Fragen und Hinweise

Fragen

Allgemeine Fragen

  • Welche Massnahmen werden zur Geschiebebewältigung ergriffen?
    Geschiebe kann durch Rückhaltebecken zurückgehalten werden. Auf flachen Strecken muss trotz allem mit Sandablagerungen gerechnet werden. Das Leeren der Sammler sowie die Entfernung der Auflandungen ist wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Bachunterhalts. Der Transport von Kies und Sand ist zudem eine wesentliche Grundlage für ein funktionierendes Ökosystem im Gewässer. Die Rückhaltebecken müssen deshalb kleinere, vertragbare Geschiebeaufkommen trotzdem durchlassen.
  • Welche Massnahmen regulieren die Geschwindigkeit des Wassers?

    Die Geschwindigkeit des Wassers ist hauptsächlich vom Gefälle, der Breite und der Beschaffenheit des Bachbetts abhängig.

    Mit künstlichen Abstürzen kann das Längsgefälle der dazwischenliegenden Bachstrecke lokal reduziert werden. 

    Die Beschaffenheit des Bachbetts kann durch glatte Betonoberflächen oder den Einbau von blockigem Material oder Pflanzenbewuchs entsprechend angepasst werden. 

  • Was wird gegen Verstopfung von Durchlässen unternommen?

    Durchlässe und Brücken sind so zu gestalten, dass angeschwemmtes Material nicht hängen bleiben kann. Dafür ist genügend Platz zwischen dem Wasserspiegel der Brücke nötig.

    Ausserdem wird das Längsgefälle des Gewässers so beeinflusst, dass das Geschiebe nicht unterhalb der Brücke liegen bleiben kann.

    Oftmals werden neben den natürlichen Einträgen auch Siedlungseinträge wie Brennholz, Schnittgut, Kompost, Velos oder Regenschirme in den Bächen angetroffen. Diese Gegenstände führen ebenfalls zu Verstopfungen der Bachdurchlässe.  Der Bevölkerung kommt ebenfalls eine zentrale Rolle beim Schutz der Gewässer zu. (Vgl. Merkblatt «Leben an und mit einem Fliessgewässer im Siedlungsraum» vif, Oktober 2020)
  • Welche konkreten präventiven Unterhaltsmassnahmen werden getroffen, um zu viel Wasser sowie Geschiebe und Holz im Bachbett zu verhindern?

    Die Abflussspitze, welche das höchste Wasseraufkommen in einem Fliessgewässer bezeichnet, kann durch eine versickerungsfähige Gestaltung  von Plätzen und Wegen sowie das Drosseln des Regenwassers durch Versickerungsmulden und Rückhaltebecken gebrochen werden. Dies ist Bestandteil der Siedlungsentwässerung und wird durch Vorgaben in der Bauverordnung geregelt.

    Geschiebe gelangt durch Sohlenerosion oder durch Einträge von seitlichen Rutschungen in den Bach. Die Sohle kann stabilisiert werden. Rutschungen können durch geeignete Waldpflege nicht verhindert, aber reduziert werden.

    Durch konsequente Wald- und Heckenpflege wird verhindert, dass zu viel Holz in die Fliessgewässer gelangt.

Verfahren

  • Kann man bei der Gestaltung mitwirken, wenn es zur Enteignung Grundstück kommt?

    Von Gesetzes wegen sind folgende Mitwirkungen / Anhörungen vorgesehen:

    Projektbewilligungsverfahren: Mit der öffentlichen Auflage erhält jede/r Bürger/in die Gelegenheit, die Pläne einzusehen. Einspracheberechtigte können, sofern sie mit dem Projekt nicht einverstanden sind, eine Einsprache einreichen. Über die darin formulierten Anträge wird schriftlich oder in Einspracheverhandlungen zwischen Einsprecher/in und Projektverantwortlichen verhandelt. Sollte es zu keiner Einigung kommen, hat der Regierungsrat in der Projektbewilligung über die Einsprachen und das geplante Projekt zu entscheiden. Dieser Entscheid vom Regierungsrat kann vor Gericht angefochten werden.

    Landerwerbsverfahren: Ist das Projekt bewilligt, starten die Verhandlungen über Grund und Rechte, im geläufigen Sprachgebrauch «Landerwerbsverhandlungen» genannt. Es wird angestrebt mit den Grundeigentümer/innen eine Einigung zu finden. Der Kanton ist allerdings an festgelegte Landpreise/Entschädigungen und an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Dies bildet zusammen mit den gesetzlichen Bestimmungen, den Verhandlungsrahmen. Können sich die Projektverantwortlichen und Grundeigentümer/innen nicht finden, wird das Schätzungsverfahren eingeleitet. Bei diesem entscheidet die Schätzungskommission über die Art und Höhe der Entschädigung. Entscheidet die Schätzungskommission, dass ein Erwerb von Grundeigentum durch den Kanton Luzern, entgegen dem Willen des Eigentümers, gerechtfertigt ist spricht man von einer Enteignung. Kommt es soweit, sind den weiteren Mitwirkungsmöglichkeiten durch das Schatzungsverfahren enge Rahmen gesetzt.      

    Der Kanton Luzern ist bemüht, die Eingriffe in die Eigentumsrechte der Betroffenen so gering wie möglich zu halten. In der Einsprache- und Landerwerbsverhandlungen wird auf die Anliegen der Grundeigentümer/innen Rücksicht genommen.

  • Was passiert bei Einsprachen?
    Während die Projekte öffentlich aufliegen, können Einsprachen eingereicht werden. Deren Verhandlungen finden anschliessend statt. Diese werden in der Terminplanung berücksichtigt. Nicht im Terminplan eingerechnet sind mögliche Gerichtsverhandlungen.  

Ökologie

  • Bäche erfüllen wichtige Ökosystemleistungen. Werden diese bei den umgesetzten Projekten berücksichtigt und optimiert?

    Vielfältige und funktionsfähige Ökosysteme sind für unsere Gesellschaft in ökologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht von hohem Wert. Der Kanton Luzern ist dazu verpflichtet, sich für die dauerhafte Erhaltung der Ökosysteme einzusetzen. Die Hochwasserschutzprojekte tragen dieser Verpflichtung stets Rechnung.

    Ökologisch aufgewertet wurden beispielsweise der Schloss/Talackerbach, der Schlundbach entlang des Veloweges beim Pilatusmarkt oder der Schlimbach unterhalb der Kreuzstrasse. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Niederwasserrinne (Bächlein im Bach). Diese erlaubt auch bei wenig Wasser eine gewisse Wassertiefe. Weitere Elemente sind Kolklöcher und Fischunterstände bei Schwellen und sowie Sandbänke.

    Weitere Informationen: Publikation «Niederwasserrinne» herausgegeben von den Kantonen Luzern, Zürich und Aargau.
  • Ergänzen sich ökologische Aufwertungen und Hochwasserschutzmassnahmen?
    Grundsätzlich ergänzen und unterstützen sich ökologische Aufwertungen mit Hochwasserschutzmassnahmen. Ein robuster Hochwasserschutz braucht sowohl Platz als auch ökologische Aufwertungen. Bei engen Platzverhältnissen kann es sein, dass ökologische Abstriche gemacht werden müssen, wobei auch in diesem Fall nicht gänzlich auf ökologische Verbesserungen verzichtet wird.   
  • Welcher wirtschaftliche Nutzen haben ökologische Aufwertungen?
    Der wirtschaftlichen Nutzen von ökologischen Aufwertungen ist schwer zu beziffern. Funktionierende Ökosysteme bringen jedoch viele Vorteile mit sich. Natürliche Lebensräume beeinflussen beispielsweise das lokale Klima indem sie Schatten spenden und Wasser speichern. Bäche können zudem einen positiven Einfluss auf unser Grundwasser haben. Fallen diese Vorteile weg, müssen diese Funktionen anderweitig übernommen werden. Dabei fallen oftmals höhere Kosten an. Auch in Bezug auf den Klimawandel ist eine ökologische Infrastruktur im «Aktionsplan Biodiversität Schweiz» explizit als Schutzmassnahme erwähnt (BAFU, 2017). Die Herausforderungen, welche mit dem Klimawandel auf uns zukommen, sind nur mit einer intakten Natur zu lösen. 

Schutzwald

  • Wer ist im Einzugsgebiet zuständig für den Unterhalt. Vor allem im Wald?

    Zuständigkeiten nach Ort und Aufgabe:

    • Der betriebliche Unterhalt bei kleinen Gewässern (Sohlenbreite kleiner 15m) im Hochwasserprofil ist grundsätzlich bei der Gemeinde
      • Kontrolle durch Wuhraufsicht
      • Massnahmenentscheid durch Wuhraufsicht
    • Falls Schutzwaldpflegemassnahmen ausgelöst werden, integriert der kantonale Forstdienst die Gerinneeinhänge in die Massnahmen. Die Nettokosten werden durch den Bund, den Kanton und die Gemeinde als Nutzniesserin getragen.
    • Falls Waldschutzmassnahmen (Risikoholz nach einem Ereignis/Borkenkäfer) anstehen, wird dies durch den kantonalen Forstdienst ausgelöst.
    • In der Waldgesetzgebung von Bund und Kanton Luzern besteht keine allgemeine Bewirtschaftungspflicht des Waldes. Die Waldorganisationen beraten das Waldeigentum und organisieren die Massnahmen inkl. Holzverkauf.

    Informationen zum Schutzwald finden Sie im Merkblatt «Schutzwaldpflege»

  • Wann startet der betriebliche Unterhalt der Stadt Kriens an den Bächen?
    Die Stadt Kriens überarbeitet mit Einbezug der kantonalen Dienststellen Landwirtschaft und Wald (lawa) sowie Verkehr und Infrastruktur (vif) eine Umsetzungsplanung in Bezug auf den Unterhalt und der Sicherstellung des Abflussprofils.
  • Im Brandhüslibach liegt viel Material an unzugänglichen Stellen. Wie kann das Tobel geräumt resp. unterhalten werden?
    Die Situation wird durch die entsprechenden Stellen beurteilt und allfällige Massnahmen definiert.
  • Wer ist für liegendes Holz zuständig?

    Zuständigkeiten nach Ort und Aufgabe:

    • Der betriebliche Unterhalt bei kleinen Gewässern (Sohlenbreite kleiner 15m) im Hochwasserprofil ist grundsätzlich bei der Gemeinde
      - Kontrolle durch Wuhraufsicht
      - Massnahmenentscheid durch Wuhraufsicht
    • Falls Schutzwaldpflegemassnahmen ausgelöst werden, integriert der kantonale Forstdienst die Gerinneeinhänge in die Massnahmen. Die Nettokosten werden durch den Bund, den Kanton und die Gemeinde als Nutzniesserin getragen.
    • Falls Waldschutzmassnahmen (Risikoholz nach einem Ereignis/Borkenkäfer) anstehen, wird dies durch den kantonalen Forstdienst ausgelöst.
    • In der Waldgesetzgebung von Bund und Kanton Luzern besteht keine allgemeine Bewirtschaftungspflicht des Waldes. Die Waldorganisationen beraten das Waldeigentum und organisiert die Massnahmen inkl. Holzverkauf.

    Informationen zum Schutzwald finden Sie im Merkblatt «Schutzwaldpflege».

  • Seit Jahren wird findet am Houelbach/Langrüti keine Waldpflege statt. Wird die Waldpflege im Rahmen des Projektes auch bei Privaten beabsichtigt? Wird das Forstamt mit einbezogen?
    Der kantonale Forstdienst wird in das Projekt «Hochwasserschutz Kriens» miteinbezogen. Ob eine Schutzwaldpflege ansteht oder nicht, wird unabhängig des Projekts beurteilt. Die waldbauliche Notwendigkeit bezogen auf das Schutzziel muss gegeben sein. Der Handlungsbedarf und die Dringlichkeit richten sich nach der national gültigen Wegleitung: Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS). Für strategische Fragen ist der Fachbereichsleiter Urs Felder Ihre Ansprechperson. Operative Fragen beantwortet Ihnen der Revierförster Christian Geiser. Das Hochwasserschutzprojekt des Kantons beinhaltet keine explizite Waldpflege am Houelbach.

Objektschutz

Wirtschaftlichkeit

HWS Projekt Krienbach Oberlauf und Zuflüsse

  • Welche Schutzmassnahmen sind an den Bächen an den Hängen des Pilatus geplant?

    Die ersten Überlegungen zu möglichen Schutzmassnahmen am Oberlauf des Krienbachs und seinen Zuflüssen im Obernau wurden an der Veranstaltungen vom 28. August 2023 vorgestellt und mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie Anwohnenden diskutiert. Dabei wurden ganz unterschiedliche Schutzkonzepte geprüft. Die Unterlagen der Veranstaltung finden Sie hier: Präsentation / Gefährungskarten / Workshop Gruppen 1 - 6

    Die Resultate wurden im Rahmen von drei Begehungen  mit den direktbetroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern besprochen und vertieft. Das Ergebnis wird in der Projektbearbeitung berücksichtigt. Klar ist jetzt schon, dass die optimale Lösung eine Kombination verschiedener Massnahmen sein wir.

  • Wie viele Schuttfänger sind geplant im Oberlauf des Krienbaches?

    Die ersten Überlegungen zu möglichen Schutzmassnahmen am Oberlauf des Krienbachs und seinen Zuflüssen im Obernau wurden an der Veranstaltungen vom 28. August 2023 vorgestellt und mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie Anwohnenden diskutiert. Dabei wurden ganz unterschiedliche Schutzkonzepte geprüft. 

    Die Unterlagen der Veranstaltung finden Sie hier: Präsentation / Gefährungskarten / Workshop Gruppen 1 - 6

    Die Resultate wurden im Rahmen von drei Begehungen  mit den direktbetroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern besprochen und vertieft. Das Ergebnis wird in der Projektbearbeitung berücksichtigt. Klar ist jetzt schon, dass die optimale Lösung eine Kombination verschiedener Massnahmen sein wir.

  • Der Renggbach hat viele Schwellen. Warum wird im Rahmen der jetzigen Sanierung des Krienbaches auf Höhe der Dubrüti keine Schwelle eingebaut?

    Die ersten Überlegungen zu möglichen Schutzmassnahmen am Oberlauf des Krienbachs und seinen Zuflüssen im Obernau wurden an der Veranstaltungen vom 28. August 2023 vorgestellt und mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie Anwohnenden diskutiert. Dabei wurden ganz unterschiedliche Schutzkonzepte geprüft.

    Die Unterlagen der Veranstaltung finden Sie hier: Präsentation / Gefährungskarten / Workshop Gruppen 1 - 6

    Die Resultate wurden im Rahmen von drei Begehungen  mit den direktbetroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern besprochen und vertieft. Das Ergebnis wird in der Projektbearbeitung berücksichtigt. Klar ist jetzt schon, dass die optimale Lösung eine Kombination verschiedener Massnahmen sein wird.

  • Seit über 10 Jahren wird über den Zöpflibach diskutiert. Wann passiert etwas?
    Der Zöpflibach ist Teil des Projekts «Oberlauf Krienbach und Zuflüsse Krienbach». Die Basisinformationen dazu finden sich auf der Projektwebsite.

HWS Projekt Krienbach Abschnitt Schulhaus Obernau bis Restaurant Obernau

HWS Projekt Houelbach

HWS Projekt Schlimbach

Diverses

Hinweise

Allgemeine Anforderungen und Hinweise zu Bauprojekten

Klima / Ökologie / Landschaft

Unterhalt

Objektschutz / Liegenschaftsentwässerung

Intervention / Alarmierung

Projekt Schlimbach 2. Etappe

Krienbach

Krienbach Oberlauf und Zuflüsse

Renggbach