luzern Stadt Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2023 die Verordnung über den Ethikbeirat Smartes Luzern erlassen. Die Verordnung tritt am 1. April 2023 in Kraft. Sie kann bei der Stadtkanzlei, Stadthaus, 3. Stock, während der Bürozeiten, von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr, eingesehen werden. Die Verordnung ist in der systematischen Rechtssammlung veröffentlicht; die Rechtssammlung kann auf der Website der Stadt Luzern abgerufen werden. 08.04.2023 14
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. An der Steinhofstrasse, Höhe Gebäude Steinhofstrasse Nr. 50, nördlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 2. An der Kreuzbuchstrasse, öffentlicher Parkplatz, gegenüber Kreuzbuchstrasse 2, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Fahrräder und Motorfahrräder». 3. Am Alpenquai, südöstlich des Schotterrasenplatzes (Koordinaten 2.666.862/ 1.210.979) «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motorräder». weitere Verkehrsanordnungen - sehen Sie im Kantonsblatt 4.17 08.04.2023 14
Sursee Die im Kantonsblatt Nr. 41 vom 16. Oktober 1999 publizierte Verkehrsanordnung für das «Verbot für Lastwagen auf der Merkurstrasse, ab Schellenrainstrasse bis Schellenrainbrücke (SBB-Überquerung) in Fahrtrichtung stadtauswärts» wird aufgehoben und revoziert. 08.04.2023 14
Ballwil 1. In der Gemeinde Ballwil wird auf den Strassen Neuheim, Neuheimweg und Bahnhofstrasse ab der Einmündung Dorfstrasse bis in den Wilhofweg, Höhe Parzelle 655, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. 2. In der Gemeinde Ballwil wird auf der Strasse Ambar ab der Einmündung Dorfstrasse die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. 3. In der Gemeinde Ballwil wird auf den Strassen Luzernstrasse und Schönfeldstrasse ab der Kantonsstrasse K16 bis nach dem Hof Schönfeld (Parz. 64) die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. weitere Verkehrsanordnungen - sehen Sie im Kantonsblatt 2.59.1 3.01 3.02 01.04.2023 13
Malters In der Gemeinde Malters wird folgende Verkehrsanordnung erlassen: Auf der Strasse Münzgasse (Grundstücke Nrn. 276, 342, 502, 1253, 1266 und 273) wird ein Einbahnsystem eingerichtet. Die Signalisation «Einfahrt verboten» im nordöstlichen Bereich der Münzgasse (Grundstück Nr. 273). 2.02 25.03.2023 12
Nottwil Auf der Kantonsstrasse 47, Länggasstrasse, wird die Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt des Weilers Büel in beide Richtungen auf 60 km/h beschränkt. Die Signalisation «Höchstgeschwindigkeit» nordwestlich des Weilers im Bereich der Verzweigung mit der Güterstrasse Nr. 4415 und südlich bei Punkt 2.651.645/ 1.220.485. 2.30 25.03.2023 12
Luzern Stadt In der Stadt Luzern wird auf der Obergrundstrasse Höhe Liegenschaft Nr. 65 am östlichen Fahrbahnrand das «Parken gestattet» mit Zusatz «Motorrad». 4.17 18.03.2023 11
Willisau 1. Auf der Stockistrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird folgende Verkehrsanordnung verfügt: – Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in beide Richtungen ab Kantonsstrasse K40 bis Höhe Grundstück 664. 2. Auf der Strasse I der Sänti (Gemeindestrasse 1. Klasse) werden folgende Verkehrsanordnungen verfügt: – Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in beide Richtungen ab Höhe Grundstück 447 bis zum Zeughaus/Werkhof im Bereich des ostseitigen Beginns der Strassenparzelle 811. – Kein Vortritt bei der Einmündung der Gemeindestrasse 3. Klasse 3728 «I de Sänti» gegenüber der Gemeindestrasse 1. Klasse 3103. 2.59.1 2.59.2 3.02 11.03.2023 10
Willisau In der Stadt Willisau wird auf nachfolgenden Strassen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt: 1. Im Rybeli, 2. Bächliweg, 3. I der Sänti. 2.59.1 11.03.2023 10
Luzern Stadt In der Stadt Luzern gelten folgende Verkehrsanordnungen: 1. Am Alpenquai, nordöstlich von Gebäude Alpenquai Nr. 30, nördlich des Zugangs zum Freibad «Ufschötti», nordöstlicher Fahrbahnrand, «Parkieren verboten», Zusatz: «ausgenommen Polizei». 2. An der Dornacherstrasse, östlich von Gebäude Habsburgerstrasse Nr. 42, am westlichen Fahrbahnrand «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motorräder». 3. An der Habsburgerstrasse, nördlich von Gebäude Habsburgerstrasse 3, am nordwestlichen Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motorräder». 2.50 4.17 18.02.2023 07
Schötz In der Gemeinde Schötz wird im Gebiet Hostris (Koordinaten 2.643.128/1.223.506 bis 2.643.297 /1.223.447) die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. 2.30 11.02.2023 06
Wikon In der Gemeinde Wikon wird auf dem Wendeplatz der Haldenstrasse (Koordinaten 2.639.386/ 1.235.913 bis 2.639.415 /1.235.930) das Parkieren verboten. 2.50 2.59.1 11.02.2023 06
Ruswil Im Bereich «Biel» wird bei der Einmündung der Güterstrasse 2. Klasse der Vortritt gegenüber der Gemeindestrasse 1. Klasse aufgehoben. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal «kein Vortritt» und mit der entsprechenden Markierung. 3.02 14.01.2023 02
Emmen Auf dem Flurweg (Privatstrasse) gilt ab Einmündung der Neuenkirchstrasse nach Artikel 2a SSV das Zonensignal «Parkieren verboten» nach Artikel 30 mit dem Zusatz «ausgenommen markierte Parkfelder» 2.50 07.01.2023 01
Luzern Stadt Auf der Kantonsstrasse K13 (Hirschengraben), in Richtung Pilatusplatz, wird das Rechtsabbiegen in die Klosterstrasse verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Motorfahrräder und Fahrräder. Zusatztafel «ausgenommen Motorfahrräder und Fahrräder». Von der Kantonsstrasse K13 (Hirschengraben) wird die Einfahrt in die Klosterstrasse verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Motorfahrräder und Fahrräder. Zusatztafel «ausgenommen Motorfahrräder und Fahrräder» 2.02 2.42 07.01.2023 01
Flühli Auf der Kantonsstrasse K36 (Rothornstrasse) wird die Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Parkplatzausfahrt von der Rothornbahn (Koordinaten 2.647.454 /1.184.446 bis 2.647.242/ 1.184.390) auf 60 km/h beschränkt. 2.30 31.12.2022 52
Hochdorf Auf der Seefeld- und Nunwilstrasse (Gemeindestrassen 1. Klasse) wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ausserortsbereich zwischen der Verzweigung Industriestrasse (Koordinaten 2.663.648 /1.225.585) und der Ortschafts-tafel von Nunwil (Koordinaten 2.662.998 /1.225.426) auf 60 km/h beschränkt. 2.30 31.12.2022 52
Luzern Stadt Auf dem Inseliquai, zwischen Einfahrt Inseli und Werftestrasse, östlich der Fahrbahn, «Halten verboten», Zusatz: «Ausgenommen Gesellschaftswagen ohne Linien- und Fernbusse zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen». 2.49 31.12.2022 52
Römerswil Auf der Seefeld- und Nunwilstrasse (Gemeindestrassen 1. Klasse) wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ausserortsbereich zwischen der Verzweigung Industriestrasse (Koordinaten 2.663.648 /1.225.585) und der Ortschaftstafel von Nunwil (Koordinaten 2.662.998 /1.225.426) auf 60 km/h beschränkt. 2.30 31.12.2022 52
Wikon Auf der Schlattstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ausserortsbereich zwischen der Verzweigung Mittler Buechwald und der Ortschaftstafel Hintermoos (Koordinaten 2.642.876 /1.234.631 bis 2.643.057 /1.234.777) temporär auf 40 km/h beschränkt. Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist ausgehend von Sichtdefiziten einer Baustellenausfahrt. 2.30 31.12.2022 52
Entlebuch 1. Auf der Kantonsstrasse K10 wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen Althus (Koordinate 2.648.273 /1.206.563) und Russacher (Signal Ortsbeginn bzw. Ortsende auf Hauptstrassen) in beide Richtungen auf 60 km/h beschränkt. 2. Die neue Rad-/Gehweganlage entlang der Kantonsstrasse K10 zwischen Althus und dem Grundstück 1512 (Schützenmatt 2) wird für Fahrräder und Motorfahrräder in beide Richtungen freigegeben. 3. Die Vortrittsregelung bei der Einmündung der Güterstrasse Nr. 4416 (Feldheim) in die Kantonsstrasse K10 erfolgt mit dem Signal 3.01 «Stop» und der entsprechenden Markierung. 2.30 2.63.1 3.01 24.12.2022 51
Menznau In der Gemeinde Menznau wird auf der Güterstrasse Kirche bis Hof Krautloch ein allgemeines Fahrverbot signalisiert. Zubringer sind gestattet. Von der Güterstrasse ARA Menzberg bis Hof Krautloch wird eine Gewichts-beschränkung 18 t angebracht. 2.01 2.16 17.12.2022 50
Sempach In der Stadt Sempach wird auf der Stadtstrasse im Bereich des Ochsentores eine Höchsthöhe von 3,40 m signalisiert. Zudem wird das Fahrverbot für Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge generell und ohne den bisherigen Zusatz «Zubringerdienst gestattet» eingeführt. 2.13 2.19 10.12.2022 49
Weggis In der Gemeinde Weggis wird folgende Verkehrsanordnung erlassen: Auf der Hertensteinstrasse ab bestehender Einengung Höhe Grundstücke Nrn. 50/51,Weggis, bis zur Abzweigung in die Zinnenstrasse auf Höhe Grundstück Nr. 305, Weggis, ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken und mit den dafür vorgesehenen Signalisationen zu beschildern. 26.11.2022 47
Luzern Stadt In der Stadt Luzern wird auf der Winkelriedstrasse aus Fahrtrichtung Hirschengraben, bei der Einmündung in die Pilatusstrasse, das vorhandene Rechtsabbiegeverbot neu mit Ausnahme «ausgenommen Polizei» verfügt. Die im Kantonsblatt Nr. 22 vom 5. Juni 2021 publizierte Verkehrsanordnung auf der Winkelriedstrasse aus Fahrtrichtung Hirschengraben, bei der Einmündung in die Pilatusstrasse, wird beim vorhandenen Rechtsabbiegeverbot die Ausnahme «ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder» aufgehoben und revoziert. 19.11.2022 46
Root In der Gemeinde Root wird auf der Luzernerstrasse (Kantonsstrasse K17), zwischen dem Ortsteil Oberfeld – Längenbold und dem Ortsbeginn Root, die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt. 2.30 19.11.2022 46
Rothenburg In der Gemeinde Rothenburg werden auf der Felseneggstrasse auf dem Grund­stück Nr. 956, Grundbuch Rothenburg, Parkfelder markiert. 19.11.2022 46
Willisau 1. Im Bereich Grundmatt wird ab Ende Stichstrasse (Koordinaten 2.642.499/1.219.502) bis nach der Änziwiggerebrücke (2.642.628/1.219.495), in beide Fahrtrichtungen «Verbot für Motorwagen und Motorräder» mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» signalisiert. 2. Auf der Strasse Wydenmatt (Grundstück Nr. 1780) wird in beide Fahrtrichtungen «Parkieren verboten» mit Zusatz «beidseitig» signalisiert. 3. Auf nachstehenden Strassen und Plätzen wird «Parkieren gegen Gebühr» mit Zusatz «Zentrale Parkuhr» signalisiert: siehe Kantonsblatt 2.13 2.50 4.20 19.11.2022 46
Horw 1. Auf der Altsagenstrasse, den Strassen Altsagenring, dem Seerosenweg und dem Brünigweg wird die Höchst-geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. 2. Auf der Altsagenstrasse, den Strassen Altsagenring und dem Seerosenweg wird ein Parkverbot errichtet. Signal mit dem Zusatz «Ausgenommen markierte Parkfelder» beim Zoneneingang Altsagenstrasse. 3. Der Zoneneingang auf der Altsagenstrasse Seite Süd wird mit der Signalisation «Ende des Radweges» beziehungsweise mit der Signalisation «Gemeinsamer Rad- und Fussweg» gekennzeichnet. 4. Der Zoneneingang auf dem Brünigweg wird mit der Signalisation «Ende des Radweges» beziehungsweise mit der Signalisation «Gemeinsamer Rad- und Fussweg» gekennzeichnet. 5. Die Zufahrten in den Brünigweg werden mit der Signalisation «Verbot für Motorwagen und Motorräder» signalisiert. 2.13 2.50 2.59.1 2.60.1 2.63.1 05.11.2022 44
Grosswangen In der Gemeinde Grosswangen wird folgende Verkehrsanordnung erlassen: Der obere Pausenplatz auf dem Schulareal Kalofen (Grundstück Nr. 740) wird zwischen 7.00 und 18.00 Uhr mit einem «Allgemeinen Fahrverbot», Zusatz: «Velos gestattet», signalisiert. 2.01 22.10.2022 42
Luzern Stadt 1. An der Bruchstrasse, Höhe Gebäude Bruchstrasse Nr. 12, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motos». 2. An der Vonmattstrasse, Höhe Gebäude Vonmattstrasse Nr. 26, am südwestlichen Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motos». 3. An der Hofstrasse, Höhe Gebäude Löwenstrasse Nr. 16a, am nordwestlichen Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motos». 4. An der Murbacherstrasse, Höhe Gebäude Zentralstrasse Nr. 12, südöstlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motos». 5. An der Stadthofstrasse, Höhe Gebäude Stadthofstrasse Nr. 4, südöstlicher Fahrbahnrand, «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motos». 6. Auf dem Franziskanerplatz, am östlichen Fahrbahnrand (Koordinaten 2.665.450/1.211.356), «Parkieren gestattet», Zusatz: «Motos». 4.17 22.10.2022 42
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