Schutz vor Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen

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Erdrutsche sind im Kanton Luzern ein weit verbreitetes Phänomen. Während dem August Unwetter 2005 wurden insgesamt 1'500 Rutschung dokumentiert. Von denen einige große Schäden an Bauten, Anlagen und Infrastrukturen verursachten. Typischer Weise treten die Erdrutsche während Starkniederschlägen als sind flüssige, schnell abgleitende Erdströme – sogenannte Hangmuren – auf.

Steinschlag und Felssturz sind punktuelle Phänomen die meist einzelne bis wenige Bauten und Anlagen gefährden. Im Vergleich zum Hochwasser spielen die Sturzprozesse eine untergeordnete Rolle. Sie können aber für einzelne Betroffene sehr hohe Risiken mit sich bringen.

Lawinenprozesse beschränken sich im Kanton Luzern auf die höher gelegenen voralpinen Gebiete.

Für den Schutz der Siedlungen vor Erdrutschen, Steinschlag und Lawinen sind die Gemeinden zuständig. Sie planen und realisieren die notwendigen Schutzmassnahmen. Wobei die Schadenminderung primär über eine risikobasierte Raumplanung sowie über Auflagen und Bedingungen im Baubewilligungsprozess erfolgt. Nur wo nicht anders möglich werden technische Schutzbauwerke, wie Dämme, Steinschlagschutznetze erstellt.

Massnahmen zum Schutz von kantonalen Bauten und Anlagen (z.B. Kantonsstrassen) werden durch den Kanton geplant und umgesetzt.

Verkehr und Infrastruktur (vif)

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Merkblatt Projektabwicklung nach WaG

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(folgt demnächst)
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