Früher konnte sich das Wasser seinen Weg ungehindert bahnen. Heute beansprucht der Mensch immer mehr Raum für sich und engt die Abflusskorridore dementsprechend ein. Es drohen Überschwemmungen mit verheerenden Schäden.
Im Umgang mit Hochwasserabflüssen gibt es drei Hauptstrategien: Durchleiten, Umleiten sowie Zurückhalten. Insbesondere zum Schutz von Siedlungsgebieten, in denen wenig Platz für die Aufweitung bereitsteht, ist der Hochwasserrückhalt eine interessante Option.
Hochwasserrückhaltebecken und Stauanlagenverordnung
Sowohl die Planung als auch der Betrieb eines HWRB sind durch Vorgaben des Stauanlagengesetzes (StAG) und der Stauanlagenverordnung (StAV) des Bundes geregelt. Die StAV definiert die übergeordneten, sicherheitsrelevanten Kriterien. Lage, Grösse und Gefährdungspotenzial des HWRB entscheiden, ob ein HWRB der StAV unterstellt wird.
Ökologische Aspekte
Der Bau eines Dammbauwerks kann dieses Gefüge massiv beeinflussen. Uferlinien mit Ufergehölzen und Hochstaudensaum werden durch einen Damm unterbrochen. Die aquatische, die amphibische und die terrestrische Vernetzung entlang des Gewässers werden damit zerschnitten und müssen in geeigneter Form wieder hergestellt werden. Informationen zu ökologischen Werten sind aus den Geoportalen von Bund und Kanton oder bei den Gemeinden ersichtlich.
HWRB sollen sich ökologisch und ästhetisch in die Landschaft integrieren. Sie bilden im Anschluss ein wichtiges Landschaftselement. Die Anlage soll landwirtschaftlich nutzbar sein, sie ist – wenn auch in eingeschränktem Mass – extensiv zu bewirtschaften.
Entschädigungen
Entschädigungen werden im Einzelfall geregelt. Bei Fragen hilft die Abteilung Naturgefahren weiter.