Im Kanton Luzern lassen sich die Wasserstände des Vierwaldstätter- , des Sempacher- und des Hallwilersees mittels Wehranlagen regulieren. Der Pegel des Baldeggersees hingegen ist unreguliert.
Vierwaldstättersee
Die Seeregulierung am Vierwaldstättersee folgt dem Wehrreglement von 2006, welches Pegelschwankungen wie in einem unregulierten See zulässt, solange der Wasserstand innerhalb des Toleranzbereichs von 433.45 bis 434.00 m.ü.M. liegt. Die im Reglement definierten 24 verschiedenen Zielgrössen sind in der Gesamtheit optimal zu erfüllen, wobei der Hochwasserschutz über der Schadensquote von 434.45 m.ü.M oder die Schifffahrt unter 433.25 m. ü.M. eine frühzeitige Regulierung ausserhalb des Tolleranzbereiches benötigt.
Die Reusswehrkommission ist das Aufsichtsorgan über den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees:
Interkantonale Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des VWSS
Aufsichtskommission 4Waldstättersee
Faktenblatt Reusswehr
Projekt Reusswehranlage
Schlussbericht Umweltmonitoring Reusswehranlage (2009-2015)
Sempachersee
Die Wehranlage am Sempachersee dient dem Hochwasserschutz entlang dem Unterlauf der Sure. Bei Hochwasser in den Zuflüssen zum Sempachersee wird das Wasser im Sempachersee kurzzeitig zurückgehalten und nach Abklingen der Hochwasserspitze wieder gleichmässig über die Sure abgelassen. Damit lassen sich Überschwemmungen entlang der Sure unterhalb der Wehranlage verhindern oder reduzieren.
Hallwilersee
Die Wehranlage beim Schloss Hallwyl wird vom Kanton Aargau betrieben. Neben der Verbesserung des Hochwasserschutzes dient sie dem Gewässerschutz, der Fischerei, der Schifffahrt sowie den unterliegenden Kleinkraftwerke. Die angestrebte Ideallinie des Seepegels bewegt sich zwischen 448,55 und 448,80 Meter.