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Verkehr und Infrastruktur

Fragen und Hinweise

Fragen

Allgemeine Fragen

  • Welche Massnahmen werden zur Geschiebebewältigung ergriffen?

    Geschiebe kann durch Rückhaltebecken zurückgehalten werden. Auf flachen Strecken muss trotz allem mit Sandablagerungen gerechnet werden. Das Leeren der Sammler sowie die Entfernung der Auflandungen ist wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Bachunterhalts. Der Transport von Kies und Sand ist zudem eine wesentliche Grundlage für ein funktionierendes Ökosystem im Gewässer. Die Rückhaltebecken müssen deshalb kleinere, vertragbare Geschiebeaufkommen trotzdem durchlassen.
  • Welche Massnahmen regulieren die Geschwindigkeit des Wassers?

    Die Geschwindigkeit des Wassers ist hauptsächlich vom Gefälle, der Breite und der Beschaffenheit des Bachbetts abhängig.

    Mit künstlichen Abstürzen kann das Längsgefälle der dazwischenliegenden Bachstrecke lokal reduziert werden. 

    Die Beschaffenheit des Bachbetts kann durch glatte Betonoberflächen oder den Einbau von blockigem Material oder Pflanzenbewuchs entsprechend angepasst werden. 

  • Was wird gegen Verstopfung von Durchlässen unternommen?

    Durchlässe und Brücken sind so zu gestalten, dass angeschwemmtes Material nicht hängen bleiben kann. Dafür ist genügend Platz zwischen dem Wasserspiegel der Brücke nötig.

    Ausserdem wird das Längsgefälle des Gewässers so beeinflusst, dass das Geschiebe nicht unterhalb der Brücke liegen bleiben kann.

    Oftmals werden neben den natürlichen Einträgen auch Siedlungseinträge wie Brennholz, Schnittgut, Kompost, Velos oder Regenschirme in den Bächen angetroffen. Diese Gegenstände führen ebenfalls zu Verstopfungen der Bachdurchlässe.  Der Bevölkerung kommt ebenfalls eine zentrale Rolle beim Schutz der Gewässer zu. (Vgl. Merkblatt «Leben an und mit einem Fliessgewässer im Siedlungsraum» vif, Oktober 2020)
  • Welche konkreten präventiven Unterhaltsmassnahmen werden getroffen, um zu viel Wasser sowie Geschiebe und Holz im Bachbett zu verhindern?

    Die Abflussspitze, welche das höchste Wasseraufkommen in einem Fliessgewässer bezeichnet, kann durch eine versickerungsfähige Gestaltung  von Plätzen und Wegen sowie das Drosseln des Regenwassers durch Versickerungsmulden und Rückhaltebecken gebrochen werden. Dies ist Bestandteil der Siedlungsentwässerung und wird durch Vorgaben in der Bauverordnung geregelt.

    Geschiebe gelangt durch Sohlenerosion oder durch Einträge von seitlichen Rutschungen in den Bach. Die Sohle kann stabilisiert werden. Rutschungen können durch geeignete Waldpflege nicht verhindert, aber reduziert werden.

    Durch konsequente Wald- und Heckenpflege wird verhindert, dass zu viel Holz in die Fliessgewässer gelangt.

Verfahren

  • Kann man bei der Gestaltung mitwirken, wenn es zur Enteignung Grundstück kommt?

    Von Gesetzes wegen sind folgende Mitwirkungen / Anhörungen vorgesehen:

    Projektbewilligungsverfahren: Mit der öffentlichen Auflage erhält jede/r Bürger/in die Gelegenheit, die Pläne einzusehen. Einspracheberechtigte können, sofern sie mit dem Projekt nicht einverstanden sind, eine Einsprache einreichen. Über die darin formulierten Anträge wird schriftlich oder in Einspracheverhandlungen zwischen Einsprecher/in und Projektverantwortlichen verhandelt. Sollte es zu keiner Einigung kommen, hat der Regierungsrat in der Projektbewilligung über die Einsprachen und das geplante Projekt zu entscheiden. Dieser Entscheid vom Regierungsrat kann vor Gericht angefochten werden.

    Landerwerbsverfahren: Ist das Projekt bewilligt, starten die Verhandlungen über Grund und Rechte, im geläufigen Sprachgebrauch «Landerwerbsverhandlungen» genannt. Es wird angestrebt mit den Grundeigentümer/innen eine Einigung zu finden. Der Kanton ist allerdings an festgelegte Landpreise/Entschädigungen und an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Dies bildet zusammen mit den gesetzlichen Bestimmungen, den Verhandlungsrahmen. Können sich die Projektverantwortlichen und Grundeigentümer/innen nicht finden, wird das Schätzungsverfahren eingeleitet. Bei diesem entscheidet die Schätzungskommission über die Art und Höhe der Entschädigung. Entscheidet die Schätzungskommission, dass ein Erwerb von Grundeigentum durch den Kanton Luzern, entgegen dem Willen des Eigentümers, gerechtfertigt ist spricht man von einer Enteignung. Kommt es soweit, sind den weiteren Mitwirkungsmöglichkeiten durch das Schatzungsverfahren enge Rahmen gesetzt.      

    Der Kanton Luzern ist bemüht, die Eingriffe in die Eigentumsrechte der Betroffenen so gering wie möglich zu halten. In der Einsprache- und Landerwerbsverhandlungen wird auf die Anliegen der Grundeigentümer/innen Rücksicht genommen.

  • Was passiert bei Einsprachen?

    Während die Projekte öffentlich aufliegen, können Einsprachen eingereicht werden. Deren Verhandlungen finden anschliessend statt. Diese werden in der Terminplanung berücksichtigt. Nicht im Terminplan eingerechnet sind mögliche Gerichtsverhandlungen.  

Ökologie

  • Bäche erfüllen wichtige Ökosystemleistungen. Werden diese bei den umgesetzten Projekten berücksichtigt und optimiert?

    Vielfältige und funktionsfähige Ökosysteme sind für unsere Gesellschaft in ökologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht von hohem Wert. Der Kanton Luzern ist dazu verpflichtet, sich für die dauerhafte Erhaltung der Ökosysteme einzusetzen. Die Hochwasserschutzprojekte tragen dieser Verpflichtung stets Rechnung.

    Ökologisch aufgewertet wurden beispielsweise der Schloss/Talackerbach, der Schlundbach entlang des Veloweges beim Pilatusmarkt oder der Schlimbach unterhalb der Kreuzstrasse. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Niederwasserrinne (Bächlein im Bach). Diese erlaubt auch bei wenig Wasser eine gewisse Wassertiefe. Weitere Elemente sind Kolklöcher und Fischunterstände bei Schwellen und sowie Sandbänke.

    Weitere Informationen: Publikation «Niederwasserrinne» herausgegeben von den Kantonen Luzern, Zürich und Aargau.
  • Ergänzen sich ökologische Aufwertungen und Hochwasserschutzmassnahmen?

    Grundsätzlich ergänzen und unterstützen sich ökologische Aufwertungen mit Hochwasserschutzmassnahmen. Ein robuster Hochwasserschutz braucht sowohl Platz als auch ökologische Aufwertungen. Bei engen Platzverhältnissen kann es sein, dass ökologische Abstriche gemacht werden müssen, wobei auch in diesem Fall nicht gänzlich auf ökologische Verbesserungen verzichtet wird.   
  • Welcher wirtschaftliche Nutzen haben ökologische Aufwertungen?

    Der wirtschaftlichen Nutzen von ökologischen Aufwertungen ist schwer zu beziffern. Funktionierende Ökosysteme bringen jedoch viele Vorteile mit sich. Natürliche Lebensräume beeinflussen beispielsweise das lokale Klima indem sie Schatten spenden und Wasser speichern. Bäche können zudem einen positiven Einfluss auf unser Grundwasser haben. Fallen diese Vorteile weg, müssen diese Funktionen anderweitig übernommen werden. Dabei fallen oftmals höhere Kosten an. Auch in Bezug auf den Klimawandel ist eine ökologische Infrastruktur im «Aktionsplan Biodiversität Schweiz» explizit als Schutzmassnahme erwähnt (BAFU, 2017). Die Herausforderungen, welche mit dem Klimawandel auf uns zukommen, sind nur mit einer intakten Natur zu lösen. 

Schutzwald

  • Wer ist im Einzugsgebiet zuständig für den Unterhalt. Vor allem im Wald?

    Zuständigkeiten nach Ort und Aufgabe:

    • Der betriebliche Unterhalt bei kleinen Gewässern (Sohlenbreite kleiner 15m) im Hochwasserprofil ist grundsätzlich bei der Gemeinde
      • Kontrolle durch Wuhraufsicht
      • Massnahmenentscheid durch Wuhraufsicht
    • Falls Schutzwaldpflegemassnahmen ausgelöst werden, integriert der kantonale Forstdienst die Gerinneeinhänge in die Massnahmen. Die Nettokosten werden durch den Bund, den Kanton und die Gemeinde als Nutzniesserin getragen.
    • Falls Waldschutzmassnahmen (Risikoholz nach einem Ereignis/Borkenkäfer) anstehen, wird dies durch den kantonalen Forstdienst ausgelöst.
    • In der Waldgesetzgebung von Bund und Kanton Luzern besteht keine allgemeine Bewirtschaftungspflicht des Waldes. Die Waldorganisationen beraten das Waldeigentum und organisieren die Massnahmen inkl. Holzverkauf.

    Informationen zum Schutzwald finden Sie im Merkblatt «Schutzwaldpflege»

  • Wann startet der betriebliche Unterhalt der Stadt Kriens an den Bächen?

    Die Stadt Kriens überarbeitet mit Einbezug der kantonalen Dienststellen Landwirtschaft und Wald (lawa) sowie Verkehr und Infrastruktur (vif) eine Umsetzungsplanung in Bezug auf den Unterhalt und der Sicherstellung des Abflussprofils.
  • Im Brandhüslibach liegt viel Material an unzugänglichen Stellen. Wie kann das Tobel geräumt resp. unterhalten werden?

    Die Situation wird durch die entsprechenden Stellen beurteilt und allfällige Massnahmen definiert.
  • Wer ist für liegendes Holz zuständig?

    Zuständigkeiten nach Ort und Aufgabe:

    • Der betriebliche Unterhalt bei kleinen Gewässern (Sohlenbreite kleiner 15m) im Hochwasserprofil ist grundsätzlich bei der Gemeinde
      - Kontrolle durch Wuhraufsicht
      - Massnahmenentscheid durch Wuhraufsicht
    • Falls Schutzwaldpflegemassnahmen ausgelöst werden, integriert der kantonale Forstdienst die Gerinneeinhänge in die Massnahmen. Die Nettokosten werden durch den Bund, den Kanton und die Gemeinde als Nutzniesserin getragen.
    • Falls Waldschutzmassnahmen (Risikoholz nach einem Ereignis/Borkenkäfer) anstehen, wird dies durch den kantonalen Forstdienst ausgelöst.
    • In der Waldgesetzgebung von Bund und Kanton Luzern besteht keine allgemeine Bewirtschaftungspflicht des Waldes. Die Waldorganisationen beraten das Waldeigentum und organisiert die Massnahmen inkl. Holzverkauf.

    Informationen zum Schutzwald finden Sie im Merkblatt «Schutzwaldpflege».

  • Seit Jahren wird findet am Houelbach/Langrüti keine Waldpflege statt. Wird die Waldpflege im Rahmen des Projektes auch bei Privaten beabsichtigt? Wird das Forstamt mit einbezogen?

    Der kantonale Forstdienst wird in das Projekt «Hochwasserschutz Kriens» miteinbezogen. Ob eine Schutzwaldpflege ansteht oder nicht, wird unabhängig des Projekts beurteilt. Die waldbauliche Notwendigkeit bezogen auf das Schutzziel muss gegeben sein. Der Handlungsbedarf und die Dringlichkeit richten sich nach der national gültigen Wegleitung: Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS). Für strategische Fragen ist der Fachbereichsleiter Urs Felder Ihre Ansprechperson. Operative Fragen beantwortet Ihnen der Revierförster Christian Geiser. Das Hochwasserschutzprojekt des Kantons beinhaltet keine explizite Waldpflege am Houelbach.

Objektschutz

  • Sind Einläufe von Regewasser aus dem Quartier in den Bach weiterhin möglich?

    Ja, Einläufe von Regenwasserleitungen in den Bach sind weiterhin möglich
  • Gibt es eine Beratungsstelle, welche bezüglich Hochwasserschutz-Massnahmen am Privathaus unterstützt?

    Die Gebäudeversicherung Luzern bietet Erstberatungen an. Siehe auch https://vif.lu.ch/naturgefahren/themen/objektschutz
  • Wie wird mit Meteowasser, welches vom Grossfeld auf den Sportweg fliesst und das seitlich der Hubelstrasse zum Bach fliesst, umgegangen?

    Im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts am Oberlauf des Krienbachs und seinen Zuflüssen ist das Abfangen des Oberflächenabflusses aus dem Grossfeld auch vorgesehen. 

Wirtschaftlichkeit

  • Auf welche Eintrittswahrscheinlichkeit bereitet man sich mit Hochwasserschutz vor? Welche Kosten nimmt man dafür in Kauf?

    Das angestrebte Schutzziel liegt bei einem statistisch alle 100 Jahre eintretenden Ereignis. Grundsätzlich gilt, solange keine Personen direkt gefährdet sind, dass die verhinderte Schadenssumme (Nutzen) grösser sein muss als die Investitionssumme (Kosten).

  • Hochwasserschutz kann auch gezielter Überlauf von Gewässern beinhalten. Wird das auch einbezogen?

    Ja, gezielte Überläufe sind Teil der Überlegungen. 
  • Wie viel kosten die Hochwasserschutz-Projekte in Kriens?

    Zurzeit liegt nur beim HWS Projekt Houelbach ein belastbarer Kostenvoranschlag vor. Über alle Projekte gerechnet, geht es um einen zweistelligen Millionenbetrag. 
  • Wie viel Risiko (monetär) kann mit Massnahmen reduziert werden?

    Das Risiko ist das Produkt aus der Gefährdung (Wahrscheinlichkeit) und des erwartenden Schadens pro Ereignis. Häufig ist es so, das kleine Schäden die häufig vorkommen in der Summe das grössere Risiko darstellen, als ein sehr seltenes Ereignis mit grossen Schaden.

    Mit den vorgesehenen Projekten kann das Risiko auf ca. ein Zehntel reduziert werden (Reduktion um 90%).

    Schäden durch Oberflächenabfluss sind dabei nicht berücksichtigt. 

HWS Projekt Krienbach Oberlauf und Zuflüsse

  • Welche Schutzmassnahmen sind an den Bächen an den Hängen des Pilatus geplant?

    Die ersten Überlegungen zu möglichen Schutzmassnahmen am Oberlauf des Krienbachs und seinen Zuflüssen im Obernau wurden an der Veranstaltungen vom 28. August 2023 vorgestellt und mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie Anwohnenden diskutiert. Dabei wurden ganz unterschiedliche Schutzkonzepte geprüft. Die Unterlagen der Veranstaltung finden Sie hier: Präsentation / Gefährungskarten / Workshop Gruppen 1 - 6

    Die Resultate wurden im Rahmen von drei Begehungen  mit den direktbetroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern besprochen und vertieft. Das Ergebnis wird in der Projektbearbeitung berücksichtigt. Klar ist jetzt schon, dass die optimale Lösung eine Kombination verschiedener Massnahmen sein wir.

  • Wie viele Schuttfänger sind geplant im Oberlauf des Krienbaches?

    Die ersten Überlegungen zu möglichen Schutzmassnahmen am Oberlauf des Krienbachs und seinen Zuflüssen im Obernau wurden an der Veranstaltungen vom 28. August 2023 vorgestellt und mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie Anwohnenden diskutiert. Dabei wurden ganz unterschiedliche Schutzkonzepte geprüft. 

    Die Unterlagen der Veranstaltung finden Sie hier: Präsentation / Gefährungskarten / Workshop Gruppen 1 - 6

    Die Resultate wurden im Rahmen von drei Begehungen  mit den direktbetroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern besprochen und vertieft. Das Ergebnis wird in der Projektbearbeitung berücksichtigt. Klar ist jetzt schon, dass die optimale Lösung eine Kombination verschiedener Massnahmen sein wir.

  • Der Renggbach hat viele Schwellen. Warum wird im Rahmen der jetzigen Sanierung des Krienbaches auf Höhe der Dubrüti keine Schwelle eingebaut?

    Die ersten Überlegungen zu möglichen Schutzmassnahmen am Oberlauf des Krienbachs und seinen Zuflüssen im Obernau wurden an der Veranstaltungen vom 28. August 2023 vorgestellt und mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie Anwohnenden diskutiert. Dabei wurden ganz unterschiedliche Schutzkonzepte geprüft.

    Die Unterlagen der Veranstaltung finden Sie hier: Präsentation / Gefährungskarten / Workshop Gruppen 1 - 6

    Die Resultate wurden im Rahmen von drei Begehungen  mit den direktbetroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern besprochen und vertieft. Das Ergebnis wird in der Projektbearbeitung berücksichtigt. Klar ist jetzt schon, dass die optimale Lösung eine Kombination verschiedener Massnahmen sein wird.

  • Seit über 10 Jahren wird über den Zöpflibach diskutiert. Wann passiert etwas?

    Der Zöpflibach ist Teil des Projekts «Oberlauf Krienbach und Zuflüsse Krienbach». Die Basisinformationen dazu finden sich auf der Projektwebsite.

HWS Projekt Krienbach Abschnitt Schulhaus Obernau bis Restaurant Obernau

  • Vor einigen Jahren wurde versprochen, den Abschnitt Schulhaus Obernau bis Restaurant Obernau zu machen. Warum blieb es bei einem Projekt?

    Das «Hochwasserschutz Krienbach Abschnitt Schulhaus Obernau bis Restaurant Obernau» hängt stark von der Sanierung der Hergiswaldstrasse ab. Die Strasse wird im unteren Bereich verschoben, damit der Bach mehr Platz erhält. Mit Inkrafttreten des neuen kantonalen Wasserbaugesetzes im Jahr 2020 wurden die Gemeinden aus der Mitfinanzierung von Hochwasserschutzprojekten entlassen. Damit brauchte es nur für das Strassenprojekt einen Budgetentscheid der Stadt Kriens. Unterdessen ist die Finanzierung beider Projekte durch Kanton (Hochwasserschutzprojekt) und der Stadt (Strassenprojekt) gesichert.  
  • Sind am Bachabschnitt Feuerwehrhaus Restaurant Obernau Aufwertungsmassnahmen geplant?

    Ja, auch hier wird der Krienbach aufgewertet: Das Bachbett wird wesentlich verbreitert und bietet die Möglichkeiten eine Niederwasserrinne, also ein Bächlein im Bach, auszubilden.

    Diese Niederwasserrinne erlaubt auch bei wenig Wasser eine gewisse Wassertiefe. Mehr dazu: Publikation «Niederwasserrinne» herausgegeben von den Kantonen Luzern, Zürich und Aargau.

HWS Projekt Houelbach

  • Warum braucht der Houelbach an gewissen Orten (Fenkern) mehr Platz, wo es noch nie zu Überschwemmungen kam?

    Die Erfahrung zeigt, dass kritische Stellen im unteren Teil des Bachs nicht überlaufen, weil im oberen Teil das Wasser über die Ufer trat. Werden nun die oberen Engstellen beseitigt, kann das zu einer Überlastung der unteren Stellen führen. Deshalb müssen auch die unteren Bereiche mit Blick auf den erwartenden Wasserabfluss, das Schwemmholz und Geschiebe ausgebaut werden.

HWS Projekt Schlimbach

  • Was passiert beim Schlimbach im Bereich Kreuzstrasse 26/28 (Fliessrichtung Bach vor Brücke ca. 100m Kreuzstrasse)?

    Für diesen Bereich des Schlimbachs ist eine 2. Ausbauetappe geplant. Es liegt aber noch kein konkretes Bauprojekt vor. Ziel ist, den gleichen Schutz sicherzustellen wie bei der ersten Etappe am Schlimbach. Wir werden den Bach entsprechend ausbauen. Mehr dazu findet sich auf der Projektwebseite.

Diverses

  • Gibt es endlich einen Kreisel beim Restaurant Obernau?

    Nein. Das bereits bewilligte kantonale Strassenprojekt an der Obernaustrasse sieht keinen Kreisel beim Restaurant Obernau vor. 

Hinweise

Allgemeine Anforderungen und Hinweise zu Bauprojekten

  • Projekterfolg messen an gesenkten Gefahrenkosten m3/Jahr 22, 23 etc.

    Ein positives Kosten-/Nutzen-Verhältnis ist eine Voraussetzung, um ein Projekt zu realisieren. Dabei wird mit Blick auf 80 Jahre das jährliche Risiko ohne Schutzmassnahmen dem jährlichen Risiko mit Schutzmassnahmen gegenübergestellt. Vereinfacht ausgedrückt muss die Risikoreduktion über die 80 Jahre grösser sein als die Investitionssumme.
  • Kosten Nutzenfaktor muss im Vordergrund stehen.

    Ein positives Kosten-/Nutzen-Verhältnis ist eine Voraussetzung, um ein Projekt zu realisieren. Dabei wird mit Blick auf 80 Jahre das jährliche Risiko ohne Schutzmassnahmen dem jährlichen Risiko mit Schutzmassnahmen gegenübergestellt. Vereinfacht ausgedrückt muss die Risikoreduktion über die 80 Jahre grösser sein als die Investitionssumme.
  • Bauprojekt muss für mehrere Generationen erstellt werden

    Infrastrukturprojekte werden in der Regel auf 80 bis 100 Jahre ausgelegt.
  • Kulturland sorgfältig umgehen.

    Der schonende Umgang mit Kulturland gewinnt immer mehr an Bedeutung (Begleitung durch Bodenkundliche Baubegleitung). Eine Landverschiebung von Kulturland zu «Gewässerland» setzt immer eine sehr sorgfältige Abwägung voraus.
  • Holz statt Beton falls möglich.

    Jeder Baustoff muss am richtigen Ort eingesetzt werden. Wir arbeiten mit beiden Baustoffen. Manchmal gelingt es auch gänzlich ohne.
  • Altes lokales Fachwissen von Einheimischen miteinbeziehen.

    Wir sind um alle Hinweise dankbar: via mitreden-kriens.ch oder bei Gesprächen an den weiteren Veranstaltungen.
  • Einfache Bewirtschaftung von geplanten Bauten.

    Ist den Projektverantwortlichen und der Stadt Kriens, verantwortlich für die Bewirtschaftung der Anlagen (betrieblicher Unterhalt), ebenfalls ein grosses Anliegen.
  • Sinnvolle Abwägung von Ausdolungen / Renaturierung vs. Beeinträchtigungen.

    Ob Kulturland oder anderweitige Nutzfläche – jede Umnutzung wird sehr sorgfältig abgewogen.
  • Manchmal kann es auch sinnvoll sein, etwas Natur (Katastrophen) zu akzeptieren. Wir können uns nicht gegen alles schützen.

    Das ist korrekt. Ein hundertprozentiger Schutz ist weder machbar noch finanzierbar. Zu einem integralen Risikoansatz gehören nebst den baulichen Schutzmassnahmen auch organisatorische Massnahmen (zum Beispiel Alarmsysteme) und schadensmindernde Massnahmen (Intervention bei einem Ereignis, meist durch Feuerwehr). Mit der Kombination dieser Massnahmen wird ein möglichst guter Schutz erreicht – gewisse Schäden werden akzeptiert greift der rasche Wiederaufbau bzw. die Wiederinbetriebnahme.
  • 1. Priorität: öffentliche Gebäude z.B. Schulhäuser schützen.

    Zur Grundlagenarbeit jedes Projekts gehört eine Analyse, welches Schutzgut wie stark betroffen ist. Das erlaubt eine Priorisierung. Auch die genannten Objekte haben eine hohe Relevanz. In der Praxis stehen diese Gebäude jedoch nicht isoliert da und es spielen noch ganz andere Kriterien eine Rolle, ob Hochwasserschutzprojekte rasch umgesetzt werden können oder nicht.

Schutzwald

  • Nicht fehlen darf fachgerechte Waldpflege z.B. Schlossberg und Möchschleifbach in Flanken sind zu starke Bäume

    Vgl. Fragen und Antworten zum Schutzwald
  • Zustand Wald: Kontrolle Verwurzelung, Aufforstung, Schutzwald

    Vgl. Fragen und Antworten zum Schutzwald

Klima / Ökologie / Landschaft

  • Der Klimawandel als Rahmenbedingung wird weiterhin Starkregenereignisse bewirken. Deshalb sind Klima- und Energiestrategie ebenfalls sehr wichtig, weil sonst die Kosten weiter ansteigen werden.

    Das ist so. Wir versuchen den Unsicherheiten im Allgemeinen und auch denjenigen des Klimawandels durch möglichst robuste Systeme zu begegnen.  Der Klimawandel tangiert die Bäche an zwei Extremen: Bei Hochwasser (zu viel Wasser) und bei Trockenheit (zu warmes, zu wenig oder gar kein Wasser).
  • Was darf künftig nicht fehlen: Bäume und Sträucher + Lebensraum für Tiere

    Einverstanden. Nebst dem Lebensraum ist auch die Beschattung bzw. die Bepflanzung wichtig, so wird eine zu starke Erwärmung der Gewässer verhindert.
  • Landschaftsbild beachten: Schutzmassnahmen sollten optimal in bestehende Landschaft integriert werden.

    Das ist den Projektverantwortlichen und der Stadt Kriens auch ein Anliegen.
  • Was darf nicht fehlen? Zugänglichkeit, Bänkli, Einsichtbarkeit

    Das nehmen wir auf.
  • Renaturierter Bachlauf mit genügend Sitzplätzen und Verweils-Nischen.

    Das nehmen wir auf.

Unterhalt

  • Kiesfänge müssen für den Betrieb unterhalten oder neu erstellt werden.

    Die Leerung erfolgt jeweils im Frühling, nach Unwettern und bei Bedarf im Herbst. Die Erstellung zusätzlicher Kiesfänger ist im Aufgabenbereich des Kantons und wird wo angezeigt geprüft.
  • Gehölze / Stauden besser zurück schneiden, damit bei Unwetter keine Verstopfungen entstehen.

    Siehe Kommentar zum Hinweis Kosten Nutzenfaktor muss im Vordergrund stehen unter "Allgemeine Anforderungen und Hinweise zu Bauprojekten".
     
  • Geschiebesammler sind sehr oft voll mit Geschiebe (Langmatt).

    Die Kontrolle erfolgt laufend durch den Werkunterhalt. Wo notwendig werden die Geschiebesammler geleert.
  • Geschiebe sollte nach Unwetter jeweils aus den Bächen entfernt werden.

    Die Geschiebesammler werden nach Unwettern kontrolliert und bei Bedarf geleert. Je nach Menge des angesammelten Geschiebes wird das Unterhaltskonzept angepasst.
  • Bestehendes System Bachunterhalt funktioniert so nicht!!! Landwirt.

    Siehe Kommentar zum Hinweis Kosten Nutzenfaktor muss im Vordergrund stehen unter "Allgemeine Anforderungen und Hinweise zu Bauprojekten" und zuvor gelisteter Kommentar zum Hinweis Geschiebe sollte nach Unwetter jeweils aus den Bächen entfernt werden.
  • Bachläufe besser unterhalten. Gehölze entfernen. Auch in steilem Gelände.

    Siehe Kommentar zum Hinweis Kosten Nutzenfaktor muss im Vordergrund stehen unter "Allgemeine Anforderungen und Hinweise zu Bauprojekten".
  • Schneller Maschinen aufbieten zur Reinigung des Baches in Obernau.

    Natürlich wird versucht, möglichst rasch vor Ort zu sein. Je nach Grösse des Einzugsgebiets ist das Aufbieten von Maschinen bei einem Unwetter aber schwierig.

Objektschutz / Liegenschaftsentwässerung

  • Rückstaugefahren bei Hauskanalisation (Dachwasser) Gebiet Schwimmbad Burgweg).

    Auch bei einem Hochwasser liegt es in der Verantwortung der Eigentümerschaft oder des Betreibers der Entwässerungsleitungen, die Funktionstüchtigkeit der Liegenschaftsentwässerungen zu garantieren.
  • Sinnvolle Massnahmen bei Oberflächenabflusswasser? (Schlimbach)

    Gilt es im Rahmen des Projektes «2. Ausbauetappe Schlimbach» zu prüfen.
  • Auffangbecken Hubelstrasse: Erdwall verhindert, dass da Waser aufgefangen wird > Müsste abgetragen werden.

    Beim Auffangbecken handelt es sich wahrscheinlich um ein Versickerungsbecken, als Teil der Liegenschaftsentwässerung. Dies müsste mit den interessierten Liegenschaften angegangen werden.

Intervention / Alarmierung

  • Entlastung bei Tennishalle schneller kontrollieren.

    Die Räumung der Rechens ist während normalen Bedingungen Sache des Werkhofes, bei Ereignissen kommt die Feuerwehr zur Unterstützung.
  • Luzernerstrasse 14 Mehrfamilienhaus / Apotheke Späni: Anregungen: Frühwarnsystem (SMS an Hausbesitzer) durch Feuerwehr / Gebäudeversicherung prüft Gefährdungspotential / kritische Stellen (z.B. Lichtschächte) alles Liegenschaften, welche gefährdet sind und gibt Empfehlungen für Schutzmassnahmen.

    Das Gefährdungspotential ist in den Karten «Gefahrenkarte» und «Oberflächenabflusskarte» auf dem Geoportal des Kantons Luzern ersichtlich. 
    Die Gebäudeversicherung bietet Beratungen für Objektschutzlösungen an. 
    Grundsätzlich wird empfohlen, permanente Schutzeinrichtungen zu installieren, da bei einem Ereignis die Zeit zum Reagieren sehr knapp ist und mobile Einrichtungen mangels Unterhalt oft nicht Einsatztüchtig sind. (Vgl. auch Antwort zu Frage 30)
     

Projekt Schlimbach 2. Etappe

  • Schlimbach: Im Bereich Riedstrasse Grundstücke Scherz + Aschwanden Durchflusserweiterung wie bei Vegas und Dammerhöhung.

    Ein gewisser Teil von der Bestockung und Auflandungen wurde im Rahmen des betrieblichen Unterhalts entfernt. Eine auf das Schutzziel abgestimmte Vergrösserung des Bachbetts wird mit dem Projekt «Schlimbach 2. Etappe» realisiert.
  • Schlimbach: Reinigung im akuten Ereignisfall des Geschiebegitters des Entlastungskanals bei Tennishalle. Bei Gewitter oder Starkregen Warnung.

     
    Vgl. Kommentar zu Hinweis Entlastung bei Tennishalle schneller kontrollieren und Kommentar zu Hinweis Luzernerstrasse 14 Mehrfamilienhaus / Apotheke Späni: Anregungen: .. unter "Intervention / Alarmierung"
  • Vorwärts mit Schlimbach!

    Besten Dank für das Anfeuern....

Krienbach

  • Sicherstellung Spielplatz + Längmattweg

    Der Spielplatz Längmatt sowie der Weg wird erhalten.
  • Schöne Gestaltung des Krienbach im Zentrum auf Höhe Schappe/Kulturquadrat > Aufwertung!

    Dies ist den Projektverantwortlichen und der Stadt Kriens auch ein Anliegen.

Krienbach Oberlauf und Zuflüsse

  • Unbedingt im Hochwald Sammelbecken einbauen + die Geschwindigkeit des Wassers stoppen!

     
    Besten Dank für die Hinweise. Verschiedene Massnahmen und deren Wirkung werden am Infoanlass am 28. August 2023 vorgestellt und diskutiert.
    Anmeldung für Quartierbewohner

    Brückendurchlässe sind ebenfalls Bestandteil des Projekts. 
     
  • Rückhalte-Becken / Kiesfänger installieren mit regelmässiger Wartung, um Murgänge zu minimieren.

     
    Besten Dank für die Hinweise. Verschiedene Massnahmen und deren Wirkung werden am Infoanlass am 28. August 2023 vorgestellt und diskutiert.
    Anmeldung für Quartierbewohner

    Brückendurchlässe sind ebenfalls Bestandteil des Projekts. 
     
  • Geschiebeauffangbecken im oberen Krienbachbereich: Wassergeschwindigkeit reduzieren > Geschiebe wird nicht mitgeschwemmt > weniger Aufwand, Auffangbecken unterhalten als Überschwemmungen von Keller u. Schulhäusern.

     
    Besten Dank für die Hinweise. Verschiedene Massnahmen und deren Wirkung werden am Infoanlass am 28. August 2023 vorgestellt und diskutiert.
    Anmeldung für Quartierbewohner

    Brückendurchlässe sind ebenfalls Bestandteil des Projekts. 
     
  • Durchlass Rodel bei der Strasse erneuern (Rodelstudenbach).

     
    Besten Dank für die Hinweise. Verschiedene Massnahmen und deren Wirkung werden am Infoanlass am 28. August 2023 vorgestellt und diskutiert.
    Anmeldung für Quartierbewohner

    Brückendurchlässe sind ebenfalls Bestandteil des Projekts. 
     
  • Hochwasserschutz: Brücke beim Hof Gass bildet Verstopfungsgefahr.

     
    Besten Dank für die Hinweise. Verschiedene Massnahmen und deren Wirkung werden am Infoanlass am 28. August 2023 vorgestellt und diskutiert.
    Anmeldung für Quartierbewohner

    Brückendurchlässe sind ebenfalls Bestandteil des Projekts. 
     
  • Wir sind Anwohner vom Zöpflibach und sind sehr interessiert, wenn die Begehung dieses Bachabschnittes erfolgt.

     
    Besten Dank für die Hinweise. Verschiedene Massnahmen und deren Wirkung werden am Infoanlass am 28. August 2023 vorgestellt und diskutiert.
    Anmeldung für Quartierbewohner

    Brückendurchlässe sind ebenfalls Bestandteil des Projekts. 
     
  • Lieblingsort: Brücke Feldhöfli

     
    Besten Dank für die Hinweise. Verschiedene Massnahmen und deren Wirkung werden am Infoanlass am 28. August 2023 vorgestellt und diskutiert.
    Anmeldung für Quartierbewohner

    Brückendurchlässe sind ebenfalls Bestandteil des Projekts. 
     

Renggbach

  • Grosse Geschiebeablage im Fischerenbach.

     
    Am Renggbach finden seit 1887 regelmässig Unterhaltsarbeiten am System mit mittlerweile über 700 Schwellen aus Holz, Stein und Beton statt.
    Feuerstellen wird es auch künftig geben.

    Ein interessanter Beitrag von SRF Doku zum Renggbach: «Heimtückischer Renggbach am Pilatus, Überschwemmungsschutz Wildwasser (1/2)»
    (Anmerkung: auch auf Youtube zu sehen).

  • Neben all diesen "aufgeführten Projekten" dürfen die Bäche (Einzugsgebiet Ränggbach) nicht vernachlässigt werden.

     
    Am Renggbach finden seit 1887 regelmässig Unterhaltsarbeiten am System mit mittlerweile über 700 Schwellen aus Holz, Stein und Beton statt.
    Feuerstellen wird es auch künftig geben.

    Ein interessanter Beitrag von SRF Doku zum Renggbach: «Heimtückischer Renggbach am Pilatus, Überschwemmungsschutz Wildwasser (1/2)»
    (Anmerkung: auch auf Youtube zu sehen).

  • Renggbach weiterhin als Aufenthaltsort nutzbar > grillieren

     
    Am Renggbach finden seit 1887 regelmässig Unterhaltsarbeiten am System mit mittlerweile über 700 Schwellen aus Holz, Stein und Beton statt.
    Feuerstellen wird es auch künftig geben.

    Ein interessanter Beitrag von SRF Doku zum Renggbach: «Heimtückischer Renggbach am Pilatus, Überschwemmungsschutz Wildwasser (1/2)»
    (Anmerkung: auch auf Youtube zu sehen).

  • Querbach Schwendisrisi nach Hergiswaldbrücke pflegen > massiver Landschaden bereits mehrmals!

    Wir können den Schwendirisibach nicht eindeutig lokalisieren.
    Bitte um direkte Kontaktaufnahme mit Martin Lustenberger, Projektleiter Naturgefahren vif (www.vif.lu.ch) 

Verkehr und Infrastruktur (vif)

Arsenalstrasse 43

Postfach

6010 Kriens 2 Sternmatt

Standort

Telefon 041 318 12 12